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Seite 3.194, Bonington - Bonitierung | eLexikon

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Bonington - Bonitierun

Bild 3.194: Bonington - Bonitierung
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8 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Bonington(spr. bonningt'n), Richard Parkes, engl. Maler, geb. 25. Okt. 1801 im Dorf Arnow bei Nottingham, / 157
Bonininselneine Inselgruppe östlich von Japan, zuerst von spanischen Seefahrern gesehen und Arzobispo / 137
Bonis avibus(lat.), "mit gnädigen Vögeln", d. h. unter günstigen Vorbedeutungen, in Beziehung / 19
Bonis zedieren(lat.), sein (überschuldetes) Vermögen (an die Gläubiger) abtreten (s. Cessio bonorum). / 13
Bonität(lat.), Güte, gute Beschaffenheit. / 5
BonithoBischof, s. Bonizo. / 4
Bonites. Thunfisch. / 3
Bonitierung(lat., Bodenschätzung), die Wertschätzung von Landgütern oder einzelnen Grundstücken durch / 1416

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Popularität gewann. Nach Entlassung des Ministeriums trat er in sein früheres Amt in der Provinz Sachsen [* 2] zurück, wo er die Politik des Ministeriums Brandenburg [* 3] unterstützte, wie auch später als Mitglied der Ersten Kammer. 1851 zum Oberpräsidenten der Provinz Posen [* 4] ernannt, richtete er sein Streben vornehmlich auf die Aussöhnung der so lange verfeindeten Nationalitäten. Im Mai 1851 mußte er die Stelle niederlegen, weil er nicht bei der Wiederherstellung der Kreis- und Provinzialstände sich beteiligen wollte, und war nun außer Aktivität, bis er 1859 unter dem Ministerium Schwerin [* 5] in sein früheres Amt als Oberpräsident der Provinz Posen wieder eintrat.

Während des Aufstandes im russischen Polen nahm er aufs neue seine Entlassung, weil er sich nicht zu den Repressivmaßregeln verstehen wollte, die das Ministerium Bismarck für nötig hielt. Er lebte seitdem auf seinem Rittergut Brettin bei Genthin und war ein eifriges und hochangesehenes Mitglied des Abgeordnetenhauses und des deutschen Reichstags, in dem er zur altliberalen Partei gehörte. Hervorragend war seine Thätigkeit im preußischen Abgeordnetenhaus bei der Beratung des Schulaufsichtsgesetzes im Februar 1872. Er starb 2. Dez. 1878.

Königgrätz (Schlacht b

Bild 9.1018: Königgrätz (Schlacht bei)
* 6 Königgrätz.

3) Adolf von, preuß. General, geb. 11. Nov. 1803, trat 1821 als Sekondeleutnant in das 2. Garderegiment zu Fuß und wurde 1838 noch als Premierleutnant zum Flügeladjutanten des Königs ernannt. Er durchlief rasch die militärische Laufbahn, wurde 1851 Oberst, 1854 Generalmajor, 1858 Generalleutnant und Generaladjutant des Königs, 1863 kommandierender General des 1. Armeekorps und 1864 General der Infanterie. Im Krieg von 1866 war er bei seinem Angriff auf Gablenz bei Trautenau 27. Juni nicht glücklich, wirkte dann aber durch rechtzeitiges Eintreffen auf dem Schlachtfeld zum Sieg von Königgrätz [* 6] mit. Nach Herstellung des Friedens wurde er als Oberkommandierender der preußischen Truppen in das Königreich Sachsen gesendet. Während des deutsch-französischen Kriegs war er Generalgouverneur von Lothringen (August 1870 bis März 1871) und trat dann in sein früheres Verhältnis als dienstthuender Generaladjutant des Königs und Präses der Generalordenskommission zurück. Er starb 16. April 1872 in Berlin. [* 7]

Bonington

(spr. bonningt'n), Richard Parkes, engl. Maler, geb. 25. Okt. 1801 im Dorf Arnow bei Nottingham, [* 8] bildete sich seit 1816 in Gros' Schule und dann im Umgang mit Delacroix in Paris, [* 9] studierte die niederländischen und venezianischen Meister, bereiste später Italien [* 10] und starb 23. Sept. 1828 in London. [* 11] Seine geschätztesten Bilder sind: eine Ansicht des Dogenpalastes und andres von Venedig; [* 12]

mehrere nordische Landschaften mit (Kathedrale von Rouen) [* 13] und ohne Architektur, worin er namentlich als der bahnbrechende Künstler auf dem Gebiet naiver Naturauffassung und eines frischen, durch die Niederländer beeinflußten Kolorits erscheint;

im historischen Genre glänzende Gruppen aus dem häuslichen Leben der Fürsten der Renaissancezeit, so: Franz I. mit seiner Schwester am Fenster, Karl V. und die Herzogin von Etampes, Heinrich III. den spanischen Gesandten empfangend, für welch letzteres Bild 1860: 49,500 Frank bezahlt wurden.

Prächtige Kostüme [* 14] im vollen Lichtschimmer bilden oft den Hauptwert dieser Werke. Durch seine Landschaften hat er einen bedeutenden Einfluß auf die französische Schule geübt.

Bonininseln,

China und Japan

Bild 4.1a: China und Japan
* 15 Japan.

eine Inselgruppe östlich von Japan, [* 15] zuerst von spanischen Seefahrern gesehen und Arzobispo benannt; zuverlässig entdeckt von den Holländern Quast und Tasman 1639, die sie mit dem Namen Gracht belegten. Es sind drei durch tiefe Kanäle getrennte kleine Gruppen, 84 qkm (1,5 QM.) groß mit (1881) 151 Einw. Die Inseln sind nur klein, voll nicht hoher, aber sehr steiler Berge von vulkanischen Gesteinen, der Boden ist in den Thälern sehr fruchtbar und gut bewässert.

Fauna und Flora zeigen große Übereinstimmung mit der der indischen Inselwelt. Ursprünglich waren diese Inseln unbewohnt; 1830 entstand zu Port Lloyd auf der Peelsinsel eine kleine Niederlassung von europäischen Seeleuten und Eingebornen von Hawai, [* 16] hauptsächlich zur Versorgung der Walfischfänger mit Lebensmitteln. Seit 1876 zogen die Japaner die Verwaltung der Inseln, welche jetzt die Provinz Ogasawarajima bilden, an sich, um hier eine Strafkolonie anzulegen.

Bonis

avibus (lat.), »mit gnädigen Vögeln«, d. h. unter günstigen Vorbedeutungen, in Beziehung auf die Augurien der Römer [* 17] (s. Augurn).

Bonitho,

Bischof, s. Bonizo. ^[= seit 1078 Bischof von Sutri, 1082 durch Heinrich IV. von dort verjagt, schrieb 1085 ...]

Bonite,

s. Thunfisch. ^[= (Thynnus C. V.), Gattung aus der Ordnung der Stachelflosser und der Familie der Makrelen (Scomberoid ...]

Titel
Elemente zu Bonitierung:

1) Erden von hoher Fruchtbarkeit eine hohe Absorption

1) schwarzer Klei-, fetter Weizen-, Marsch-

1) und dann die Abstufungen bis zum ungünstigsten Verhältnis

Bonitierung

(lat., Bodenschätzung), die Wertschätzung von Landgütern oder einzelnen Grundstücken durch Privatpersonen, durch besondere Kommissionen oder durch amtlich bestellte Taxatoren oder Boniteure. Die Bonitierung ist der schwierigste Teil der Geschäfte eines Landwirts und erfordert neben den umfassendsten Kenntnissen auch die Fertigkeit, die Objekte mit allen auf ihren Ertrag einflußreichen Verhältnissen richtig beurteilen zu können. Eine überall anwendbare, auch für minder Geübte leicht zu erlernende und klar zu durchschauende, möglichst sichere und mit möglichst geringem Kostenaufwand auszuführende Taxationsmethode gibt es nicht.

Die empfohlenen und gebräuchlichen Methoden sind nur für lokale Verhältnisse anwendbar; das praktische Geschick des Boniteurs muß das Beste dabei thun. Bei der Bonitierung ganzer Landgüter muß man die Größe des dazu gehörenden Areals (auf Grund genauer Flurkarten und Vermessungen), die Baulichkeiten, das gesamte tote und lebende Inventar, die etwa vorhandenen Gerechtsame oder auf dem Gut haftenden Dienstbarkeiten, die dazu gehörenden Pertinenzien, vorhandene Schulden und Forderungen, die bisherigen Erträge, die Häufigkeit klimatischer Störungen (Frost, Hagelschlag u. dgl.), die Beschaffenheit des Bodens mit Lage und Umgebung, die gesamten wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse des betreffenden Landes, die Marktorte und deren Entfernung, die Arbeiterverhältnisse, kurz alle nur irgend auf die Höhe des Ertrags einwirkenden Umstände genau prüfen und möglichst in Geldwert festzustellen suchen.



Bonitierung

Bild 3.195: Bonitierung
* 18 Seite 3.195.

Dies geschieht durch die Fertigung eines Ertragsanschlags (s. d.). Bisher ging man von dem Gedanken aus, die Grundstücke nach dem bei ihrer Bewirtschaftung zu erwartenden Reinertrag zu bonitieren. Da aber auf diesen die persönliche Befähigung des Bewirtschafters, dessen Fleiß, Kapitalkraft und vieles andre vom wesentlichsten Einfluß sind, so kann diese Methode nicht empfohlen werden. Bei den bisherigen Bonitierungen legte man einen Durchschnittsmaßstab für den Betrieb zu Grunde, die Dreifelderwirtschaft in einfachster Form, und berechnete danach in bestimmt vorgeschriebener Schablone den zu erwartenden Ertrag. Obwohl diese Wirtschaftsform längst nicht mehr existiert, so beruht doch

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oft die Taxation noch auf dieser Grundlage, ähnlich, wie man z. B. zur Ermittelung der Gewerbesteuer die Fabrikanten nach der Pferdekraft ihrer Dampfmaschinen [* 19] besteuert in der Meinung, daß eine Maschine [* 20] von bestimmter Größe auch einen bestimmten Gewinn abwerfen müsse. Bei Errichtung der sogen. Landschaften (ritterschaftlichen Kreditinstitute) suchte man behufs der Beleihung zu unterscheiden zwischen der temporären und der Sicherheits- oder Kredittaxe und verstand unter dieser den Wert, welchen ein Gut unter allen Umständen an sich haben müsse, unter jener den, welchen es durch die Kunst des Bewirtschafters erlangen könne.

Ausführliches hierüber s. bei Block, »Mitteilungen landwirtschaftlicher Erfahrungen, Ansichten und Grundsätze« (Bresl. 1829, 3. Aufl. 1841). In einem Beispiel wird, nach damals üblicher Rechnungsmethode im sogen. Roggenwert, die temporäre Taxe eines größern Guts zu 47,262 Scheffel, die Kredittaxe aber zu nur 22,714 Scheffel Roggen berechnet. Bei Veranschlagung von Gerechtsamen muß man die dadurch erhaltenen Vorteile in Geldeswert richtig zu berechnen suchen, die zur Erlangung der Vorteile anzuwendenden Kosten in Abzug bringen und die übrigbleibende Summe als Jahresertrag entsprechend kapitalisieren; Dienstbarkeiten werden ebenso taxiert, sind aber mit der berechneten Kapitalsumme gleichsam als eine auf dem Gut haftende Schuld zu betrachten.

Gebäude kann man leicht durch Sachverständige mit Zugrundelegung der Brandkataster nach ihrem momentanen Werte, den Unterhaltungskosten und den etwanigen Fonds für notwendige Reparaturen und Ergänzungen taxieren lassen. Vieh, Gerätschaften, Vorräte u. dgl. werden leichter zu schätzen sein; auch hier muß die etwanige Nachbeschaffung des Fehlenden, der Aufwand für Reparaturen und Unterhalt in Betracht gezogen werden. Die erforderlichen Barmittel ergeben sich nach Maßgabe des zu wählenden oder des gewählten Betriebes. Die Grundstücke endlich bilden den Gegenstand der eigentlichen und sind für sich zu taxieren. Ist dies alles richtig geschehen, so kennt man den zu zahlenden Kaufpreis oder den Tauschwert des Ganzen; will man prüfen, ob derselbe auch die zu erwartenden Einnahmen sichert, so muß ein spezieller Anschlag über die auf Grund eines bestimmten Wirtschaftsplans zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen gefertigt werden.

Bis jetzt bonitierte man die Grundstücke in der Art, daß man eine beliebige Zahl von Bonitätsklassen mit bestimmten Merkmalen aufstellte und jedes einzelne Grundstück prüfte, um zu erfahren, welcher Klasse es zuzurechnen sei. Dabei unterschied man die ökonomische Klassifikation, als die auf Reinertragsberechnungen fußende, von der natürlichen oder physikalischen Klassifikation, d. h. der, bei welcher äußerlich sichtbare Merkmale zu Grunde gelegt werden sollten.

Einige glaubten die geologische Klassifikation empfehlen zu können, z. B. Hundeshagen, Fallou. Die Ausdrücke Granit-, Porphyrboden etc. sind aber zu nichtssagend für die Wertsbeurteilung. Die Hauptbestandteile: Thon, Sand, Kalk, Lehm, Humus, mit entsprechenden Unterabteilungen bilden die Grundlage einer in Norddeutschland und bei vielen Landwirten gebräuchlichen Klassifikation;

sie ist für gegebene klimatische Verhältnisse verständlich, weil jene Begriffe ein genügendes Bild von den zu bauenden Pflanzen, der zu gebenden Bearbeitung und Düngung etc. bieten, nicht aber anderwärts brauchbar und nicht sicher zur Wertschätzung.

Skelett des Menschen I

Bild 14.1014a: Skelett des Menschen I
* 21 Skelett.

Die mechanische Analyse oder die Zerlegung des Bodens in Feinerde und Skelett, [* 21] welche Knop zur in Verbindung mit der Prüfung auf die Absorption verwerten will (s. dessen »Bonitierung der Ackererde«, Leipz. 1871), kann ebenfalls und zum mindesten jetzt noch nicht genügen, da bis jetzt nur feststeht, daß 1) Erden von hoher Fruchtbarkeit eine hohe Absorption (viel Feinerde) haben und 2) die Absorption mit der Zunahme der aufgeschlossenen Silikatbasen steigt, keineswegs aber Klassenabstufungen zum Zweck der Wertschätzung sich darauf begründen lassen.

Von den Methoden der ökonomischen Klassifikation ist am gebräuchlichsten die nach den Hauptfrüchten mit den Bezeichnungen: Weizen-, Gerste-, Roggen-, Haferboden mit Unterabteilungen, so ziemlich entsprechend den Bezeichnungen Thonboden etc. Schönleutner wollte die Kleefähigkeit zu Grunde legen und unterschied kleefähigen und nichtkleefähigen Boden, bei ersterm Luzerne-, Rotklee-, Esparsetteboden mit Unterabteilungen. Andre meinten die Graswüchsigkeit (den natürlichen Grasertrag beim Liegenlassen zur Wiese) gebrauchen zu können.

Maß

Bild 11.318: Maß
* 22 Maßstab.

Die Kreszenz soll also als Maßstab [* 22] dienen, entweder die wirklich vorhandene, oder die mögliche, oder die der Beschaffenheit des Bodens angemessene, gleichgültig ob vorhanden oder nicht. Jede dieser Bezeichnungen sagt natürlich nicht, daß nur die gewählten Pflanzen, z. B. Weizen oder Rotklee, wachsen können, sondern daß diese hier ihren besten Standort haben, und damit hat der Landwirt einen ihm verständlichen Maßstab zur Beurteilung. Auch die wild wachsenden Pflanzen suchte man dazu zu verwerten und teilte sie in bodenstete oder bodenholde und bodenvage (den Boden fliehende, nicht hier wachsende) Pflanzen oder in Kalkpflanzen etc. Zur Reinertragsbonitierung gab Block eine Instruktion mit 40 genau zu beantwortenden Fragen und ein Schema der Abstufung, wonach z. B. Klasse 1 als die beste 10 Scheffel Roggen Brutto- und 5 Scheffel Reinertrag geben sollte, die letzte Klasse, die 10., aber nur 2 Scheffel Brutto- und ½ Scheffel Reinertrag. Die beste dieser Klassifikationen ist die in Sachsen gebräuchliche, weil sie aus alle möglichen Momente mit Bedacht nimmt; sie ist eine der jüngsten Arbeiten und stützt sich auf die Vorarbeiten von v. Flotow (vgl. Runde, Die sächsische Landesabschätzung, Dresd. 1850).

Birnbaum will die wichtigsten der auf den Ertrag einflußreichen Momente zu Grunde legen, für jedes zehn Klassen mit möglichst genauen Abstufungen zeichnen und bei jedem Grundstück die Bonitierung für jedes Moment für sich vornehmen, so daß schließlich die Durchschnittszahl die Klasse bestimmt und damit, wenn der höchste und niedrigste Geldwert, welcher in der betreffenden Gegend gezahlt wird, bekannt ist, die Wertbestimmung sich von selbst ergibt. Thaer, Koppe, v. Flotow und deren Nachfolger zeichneten umgekehrt zehn Klassen mit allen Merkmalen und überließen es dem Boniteur, ein Grundstück richtig in irgend eine dieser Klassen einzuschätzen.

Thaers erste Klasse z. B. war der Thonboden mit vier Unterabteilungen:

1) schwarzer Klei-, fetter Weizen-, Marsch-, Polderboden;

2) starker Weizen-, weißer Weizenboden;

3) schwacher Weizen-, zäher Letten-, träger, kalter Lehmboden;

4) magerer Weizen-, kalter Hafer-, schliffiger Boden, Bergboden, roher Lehmboden. Für jede Klasse werden genau beschrieben a) die physische Beschaffenheit, b) die Bestandteile, c) die Tiefe der Ackerkrume, d) der Untergrund, e) die Lage, f) das Klima, [* 23] g) die Bearbeitung, h) die Düngung, i) die Verbesserung, k) die Hauptfrüchte, l) der Ertrag. Birnbaum will bei

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