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Feiertag – Wikipedia

(Weitergeleitet von Gesetzlicher Feiertag)

Unter einem Feiertag (ahd. fîra aus lateinisch fēria ‚Festtag‘, ‚der religiösen Feier gewidmeter, arbeitsfreier Tag‘; dazu feiern, ursprünglich ‚die Arbeit ruhen lassen‘, ahd. fîrôn von lateinisch fēriāri;[1] vgl. Feierabend, Ferien) oder Festtag (lateinisch dies fēstus, ‚ein der [öffentlichen] religiösen Feier gewidmeter Tag‘;[2] vgl. Fest) wird im deutschen Sprachraum allgemein ein arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe verstanden. Alle Kulturen und Völker feiern regelmäßig bestimmte Ereignisse von gesellschaftlichem oder religiösem Rang. Diese sind oft durch die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten besonders geschützt. Man spricht im deutschen Sprachraum dann von gesetzlichen Feiertagen.

Die einzelnen Wochentage unterscheiden sich vor allem durch deren Nutzung. Während an Werktagen gearbeitet wird (Arbeitstage[3]), sind Sonntage und Feiertage so genannte Ruhetage. Das gilt in vielen Kulturkreisen. Zwischen Sonn- und Feiertagen wird vor allem deshalb unterschieden, weil ein bestimmter Feiertag durch Unregelmäßigkeiten im Kalender auf einen Werktag oder Sonntag fallen kann und dann entschieden werden muss, wie hiermit umgegangen wird. Dies ist im Arbeitsrecht zu klären.

Weichen Betriebssitz und tatsächlicher Arbeitsort voneinander ab, gilt, insbesondere im Falle des Homeoffice, das Feiertagsrecht des tatsächlichen Arbeitsorts.[4] Für die Einhaltung einer gerichtlichen Frist kommt es auf die Feiertagsregelungen an dem Ort an, an dem sich das betreffende Gericht befindet.[5]

Das Judentum feiert im Gedenken an den siebenten Tag der Schöpfung, an dem Gott ruhte (2,2–3 EU), den Sabbat als siebenten Tag der Woche, christlicher Wochenruhetag ist im Gedanken an die Auferstehung Christi der erste Tag der Woche, der Sonntag, islamischer der Freitag.

Allgemein wird zwischen folgenden Feiertagen unterschieden:[6]

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Europa dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Regionen zu schildern.

Feste und bewegliche Feiertage unterscheiden sich wie folgt:

Tag Beispiele Kalenderdatum Anmerkungen
feste Feiertage Neujahr
Erscheinung des Herrn
Erster Mai
Veteranentag
Mariä Himmelfahrt
Allerheiligen
Unbefleckte Empfängnis
Weihnachten
1. Januar
6. Januar
1. Mai
15. Juni
15. August
1. November
8. Dezember
25. Dezember, in einigen Staaten auch der 26. Dezember
Neujahrsfest
auch Epiphanie oder Dreikönigsfest genannt
Tag der Arbeit, internationaler Arbeiterfeiertag
erinnert an Militärveteranen
Mariä Aufnahme in den Himmel
Gedenktag für Heilige
Maria, Mutter Jesu wurde vor der Erbsünde bewahrt
Geburt Jesu Christi
bewegliche Feiertage Gründonnerstag
Karfreitag
Ostern
Christi Himmelfahrt
Pfingsten
Fronleichnam
drei Tage vor Ostern
zwei Tage vor Ostern
erster Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond
40. Tag der Osterzeit, fällt immer auf einen Donnerstag
50. Tag der Osterzeit
60. Tag nach Ostern, fällt immer auf einen Donnerstag
letztes Abendmahl Jesu mit den zwölf Aposteln
Gedenktag des Leidens und Sterbens Jesu Christi am Kreuz
Osterfest
Aufnahme und Erhöhung Jesu Christi als Sohn Gottes zu seinem Vater in den Himmel
Sendung des Geistes Gottes zu den Jüngern Jesu und seine bleibende Gegenwart in der Kirche.
die bleibende Gegenwart des als Sohn Gottes angesehenen Jesus Christus im Sakrament

Die Regelung gesetzlicher Feiertage hat Auswirkungen im Arbeitsrecht (zusätzliche Freizeit), sowie bei den Ladenschlusszeiten, im Verkehrsrecht und in den Schulzeiten.

Feste Feiertage finden immer am gleichen Kalenderdatum eines Jahres statt. Die beweglichen Feiertage sind mehrheitlich im Kirchenjahr durch den Mondkalender der jüdischen Tradition bestimmt. Sie finden jedes Jahr an einem anderen Kalendertag statt, hängen aber mit Ausnahme des Buß- und Bettags vom Osterdatum ab.

Neben diesen Feiertagen gibt es viele weitere vom Osterdatum abhängige Tage.

Religiöse und politische Feiertage unterscheiden sich wie folgt:

Art Beispiele
religiöse Feiertage Christentum: siehe Kirchenjahr, römischer Generalkalender; Judentum: siehe jüdische Feste;
Islam: siehe islamische Festtage, islamischer Kalender; Buddhismus: siehe Buddhistische Feste und Feiertage;
Bahai-Glaube: siehe Bahai-Kalender
politische Feiertage Tag der Arbeit, Europatag, Nationalfeiertage, z. B. : Tag der Deutschen Einheit,
Österreich: Nationalfeiertag (Österreich), : Schweizer Bundesfeiertag, Frankreich: Fête Nationale,
Italien: Festa della Repubblica, Vereinigte Staaten: Independence Day

Allgemein wird in der EU der Europatag als Feiertag angesehen, er ist jedoch nur in Luxemburg ein gesetzlicher Feiertag. Das Judentum feiert im Gedenken an den siebenten Tag der Schöpfung, an dem Gott ruhte (2,2–3 EU), den Sabbat als siebenten Tag der Woche, christlicher Wochenruhetag ist im Gedanken an die Auferstehung Christi der erste Tag der Woche, der Sonntag, islamischer der Freitag.

Land Anzahl gesetzliche Feiertage¹[8]
 Argentinien 15
 Bolivien 12
 Brasilien 11
 Chile 14
 Dänemark 9
 Deutschland 10
 Ecuador 9
 Finnland 10
 Frankreich 11
 Indien 18
 Indonesien 14
 Irland 9
 Italien 11
 Japan 15
 Kolumbien 18
 Kroatien 11
 Lettland 10
 Libanon 16
 Litauen 12
 Luxemburg 10
 Malaysia 14
 Malta 14
 Mexiko 7
 Niederlande 8
 Österreich 13
 Peru 12
 Philippinen 14
 Polen 11
 Portugal 13
 Rumänien 9
 Schweden 11
 Schweiz 9
 Singapur 11
 Slowakei 15
 Slowenien 12
 Spanien 14
 Südafrika 12
 Südkorea 15
 Taiwan 13
 Tschechien 12
 Türkei 14,5
 Ungarn 8
 Venezuela 14
 Vereinigtes Königreich 8
 Vereinigte Staaten 10[9]
 Vietnam 9
 Zypern 15

¹ regionale Feiertage nicht mit eingerechnet.
² nur Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Arbeitswoche haben einen Anspruch auf 24 Urlaubstage.
³ abhängig von der Dauer des Anstellungsverhältnisses, Maximalsatz ab 6,5 Jahren Anstellung

Da an Ruhetagen (Urlaub, Sonn- und Feiertage) nicht gearbeitet wird, wirkt sich volkswirtschaftlich eine hieraus resultierende verringerte Produktionceteris paribus – negativ auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) aus und bremst das Wirtschaftswachstum.[10] Deshalb sind Ruhetage und die Saisonarbeit die wichtigsten Einflussgrößen beim BIP (siehe Saisonbereinigung).[11] Die Einführung von weiteren Feiertagen ermäßigt deshalb das Bruttoinlandsprodukt (siehe Kalenderbereinigung). Ein Arbeitstag mehr oder weniger dürfte im Frühjahr größere Wirkungen auf die Produktion haben als einer zwischen Weihnachten und Neujahr, da in diesem Zeitraum viele Unternehmen Betriebsferien haben oder mit verringerter Belegschaft arbeiten.[12]

  • Eckhard Bieger: Das Kirchenjahr: die Feste, Bedeutung, Entstehung, Brauchtum. Benno, Leipzig 2013, ISBN 978-3-7462-3760-2.
  • Karl-Heinrich Bieritz: Das Kirchenjahr: Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart. 8. Auflage, Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65605-7.
  • Peter Häberle: Feiertagsgarantie als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates, Duncker und Humblot, Berlin 1987, ISBN 3-428-06332-5.
  • Angela Kämper, Ute Kleinelümern, Hanno Ballhausen: Die wichtigsten Feier- und Gedenktage. Chronik griffbereit: Religiöse und nationale Feiertage weltweit. Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh / München 2009, ISBN 978-3-577-14649-4.
  • Jörg Koch: Dass Du nicht vergessest der Geschichte – Staatliche Gedenk- und Feiertage von 1871 bis heute. Wbg Academic, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-40186-4.
  • Timo Lokoschat: Es wird eng im Kalender: 365 kuriose Gedenk- und Feiertage. Sanssouci, München 2010, ISBN 978-3-8363-0218-0.

Wiktionary: Feiertag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

  1. Feier. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 3: E–Forsche – (III). S. Hirzel, Leipzig 1862 (woerterbuchnetz.de). Dort auch Feiertag, feiern. Georges: Lat.-dt. Wörterbuch.
  2. Georges s. v. festus
  3. zu beachten ist aber, dass zwischen beiden ein Unterschied bestehen kann
  4. Tobia Vössing, Der Umgang mit regionalen Unterschieden im Homeoffice, Deutscher Anwaltspiegel vom 25. September 2024
  5. Feiertage: Für die Fristwahrung gilt der Gerichtsort, , der-betrieb.de vom 28. Oktober 2022
  6. Hubert Schiepek, Der Sonntag und kirchlich gebotene Feiertage nach kirchlichem und weltlichem Recht, 2009, S. 498
  7. Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Dezember 1963, Nr. 106
  8. Bettina Seipp: Arbeitsfreie Tage: Viel Urlaub ist kein deutsches Vorrecht mehr. In: Die Welt. 3. März 2015, abgerufen am 2. Dezember 2015.
  9. About the USA – Feiertage. In: usa.usembassy.de. Abgerufen am 2. Dezember 2015.
  10. Ulrich Peter Ritter, Vergleichende Volkswirtschaftslehre, 1997, S. 180 ff.
  11. Matthias Premer, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 2011, S. 27
  12. Roland Döhrn, Konjunkturdiagnose und –prognose, 2014, S. 28