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Seite 1.237, Ahovaibaum - Ahrensburg | eLexikon

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Ahovaibaum - Ahrensbur

Bild 1.237: Ahovaibaum - Ahrensburg
Seite 1.237.
Überblick der Artikel
9 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Ahovaibaums. Cerbera. / 3
Ahrlinker Nebenfluß des Rheins in der Rheinprovinz, entspringt auf der Eifel oberhalb Blankenheim, / 67
Ährchen(Grasährchen, lat. Spicula), in der Botanik der Blütenstand der Gräser und Halbgräser, an / 225
Ähre(Hachel), im allgemeinen der fruchttragende obere Teil des Grashalms, besonders der Getreidearten; / 29
Ährenlesedas Aufsuchen der bei der Ernte auf dem Feld liegen gebliebenen Ähren, womit arme Leute sich / 120
ÄhrenlilieÄhrenrinse, s. Narthecium. / 4
Ahrens1) Heinrich, Rechtslehrer, Hauptvertreter einer nach ihm benannten rechtsphilosophischen Richtung, / 374
AhrensböckFlecken im oldenburg. Fürstentum Lübeck, mit Amtsgericht, Spinnerei, Weberei und (1880) 1827 / 27
AhrensburgDorf in der preuß. Provinz Schleswig-Holstein, Kreis Stormarn, an der Hamburg-Lübecker Eisenbahn, / 22

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Ahovaibaum,

s. Cerbera. ^[= L. (Schellenbaum), Gattung aus der Familie der Apocynaceen, milchende Bäume und Sträucher ...]

Ährchen

Blutbewegung (chemisch

Bild 3.61: Blutbewegung (chemische Einflüsse auf die Herzarbeit; die B. in den Gefäßen)
* 7 Blüte.

[* 1] (Grasährchen, lat. Spicula), in der Botanik der Blütenstand [* 5] der Gräser [* 6] und Halbgräser, an welchem in ährenartiger Anordnung die Blüten hinter Deckblättern, den sogen. Spelzen, sitzen. Bei den Halbgräsern werden die Ährchen nur von einfachen, meist zahlreichen und dicht stehenden Spelzen gebildet, hinter denen je eine Blüte [* 7] steht. Die der Gräser sind komplizierter gebaut. Man unterscheidet am Grunde derselben zunächst zwei oder mehr größere gegenüberstehende Spelzen, hinter denen keine Blüten stehen: die Hüllspelzen, Kelchspelzen oder Bälge (glumae s. glumae calycinae, [* 1] Fig. 1, a, a). Auf diese folgen abwechselnd in zweizeiliger Ordnung die Blütenspelzen oder Blumenbälge (paleae s. glumellae, [* 1] Fig. 1, b, b). Diese bergen hinter sich je ein Blütchen, und zwar ist das letztere in der Regel von zwei Blütenspelzen umgeben, von denen die eine vor [* 1] (Fig. 2, b), die andre hinter der Blüte (b') steht, und die als äußere oder untere (palea exterior s. inferior) und als innere oder obere (p. interior s. superior), auch als Deck- und Vorspelze unterschieden werden. Häufig trägt die erstere auf ihrem Rücken eine Granne (arista, [* 1] Fig. 2, b*). Wenn das Ährchen zwischen seinen Kelchspelzen nur ein einziges Blütchen mit den zugehörigen Blütenspelzen birgt, so hat man ein einblütiges Ährchen (spicula uniflora); nach der Zahl der Blüten unterscheidet man auch zwei-, drei- bis vielblütige Ä.

[* 1] ^[Abb.: Fig. 1. Ein zweiblütiges Ährchen.

Fig. 2. Grasblüte mit Deck- und Vorspelzen.]

Ähre

(Hachel), im allgemeinen der fruchttragende obere Teil des Grashalms, besonders der Getreidearten;

in der Botanik eine Form des Blütenstands (s. d.).

Taube Ähren sind solche, die keinen Samen [* 8] enthalten.

Ährenlese,

Ernte (Allgemeines, Ge

Bild 5.808: Ernte (Allgemeines, Getreideernte)
* 9 Ernte.

das Aufsuchen der bei der Ernte [* 9] auf dem Feld liegen gebliebenen Ähren, womit arme Leute sich einen kleinen Erwerb zu verschaffen pflegen. Moses empfahl den Kindern Israel, »nicht alles genau aufzulesen« (3. Mos. 23, 22). Doch wird die Ährenlese als etwas für die Landwirtschaft unbedingt Schädliches mit Recht von den neuern Gesetzgebungen verboten, jedoch in der Regel nur für die Zeit vor völliger Aberntung der Felder. Denn sie begünstigt die Felddiebereien, und die übrigen Vorwürfe, die ihr gemacht werden, daß sie nämlich die liegen gebliebenen Ähren dem Weidevieh wegnehme und viele Hände, die sonst arbeiten würden, der Ernte entziehe, sind nicht ganz unstichhaltig. - In der Litteratur ist Ährenlese (auch Nachlese, lat. Spicilegium) eine Sammlung von Gedichten oder Sentenzen.

Ährenlilie,

Ährenrinse, s. Narthecium. ^[= Möhr. (Ährenrinse), Gattung aus der Familie der Liliaceen, Sumpfkräuter mit ...]

Titel
Elemente zu Ahrens:

1) Heinrich, Rechtslehrer

2) Heinrich Ludolf, Philolog

Ahrens,

Gottfried von Viterbo

Bild 7.568: Gottfried von Viterbo - Göttingen
* 10 Göttingen.

1) Heinrich, Rechtslehrer, Hauptvertreter einer nach ihm benannten rechtsphilosophischen Richtung, geb. 14. Juli 1808 zu Kniestedt bei Salzgitter im Hannöverschen, studierte in Göttingen, [* 10] wo er Krauses (s. d.) begeisterter Anhänger wurde, ward durch seine Habilitationsschrift »De confoederatione germanica« (1830) beim Bundestag mißliebig, beteiligte sich im Januar 1831 an der Emeute zu Göttingen und floh mit seinem Genossen Rauschenplatt nach Belgien [* 11] und Paris, [* 12] wo er 1833 Vorlesungen über die deutsche Philosophie seit Kant hielt, aber schon 1834 dem Ruf als Professor der Philosophie an die Universität zu Brüssel [* 13] folgte.

Von seinem Geburtsort in das Frankfurter Parlament gewählt, 1850 als Professor der philosophischen Rechts- und Staatswissenschaft nach Graz, [* 14] 1859 als Professor der praktischen Philosophie und Politik an die Universität zu Leipzig [* 15] berufen, starb er 2. Aug. 1874 in Salzgitter. Durch ihn wurde Krauses Philosophie nach Frankreich, Belgien, Spanien [* 16] und Südamerika [* 17] verpflanzt. Er schrieb: »Organische Staatslehre auf philosophisch-anthropologischer Grundlage« (Wien [* 18] 1850, Bd. 1),

sein unvollendetes Hauptwerk;

»Cours de droit naturel« (Par. 1838; 7. Aufl., Leipz. 1875, 2 Bde.; deutsch u. d. T.: »Naturrecht«, 6. Aufl., Wien 1870-71, 2 Bde.);

»Juristische Encyklopädie« (das. 1855-57), eine organische Darstellung der Rechts- und Staatswissenschaft, die ins Italienische, Russische [* 19] und Polnische übersetzt wurde.

Hannover und Umgebung

Bild 8.130a: Hannover und Umgebung
* 20 Hannover.

2) Heinrich Ludolf, Philolog, geb. 6. Juni 1809 zu Helmstedt, studierte 1826-29 unter O. Müller und Dissen in Göttingen, habilitierte sich 1829 daselbst, wurde 1830 Kollaborator am Göttinger Gymnasium, 1831 Lehrer am Pädagogium in Ilfeld, 1845 Direktor des Gymnasiums in Lingen, 1849 des Lyceums in Hannover, [* 20] trat 1879 als Geheimer Regierungsrat in den Ruhestand und starb 24. Sept. 1881 daselbst. Er war 1849 als Deputierter der höhern Schulen Mitglied der hannöverschen Ersten Kammer.

Seine wissenschaftlichen Hauptwerke sind: »De graecae linguae dialectis« (Götting. 1839-43, 2 Bde.; 2. Ausg. von Meister, 1881 ff.) und »Bucolicorum graecorum reliquiae« (Leipz. 1855-59, 2 Bde.; Textausgabe, das. 1850 u. öfter);

außerdem veröffentlichte er zahlreiche Abhandlungen, zuletzt »Beiträge zur griechischen und lateinischen Etymologie« (1. Heft, das. 1879).

Für die Schule sind bestimmt: »Griechisches Elementarbuch aus Homer« (2. Aufl., Götting. 1870) und »Griechische Formenlehre des Homerischen und attischen Dialekts« (2. Aufl., das. 1869). Von seinen geschichtlichen Arbeiten nennen wir: »Das Amt der Schlüssel« (Hannov. 1864),

»Geschichte des Lyceums zu Hannover von 1267 bis 1533« (das. 1870) und »Über Namen und Zeit des Campus Martius der alten Franken« (das. 1872).