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No. 11

  • ️Mon Jan 01 1883
Centralblatt der Bauverwaltung. 
Jahrgang UI. 
Erscheint jeden Sonnabend. 
Pr»enum.-PteLä pro Quartal S vH. 
Porto 75 Pf., f. d-Ausland 1,30 JC. 
Herausgegeben 
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten 
Berlin, 17. März 1883. 
1883. No. 11. 
Redactioe: 
W. Wilhelm - Strafte 80. 
Expedition: 
W. Wilhelm-Stralae 90. 
INHALT: AmUlehei: I'ersonal-Nachrithten. — Clrcular-Erlaf» vom 4 Märt 1863. — MohtaatllchM: Der Umbau des Zeughauses iu Berlin. — Bemerkungen über deutsche und 
eugll8che Elsenbahneinrichtungen. — Bollwerk an der kleinen Weser in Bremen. — Die Hochwasscrk&tastrophe im Mississfppigebiet. — Vermischtes: Preis 
ausschreiben des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen. — Feier des diesjährigen Schinielfestes in Berlin. — Burg Dankwarderode. — Errichtung einer neuen 
Trajectanstalt anf dem Bodensee. — Vorbereitungen zur elektrischen Ausstellung in Wien. — Nene Schleusen in der oberen Seine. — Garonne-Loire-CanaL 
Amtliche Mittheilungen. 
Personal-Nachrichten. 
Preufsen. 
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den bisherigen 
Polizei-ßauinspector, Baurath Steinbruck in Berlin zum Regierungs 
und Baurath zu ernennen; derselbe ist der König!. Regierung in 
Königsberg überwiesen worden. 
Der Regierungs- und Banrath Hes se in Königsberg ist in gleicher 
Eigenschaft an das Königl. Polizei-Präsidium in Berlin versetzt. 
Der Regierungs-Baumeister Albert von Doemming in Coblenz 
ist zum Königl. Wasser-Bauinspector ernannt und demselben die 
technische Hülfsarbeiterstelle bei der Rheinstrom-Bauverwaltung ver 
liehen worden. 
Der Regierungs-Baumeister Adolf Biirckner in Berlin ist als 
Königl. Land-Bauinspeetor bei dem Ministerium der geistlichen u. s. w. 
Angelegenheiten angestellt worden. 
Zu Regierungs-Baumeistern sind ernannt: die Regierungs-Bau 
führer Karl Schorre aus Kassel und Josef Bronikowski aus 
Crone a. d. ßrahe. 
Circular-Erl&fs, betreffend die Kosten der Ausschreibung 
und Verdingung von Lieferungen und Arbeiten. 
Berlin, den 4. März 1883. 
in Uebereinstimmung mit der Königlichen Ober-Rechnungs-Kam- 
mer lieben wir hierdurch die durch unsere gemeinsamen Erlasse vom 
30. Juli, 11. September und 30. November 1881 getroffenen Bestim 
mungen, nach welchen die nach der Circular-Verfügung vom 24. Juni 1880 
dem Fiscus zur Last fallenden Kosten bei Ausschreibung und Ver 
dingung von Lieferungen und Arbeiten für Hoch-, bezw. Wasser- und 
Wege-Bauten der Staatsverwaltung bei den betreffenden Bureau- 
bedürfnifsfouds verrechnet werden sollten, wieder auf und ordnen 
gleichzeitig an, dafs diese Kosten künftighin überall bei den be 
treffenden BaufoDds zu verrechnen sind. 
Der Minister Der Finanz-Minister, 
der öffentlichen Arbeiten. In Vertretung: 
gez. Maybach. gez. Meinecke. 
An die Herren Ober-Präsidenten, die Herren Re 
gierungs - Präsidenten der Provinzen Ost- und 
Westpreufscn, Pommern, Brandenburg, Schlesien, 
Sachsen, den Herrn Regierungs-Präsidenten in 
Sigmaringen, die Königlichen Regierungen in 
den Provinzen Posen, Schleswig, Westfalen, 
Rheinprovinz und Hessen-Nassau, die 6 Land 
drosteien und an die Königliche Ministerial-Bau- 
Commission hierselbst (je besonders). 
ID. 3262 ) 
II.a. 2822 \ M. d. ö.A. 
I. 878. f 
I. 2562 Fin.-M. 
Nichtamtlicher Theil. 
Redactelire: Otto Sarrazin und Hermann Eggert. 
Der Umbau des Zeughauses in Berlin, 
Die bevorstehende Eröifnuug der Waffen-Sammlung des Zeug 
hauses in Berlin, welche von neuem das allgemeine Interesse auf 
diesen Bau hinlenken wird, gibt uns Veranlassung, über die in den 
letzten Jahren ausgeführte grofsartige Umgestaltung desselben zu 
berichten. Wir folgen dabei im wesentlichen einer von dem Archi 
tekten des Umbaus, dem verstorbenen Geheimen Regierungs-Rath 
Friedrich Hitzig kurz vor seinem Tode geschriebenen und für die 
Veröffentlichung in diesem Blatte bestimmten ausführlichen Mit 
theilung. 
Im Juli des Jahres 1874 geruhten Seine Majestät der Kaiser und 
König durch ein Allerhöchstes Cabinet-Schreiben zu befehlen, dafs 
unter dem Vorsitz des General-Majors von Dresky ein Ausschuß 
zusammentrete, welcher Vorschläge darüber emreichen sollte, „in 
welcher Weise und mit welchen Mitteln aus dem Zeughause in Berlin 
eine Ruhmeshalle für die preufsische Armee geschaffen werden könne.“ 
Zu Mitgliedern des Ausschusses wurden berufen der General v. Dresky 
als Vorsitzender, die Oberstlieutenants von Fassong und Rautenberg, 
der Major Ising, der Geheime Hofrath Schneider, der Kgl. Hof-Schau 
spieler und Director der Waffensammlung Sr. Königlichen Hoheit 
des Prinzen Carl von Preufsen G. Iiiitl und der Geheime Regierungs- 
rath Hitzig. Der Ausschufs überzeugte sich bald, dafs durch ein 
blofses Sichten, Ordnen und Aufstellen der im Zeughause befindlichen 
Trophäen und Waffenstücke und durch eine zu dem Zwecke etwa 
vorzunehmende Erneuerung der Innenräume die Absicht, eine preußi 
sche Ruhmesballe zu schaffen, nicht erreicht werden könne. Viel 
mehr müsse der Plan dahin erweitert werden, einen theilweisen 
Umbau des Gebäudes vorzunehmen, nicht allein um für die Aufstellung 
der Waffen würdig ausgestattete Räume zu gewinnen, sondern vor 
allem, um eine Gedenkhalle zu schaffen, in welcher die Geschichte 
der preufsisciien Armee, die nun nach den ruhmvollen Siegen in 
Frankreich, nach der Begründung des Deutschen Reiches, ihren Ab- 
schlufs gefunden, durch Werke der Kunst zur lebendigen Anschauung 
gebracht und das Andenken an die groben Thaten, durch welche 
Preufsen sich im Laufe der Jahrhunderte die Führerschaft in Deutsch 
land gewonnen, in Standbildern seiner Herrscher und Kriegshelden 
verherrlicht werden möchte. Die Aufgabe gliederte sich sonacb in 
zwei Theile, in die Herstellung einer Ruhmeshalle und eines 
Waffenmuseuins. Friedrich Hitzig übernahm es, von den so gewon 
nenen Grundgedanken ausgehend, einen Plan zu dem Umbau des 
Zeughauses zu entwerten, und hatte die Ehre, denselben am 26. Sep 
tember 1874 Sr. Majestät dem Kaiser und Könige im Zeughause vor 
legen und erläutern zu dürfen. Dieser Entwurf erhielt die Aller 
höchste Zustimmung, und es konnte auf Grund desselben im Mai 1876 
den Kammern ein Gesetzentwurf, „betreffend die Umwandlung des 
Zeughauses zu Berlin in eine Ruhmeshalle für die preußische Armee 
und somit für die ganze Nation“ vorgeiegt und in demselben bean 
tragt werden, aus den Geldmitteln, welche aß Preußens Antheil aus 
der französßchen Kriegskosten-Entschädigung der preußischen Staats- 
Kasse zugeflossen, die Summe von 6000000 Mark zu bewilligen. 
Das Abgeordneten-Uaus erachtete indessen die geforderte Summe 
für zu hoch, die Bezeichnung „Ruhmesballe“ für nicht geeignet und 
lehnte den Entwurf ab. 
Im folgenden Jahre wurde die Vorlage, entsprechend abgeändert, 
nochmals an die Kammern gebracht und nunmehr durch Gesetz