Centralblatt der Bauverwaltung.
Jahrgang UI.
Erscheint jeden Sonnabend.
Pr»enum.-PteLä pro Quartal S vH.
Porto 75 Pf., f. d-Ausland 1,30 JC.
Herausgegeben
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten
Berlin, 17. März 1883.
1883. No. 11.
Redactioe:
W. Wilhelm - Strafte 80.
Expedition:
W. Wilhelm-Stralae 90.
INHALT: AmUlehei: I'ersonal-Nachrithten. — Clrcular-Erlaf» vom 4 Märt 1863. — MohtaatllchM: Der Umbau des Zeughauses iu Berlin. — Bemerkungen über deutsche und
eugll8che Elsenbahneinrichtungen. — Bollwerk an der kleinen Weser in Bremen. — Die Hochwasscrk&tastrophe im Mississfppigebiet. — Vermischtes: Preis
ausschreiben des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen. — Feier des diesjährigen Schinielfestes in Berlin. — Burg Dankwarderode. — Errichtung einer neuen
Trajectanstalt anf dem Bodensee. — Vorbereitungen zur elektrischen Ausstellung in Wien. — Nene Schleusen in der oberen Seine. — Garonne-Loire-CanaL
Amtliche Mittheilungen.
Personal-Nachrichten.
Preufsen.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den bisherigen
Polizei-ßauinspector, Baurath Steinbruck in Berlin zum Regierungs
und Baurath zu ernennen; derselbe ist der König!. Regierung in
Königsberg überwiesen worden.
Der Regierungs- und Banrath Hes se in Königsberg ist in gleicher
Eigenschaft an das Königl. Polizei-Präsidium in Berlin versetzt.
Der Regierungs-Baumeister Albert von Doemming in Coblenz
ist zum Königl. Wasser-Bauinspector ernannt und demselben die
technische Hülfsarbeiterstelle bei der Rheinstrom-Bauverwaltung ver
liehen worden.
Der Regierungs-Baumeister Adolf Biirckner in Berlin ist als
Königl. Land-Bauinspeetor bei dem Ministerium der geistlichen u. s. w.
Angelegenheiten angestellt worden.
Zu Regierungs-Baumeistern sind ernannt: die Regierungs-Bau
führer Karl Schorre aus Kassel und Josef Bronikowski aus
Crone a. d. ßrahe.
Circular-Erl&fs, betreffend die Kosten der Ausschreibung
und Verdingung von Lieferungen und Arbeiten.
Berlin, den 4. März 1883.
in Uebereinstimmung mit der Königlichen Ober-Rechnungs-Kam-
mer lieben wir hierdurch die durch unsere gemeinsamen Erlasse vom
30. Juli, 11. September und 30. November 1881 getroffenen Bestim
mungen, nach welchen die nach der Circular-Verfügung vom 24. Juni 1880
dem Fiscus zur Last fallenden Kosten bei Ausschreibung und Ver
dingung von Lieferungen und Arbeiten für Hoch-, bezw. Wasser- und
Wege-Bauten der Staatsverwaltung bei den betreffenden Bureau-
bedürfnifsfouds verrechnet werden sollten, wieder auf und ordnen
gleichzeitig an, dafs diese Kosten künftighin überall bei den be
treffenden BaufoDds zu verrechnen sind.
Der Minister Der Finanz-Minister,
der öffentlichen Arbeiten. In Vertretung:
gez. Maybach. gez. Meinecke.
An die Herren Ober-Präsidenten, die Herren Re
gierungs - Präsidenten der Provinzen Ost- und
Westpreufscn, Pommern, Brandenburg, Schlesien,
Sachsen, den Herrn Regierungs-Präsidenten in
Sigmaringen, die Königlichen Regierungen in
den Provinzen Posen, Schleswig, Westfalen,
Rheinprovinz und Hessen-Nassau, die 6 Land
drosteien und an die Königliche Ministerial-Bau-
Commission hierselbst (je besonders).
ID. 3262 )
II.a. 2822 \ M. d. ö.A.
I. 878. f
I. 2562 Fin.-M.
Nichtamtlicher Theil.
Redactelire: Otto Sarrazin und Hermann Eggert.
Der Umbau des Zeughauses in Berlin,
Die bevorstehende Eröifnuug der Waffen-Sammlung des Zeug
hauses in Berlin, welche von neuem das allgemeine Interesse auf
diesen Bau hinlenken wird, gibt uns Veranlassung, über die in den
letzten Jahren ausgeführte grofsartige Umgestaltung desselben zu
berichten. Wir folgen dabei im wesentlichen einer von dem Archi
tekten des Umbaus, dem verstorbenen Geheimen Regierungs-Rath
Friedrich Hitzig kurz vor seinem Tode geschriebenen und für die
Veröffentlichung in diesem Blatte bestimmten ausführlichen Mit
theilung.
Im Juli des Jahres 1874 geruhten Seine Majestät der Kaiser und
König durch ein Allerhöchstes Cabinet-Schreiben zu befehlen, dafs
unter dem Vorsitz des General-Majors von Dresky ein Ausschuß
zusammentrete, welcher Vorschläge darüber emreichen sollte, „in
welcher Weise und mit welchen Mitteln aus dem Zeughause in Berlin
eine Ruhmeshalle für die preufsische Armee geschaffen werden könne.“
Zu Mitgliedern des Ausschusses wurden berufen der General v. Dresky
als Vorsitzender, die Oberstlieutenants von Fassong und Rautenberg,
der Major Ising, der Geheime Hofrath Schneider, der Kgl. Hof-Schau
spieler und Director der Waffensammlung Sr. Königlichen Hoheit
des Prinzen Carl von Preufsen G. Iiiitl und der Geheime Regierungs-
rath Hitzig. Der Ausschufs überzeugte sich bald, dafs durch ein
blofses Sichten, Ordnen und Aufstellen der im Zeughause befindlichen
Trophäen und Waffenstücke und durch eine zu dem Zwecke etwa
vorzunehmende Erneuerung der Innenräume die Absicht, eine preußi
sche Ruhmesballe zu schaffen, nicht erreicht werden könne. Viel
mehr müsse der Plan dahin erweitert werden, einen theilweisen
Umbau des Gebäudes vorzunehmen, nicht allein um für die Aufstellung
der Waffen würdig ausgestattete Räume zu gewinnen, sondern vor
allem, um eine Gedenkhalle zu schaffen, in welcher die Geschichte
der preufsisciien Armee, die nun nach den ruhmvollen Siegen in
Frankreich, nach der Begründung des Deutschen Reiches, ihren Ab-
schlufs gefunden, durch Werke der Kunst zur lebendigen Anschauung
gebracht und das Andenken an die groben Thaten, durch welche
Preufsen sich im Laufe der Jahrhunderte die Führerschaft in Deutsch
land gewonnen, in Standbildern seiner Herrscher und Kriegshelden
verherrlicht werden möchte. Die Aufgabe gliederte sich sonacb in
zwei Theile, in die Herstellung einer Ruhmeshalle und eines
Waffenmuseuins. Friedrich Hitzig übernahm es, von den so gewon
nenen Grundgedanken ausgehend, einen Plan zu dem Umbau des
Zeughauses zu entwerten, und hatte die Ehre, denselben am 26. Sep
tember 1874 Sr. Majestät dem Kaiser und Könige im Zeughause vor
legen und erläutern zu dürfen. Dieser Entwurf erhielt die Aller
höchste Zustimmung, und es konnte auf Grund desselben im Mai 1876
den Kammern ein Gesetzentwurf, „betreffend die Umwandlung des
Zeughauses zu Berlin in eine Ruhmeshalle für die preußische Armee
und somit für die ganze Nation“ vorgeiegt und in demselben bean
tragt werden, aus den Geldmitteln, welche aß Preußens Antheil aus
der französßchen Kriegskosten-Entschädigung der preußischen Staats-
Kasse zugeflossen, die Summe von 6000000 Mark zu bewilligen.
Das Abgeordneten-Uaus erachtete indessen die geforderte Summe
für zu hoch, die Bezeichnung „Ruhmesballe“ für nicht geeignet und
lehnte den Entwurf ab.
Im folgenden Jahre wurde die Vorlage, entsprechend abgeändert,
nochmals an die Kammern gebracht und nunmehr durch Gesetz