The MirOS Licence (MirBSD)
- ️mirabilos
- ️Fri Jan 25 2002
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Die MirOS-Lizenz (Kurzname: MirBSD)
Diese inoffizielle Übersetzung dient lediglich der Hilfestellung für des Englischen nicht mächtige Lizenznehmer. Sie ist in keiner Weise rechtlich bindend oder als eigenständige Lizenz zu benutzen; sie darf im Gegensatz zu den folgenden Erläuterungen nicht als Basis für die Auslegung der englischsprachigen Originallizenz benutzt werden.
Die folgenden Erläuterungen geben die Absicht (den Intent) des Lizenzautors in bezug auf einzelne Fragestellungen aus dem „Tagesgeschäft“ sowie aufgrund neuer Technologiën wieder. Wird der Lizenzautor nicht ohnehin gehört sollen sie bei der Auslegung der Lizenz berücksichtigt werden. Sie dienen ebenfalls der Information von Nutzern (Lizenzgebern wie auch Lizenznehmern) zu beabsichtigter Wirkung etc.
In manchen Fällen wird diese Lizenz auf einem Werk vermerkt, das in manchen Jurisdiktionen nicht unter (Urheber‑)Rechtsschutz steht. In diesen Fällen hat der gemeinfreie Status Vorrang; es soll als „nutze diese Lizenz, wenn in der Jurisdiktion des Lizenznehmers Rechtsschutz besteht“ interpretiert werden, nicht als Schutzrechtsberühmung zu Unrecht, da internationale Schutzfristen und Regelungen schwanken und der Intent dieser Lizenz (ein Werk der Allgemeinheit schenken, als Schaffender bekannt bleiben, jedoch keine negativen Folgen erleiden) eine breite Erteilung von Rechten bedingt.
Es ist die Absicht des Lizenzautors, einen Gewährleistungs‑ und Haftungsausschluß, wie ihn die EUPL hat, auszudrücken; durch die Kürze ist einiges — z.B. daß die Marktreife, Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck, Mängelfreiheit, Richtigkeit, usw. nicht versprochen wird — implizit (vgl. „Intent dieser Lizenz“ oben). Die Lizenz wird oft von privaten Hobbyisten verwendet, um die Welt teilhaben zu lassen an den eigenen Ideën, nicht zur Verbreitung kommerzieller Produkte. Bei Einsatz in jenen ist Produkthaftung Unternehmeraufgabe. Gerade unter dem Aspekt der Interpretation als Schenkung an die Allgemeinheit sollte den Schenkenden dadurch kein Nachteil entstehen.
Auf Werke, die unter dieser Lizenz veröffentlicht werden, kann kein patentrechtlicher Schutzanspruch bestehen, da dieser nur für Maschinen o.ä. („technische Erfindungen“) besteht; in Zweifelsfällen soll so ausgelegt werden, daß, sollten diese dennoch bestehen, durch eine Verbreitung des Werkes durch den Inhaber solcher Ansprüche jene implizit lizensiert werden. Desweiteren soll diese Lizenz permissiv auf ein etwaïges „benachbartes Schutzrecht“ (zum Beispiel: Datenbankurheberrecht, Datenbankherstellerrecht) angewendet werden, aber auch auf solche Rechte, die sich nicht aus dem Urheberrecht ergeben und sich auf diese Werke erstrecken, z.B. das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Die Rechteinhaber verzichten entsprechend auf technische Maßnahmen zum Schutz der Werke.
Sofern das Werk nur einen Vermerk über Anwendbarkeit dieser Lizenz trägt, nicht aber den Lizenztext selbst im Werk oder beigefügten Dokumenten, muß der Lizenznehmer jenen normalerweise nicht selbst hinzufügen, außer er wandelt das Werk umfangreich um oder erstellt abgewandelte Werke, bei welchen die Hinzufügung nicht unverhältnismäßig wäre. (Beispiel: ein PDF mit „© Autor Ⓕ MirBSD“-Vermerk nur in der Fußzeile kann ausgedruckt und verteilt werden, selbst wenn der volle Lizenztext in den Metadaten (via pdfattach o.ä.) steht, welche aber bei digitaler Verbreitung erhalten bleiben müssen; der Verbreiter der Ausdrucke sollte aber auf Anfrage zum Lizenztext verweisen.)
Die Ausgabe einer „KI“, deren „Trainingsdaten“ Werke unter dieser Lizenz enthalten, ist (siehe außerdem hierzu) ein Derivat jener und es gelten daher alle Bedingungen dieser Lizenz: Namensnennung und Beifügung des Lizenztextes sind Pflicht, auch der obige Absatz zum Verzicht bei Kurzkennzeichnung gilt bei solchen Remixen nicht; aufgrund der großzügigen Rechteeinräumung (vgl. auch Interpretation als Schenkung an die Allgemeinheit) sind die Namensnennung und das Anbringen der Lizenzvermerke besonders stark schützenswert, auch zum Informieren von Lizenznehmern.