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Seite 1.860, Arnold von Lübeck - Arnoldscher Prozeß | eLexikon

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Arnold von Lübeck - Ar

Bild 1.860: Arnold von Lübeck - Arnoldscher Prozeß
Seite 1.860.
Überblick der Artikel
5 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Arnold von Lübeckdeutscher Geschichtschreiber des Mittelalters, seit 1177 Abt des Johannesklosters zu Lübeck; / 116
Arnold von SelenhofenErzbischof von Mainz, aus einem angesehenen Mainzer Dienstmannengeschlecht stammend, studierte / 130
Arnoldi1) Ernst Wilhelm, geb. 21. Mai 1778 zu Gotha, trat als Teilhaber in das Handelshaus seines Vaters, / 393
Arnoldistendie Anhänger Arnolds von Brescia. / 6
Arnoldscher Prozeßein merkwürdiges Beispiel der Kabinettsjustiz Friedrichs II. von Preußen, hervorgegangen aus / 635

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Anhänger zu gewinnen suchte. Als ganz in seinem Geiste die Römer [* 2] 1143 dem Papste das weltliche Regiment entzogen und einen Senat eingesetzt hatten, beriefen sie ihn 1145, und Arnold von Brescia wurde der Leiter der römischen Republik. Aber durch Auflegung des Interdikts nötigte Papst Hadrian IV. 1155 die Römer, Arnold von Brescia preiszugeben; er floh nach Tuscien, doch ward seine Auslieferung von Kaiser Friedrich I. erzwungen. Dieser übergab ihn dem Präfekten Roms, der ihn zum Tod verurteilte und aufhängen ließ; sein Leichnam wurde verbrannt und die Asche in den Tiber gestreut. Noch am Fuß des Galgens hatte sich Arnold von Brescia freudig zu seiner Lehre [* 3] bekannt. Die päpstliche Kurie suchte später die Schuld der Verurteilung Arnolds von sich ab auf den Präfekten zu wälzen.

Vgl.   Giesebrecht, von Brescia (Münch. 1873);

Clavel, Arnaud de Brescia et les Romains du XII. siècle (Par. 1868).

Dramatisch ward Arnolds Schicksal von Bodmer und Niccolini bearbeitet.

Arnold

Löwengolf - Löwenstein

Bild 10.940: Löwengolf - Löwenstein
* 4 Lübeck.

von Lübeck, [* 4] deutscher Geschichtschreiber des Mittelalters, seit 1177 Abt des Johannesklosters zu Lübeck; starb 1212. Er setzte Helmolds Slawenchronik, die bis 1170 reichte, fort, beschränkte sich aber nicht auf die Geschichte seiner engern Heimat, sondern zog auch die Reichsgeschichte, die Schicksale Heinrichs des Löwen, die italienischen Züge Friedrichs I. und die Kreuzzüge in sein Geschichtswerk hinein, das sich durch Unparteilichkeit auszeichnet; es reicht bis 1209. Der Bischof Heinrich von Lübeck und der kaiserliche Kanzler Konrad von Querfurt waren über die Weltereignisse Arnolds Gewährsmänner. Herausgegeben ist das Werk von Lappenberg in Pertz' »Monumenta Germaniae historica«, Bd. 21 (separat, Hannov. 1868), in deutscher Übersetzung von Laurent (Berl. 1853).

Vgl.   Damus, Die Slawenchronik Arnolds von Lübeck (Lüb. 1873).

Arnold

Mainz (Stadt: hervorra

Bild 11.120: Mainz (Stadt: hervorragende Gebäude)
* 5 Mainz.

von Selenhofen, Erzbischof von Mainz, [* 5] aus einem angesehenen Mainzer Dienstmannengeschlecht stammend, studierte in Paris, [* 6] wurde Domherr und erzbischöflicher Stadtkämmerer, dann Dompropst in Mainz, erlangte durch die Gunst Konrads III., der ihn 1151 zu seinem Kanzler ernannte, mehrere andre Pfründen und ward 1153 vom Kaiser Friedrich I. zum Erzbischof von Mainz erhoben. Thatkräftig und rücksichtslos in seiner Verwaltung des Stifts, rief er die Widersetzlichkeit der Lehnsmannen und der Stadt Mainz hervor, die während seiner Abwesenheit in Italien, [* 7] wo er für Anerkennung des kaiserlichen Gegenpapstes wirkte, in offene Rebellion ausbrach. Als er sich, zurückgekehrt, mit den Aufständischen in Unterhandlungen einließ, wurde er von der aufgeregten Menge im St. Jakobskloster vor Mainz 24. Juni 1163 ermordet.

Vgl.   Nohlmanns, Vita Arnoldi de Selenhofen (Bonn [* 8] 1871), und Baumbach, Arnold von Selenhofen, Erzbischof von Mainz (Berl. 1872).

Titel
Elemente zu Arnoldi:

1) Ernst Wilhelm, geb. 21. Mai 1778 zu Gotha

2) Wilhelm, Bischof von Trier

Arnoldi,

Gotenburg - Gotha

Bild 7.541: Gotenburg - Gotha
* 9 Gotha.

1) Ernst Wilhelm, geb. 21. Mai 1778 zu Gotha, [* 9] trat als Teilhaber in das Handelshaus seines Vaters, gründete 1804 die noch jetzt unter der Firma »Ernst Arnoldis Söhne« in Gotha bestehende Farbenfabrik sowie die Elgersburger Steingutfabrik bei Ilmenau. Von ungleich großartigerer Bedeutung sind aber Arnoldis andre Schöpfungen: die Gothaische Feuer- und die Lebensversicherungsbank (deren Direktor er bis zu seinem Tod war), jene 1821, diese 1829 gegründet und beide auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhend.

Seit 1816 trat Arnoldi mit großem Eifer für Verwirklichung einer nationalen deutschen Handelspolitik ein. Im J. 1819 überreichte er dem Bundestag eine von 5051 Industriellen unterzeichnete Vorstellung, um die Aufhebung der Hemmungen des innern Verkehrs und eine höhere Besteuerung fremder Waren herbeizuführen. Als durch den Zollverein später erreicht war, was Arnoldi erstrebt hatte, war er mit Erfolg bemüht, die Neugestaltung der Dinge in volkswirtschaftlicher Beziehung für Deutschland [* 10] auszunutzen. So wurde die Zuckerfabrikation aus Runkelrüben vornehmlich durch ihn im nördlichen Deutschland zuerst eingeführt oder angeregt. Auch den Angelegenheiten seiner Vaterstadt wendete Arnoldi fortwährende Sorgfalt zu. Schon 1817 war daselbst auf seine Veranlassung das kaufmännische Institut der Innungshalle und die damit verbundene Lehranstalt gegründet worden. Arnoldi starb 27. Mai 1841.

Vgl.   Emminghaus, Ernst Wilh. Arnoldi (Weim. 1878).

Trier (Bistum) - Trier

Bild 15.837: Trier (Bistum) - Trier (Stadt)
* 11 Trier.

2) Wilhelm, Bischof von Trier, [* 11] geb. 4. Jan. 1798 zu Badem bei Bitburg in der Eifel, besuchte das Priesterseminar in Trier, empfing 1821 die Priesterweihe und erhielt bald darauf eine Professur der orientalischen Sprachen und der geistlichen Beredsamkeit am Priesterseminar zu Trier, die er jedoch 1826 mit der Pfarrei zu Laufeld in der Eifel vertauschte, von wo er 1831 als Stadtpfarrer nach Wittlich, 1834 als Domprediger und Domkapitular nach Trier berufen wurde. Seiner Wahl zum Bischof 1839 verweigerte die Regierung die Bestätigung, weil in der Frage der Mischehen als Gegner derselben aufgetreten war, und genehmigte erst unter Friedrich Wilhelm IV. eine zweite Wahl 1842. Am 18. Sept. d. J. geweiht und inthronisiert, zeigte er sich streng kirchlich, begünstigte die Stiftung von Klöstern und stellte die Disziplin des Klerus wieder her. Großes Aufsehen erregte die von ihm 1844 veranstaltete Ausstellung des ungenähten Rockes Christi, welche den Anlaß zur deutsch-katholischen Bewegung gab. Indes handelte Arnoldi dabei ohne Nebenabsichten aus rein religiösen Motiven, wie er denn ein argloses, reines Gemüt besaß. Für kirchliche Kunst zeigte er hohes Interesse. Arnoldi starb 7. Jan. 1864.

Vgl.   J. ^[Jakob] Kraft, [* 12] Wilhelm Arnoldi, Bischof von Trier.

Ein Lebensbild (Trier 1865).

Arnoldisten,

die Anhänger Arnolds von Brescia. ^[= (spr. brescha oder bresche), ital. Provinz in der Lombardei, grenzt nordwestlich an die Provinz ...]

Arnoldscher

Preußen

Bild 13.338a: Preußen
* 13 Preußen.

Prozeß, ein merkwürdiges Beispiel der Kabinettsjustiz Friedrichs II. von Preußen, [* 13] hervorgegangen aus dessen Fürsorge für die niedern Stände und seinem Mißtrauen gegen die Beamten, aber dennoch eine schwere Verletzung der Gerechtigkeit. Der Müller Johann Arnold besaß die Krebsmühle bei Pommerzig in der Neumark, für die er dem Besitzer des Guts, dem Grafen von Schmettau, eine jährliche Erbpacht in Korn zu entrichten hatte. Als nun der Landrat v. Gersdorff, dem das oberhalb der Mühle gelegene Gut Kay gehörte, 1770 einen Karpfenteich anlegte, erklärte Arnold, daß ihm das Wasser zur Mühle dadurch genommen werde, zahlte von 1773 an den Erbkanon nicht mehr und wies auch alle Vergleichsanerbietungen Schmettaus zurück. Da die Mühle jedoch fortwährend im Gange gewesen, also Wasser genug vorhanden war, wurde Arnold von Schmettau verklagt und 7. Sept. 1778 die Mühle im Rechtsweg versteigert.



Arnolfo di Cambio - Ar

Bild 1.861: Arnolfo di Cambio - Arnsberg
* 15 Seite 1.861.

Jetzt wandte sich Arnold mit einer Beschwerde gegen Gersdorff an die Küstriner Regierung und, von dieser abgewiesen, mit einer Bittschrift an den König, der ihn 21. Aug. 1779 in Potsdam [* 14] zu Protokoll vernehmen ließ und darauf die Küstriner Regierung beauftragte, einen Kommissar zu ernennen, der in Gemeinschaft mit dem Obersten v. Heucking in Züllichau die Sache von neuem untersuchen solle. Der Regierungskommissar Neumann berichtete, daß die Mühle genug Wasser habe, die Beschwerde Arnolds also ungegründet sei, während Heucking, auf die Aussage eines von der Küstriner

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Regierung fortgejagten Auditeurs hin, in einem besondern Bericht die Sache so darstellte, als sei der Müller durch Entziehung des Wassers außer stand gesetzt, den Erbzins zu zahlen. Der König glaubte dem letztern Bericht und ließ sich von seinem hartnäckigen Mißtrauen gegen die Beamten durch nichts mehr abbringen. Weder ein ausführliches Gutachten der Küstriner Regierung noch die Bestätigung der Entscheidung derselben durch das Kammergericht, an welches die Sache 28. Nov. 1779 verwiesen worden war, welches aber allerdings die ausführliche Begründung seines Spruchs dem König nicht mitteilte, konnten Friedrich II. überzeugen, daß Arnold nicht Unrecht geschehen; er hielt alles für eine wissentliche Rechtsverdrehung zu gunsten der Edelleute Gersdorff und Schmettau. Er ließ die drei an der Sentenz beteiligten Kammergerichtsräte Ransleben, Graun und Friedel 11. Dez. vor sich kommen und, da sie bei ihrer Meinung blieben, ins Gefängnis abführen; der Großkanzler v. Fürst erhielt seine Entlassung.

Der König befahl darauf dem Staatsminister v. Zedlitz, für die strenge Bestrafung der Räte zu sorgen. Da sich dieser ebenso wie der Kriminalsenat des Kammergerichts dessen weigerte, verurteilte der König 1. Jan. 1780 zwei jener Räte, Graun und Friedel, und mehrere Mitglieder der Küstriner Regierung aus eigner Machtvollkommenheit zur Kassation, zu einjährigem Festungsarrest sowie zur Zahlung des von Arnold erlittenen Schadens und befahl, daß der Müller wieder in Besitz der Mühle gesetzt werde.

Spaltfrüchte - Spangen

Bild 15.62: Spaltfrüchte - Spangenberg
* 16 Spandau.

Die Verurteilten blieben bis 5. Sept. 1780, bis sie Arnold entschädigt hatten, in Spandau [* 16] und wurden nicht wieder angestellt. Erst nach Friedrichs Tod wurde das Verfahren revidiert, die Beamten für unschuldig erklärt und ihr Verlust ihnen ersetzt. Friedrich II. hatte 14. Dez. 1779 in der »Spenerschen Zeitung« das 11. Dez. von ihm selbst aufgenommene Protokoll publizieren und den Justizkollegien die strengste Unparteilichkeit aufs schärfste anempfehlen lassen, da Prinz und Bauer, Bettler und König vor der Justiz gleich seien. So ungerecht Friedrichs Verfahren gegen die Beamten war, für welche das Berliner [* 17] Publikum offen Partei ergriff, so machte doch dieses so entschiedene Eintreten für die niedern Stände großes Aufsehen und verschaffte ihm im Ausland den Ruhm des gerechtesten Königs. Er selbst sah später ein, daß er getäuscht worden war, hielt aber ein abschreckendes Beispiel gegen die Großen dennoch für nötig.

Übrigens gab der Fall den Anstoß zu der Beschleunigung der neuen Prozeßordnung, die 1781 erschien, und der Vollendung des Landrechts.

Vgl.   Sengebusch, Historisch-rechtliche Würdigung der Einmischung Friedrichs d. Gr. in die Rechtssache des Müllers Arnold (Altona [* 18] 1829);

die Urkunden bei Preuß, Friedrich d. Gr., Bd. 3, Anhang (Berl. 1834), und dessen »Geschichte des Arnold-Gersdorffschen Prozesses« (in der »Zeitschrift für preußische Geschichte« 1864).