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Seite 6.639, Freiburg (in der Schweiz) | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Thu Dec 22 1481
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Steilufers, die mittlere und obere französische Stadt, in welche meist steile und enge Straßen und Treppenwege sich hinaufwinden. Zur Erleichterung des Überganges ist eine Drahtbrücke erbaut, der am Ausgang der Gotteronschlucht hoch oben eine zweite gegenüberhängt. Die erstere, 246 m lang und 51 m über dem Flußspiegel, wurde 1832-34 unter der Leitung des französischen Ingenieurs Chaley erbaut und wird von vier Drahtseilen getragen. Das hervorragendste öffentliche Gebäude ist die Hauptkirche St. Nikolaus mit einem 86 m hohen Turm, [* 2] schönem Portal und einer berühmten Orgel von Maser (1834 vollendet).

Andre Sehenswürdigkeiten sind: die 1480 gepflanzte Murtener Linde, das Denkmal des edlen Paters Girard (gest. 1850), in der Umgebung der Stadt der Bahnviadukt von Grandfey und die Einsiedelei Ste.-Madeleine. Dieselbe liegt am Saaneufer und zeigt verschiedene Räumlichkeiten: Zellen, Saal, Kirche etc., alles von einem Einsiedler in den schroffen Uferfels gehauen. In dem ehemaligen Jesuitenpensionat St.-Michel (erbaut 1585 ff.) wohnte einst der 1864 heilig gesprochene Pater Canisius; heute ist das Collège dort installiert. Die Stadt zählt (1880) 11,546 Einw., meist französischer Zunge und katholischer Konfession, und ist Sitz der Kantonsbehörden und des Bischofs von Lausanne. [* 3]

Geschichte der Stadt und des Kantons Freiburg.

Gleich den übrigen Gebieten der Westschweiz gehörte auch dasjenige des jetzigen Kantons Freiburg nacheinander zum römischen (seit 58 v. Chr.), burgundischen (450-532), fränkischen (532-888), neuburgundischen (888-1032) und endlich zum Deutschen Reich. 1177 legte Herzog Berchtold IV. von Zähringen, Rektor von Burgund, in dem Üchtland (Land Ogo) an der Saane auf der deutsch-romanischen Sprachgrenze den Grund zu der Stadt Freiburg, der er die Rechte des von Berchtold III. gegründeten Freiburg im Breisgau und einen Bann von drei Stunden im Umkreis, die »alte Landschaft«, gewährte.

Bern (Stadt; Geschicht

Bild 2.769: Bern (Stadt; Geschichte der Stadt und des Kantons)
* 4 Bern.

Dieselbe blühte rasch auf; allein da sie nicht, wie die Schwesterstadt Bern, [* 4] auf Reichs-, sondern auf zähringischem Allodialgrund lag, fiel sie nach dem Aussterben der Zähringer (1218) als Erbe an die Grafen von Kyburg. Die beiden Städte verbanden sich schon 1243 durch ein ewiges Bündnis; als jedoch Freiburg 1277 durch Kauf an Rudolf von Habsburg überging, trat zwischen ihnen eine Entfremdung ein. Wiederholt verband sich Freiburg mit dem burgundischen Adel gegen Bern und wurde von letzterm am Dornbühl 1298 und bei Laupen 1339 geschlagen. Zusehends lockerte sich aber das Band, [* 5] welches die von bernischem und savoyischem Gebiet umgebene Stadt an Österreich [* 6] knüpfte, und nachdem sie im alten Zürichkrieg von diesem den Angriffen Berns und Savoyens preisgegeben worden war (1448), übergab sie sich 1452 an die Herzöge von Savoyen.

Als Verbündete Berns nahm an den Burgunderkriegen Anteil und schüttelte 1477 die savoyische Herrschaft ab, worauf es 22. Dez. 1481 in die Eidgenossenschaft aufgenommen wurde. In F. ward 1516 der ewige Friede zwischen Franz I. von Frankreich und den Eidgenossen geschlossen. Der Reformation zeigte es sich feindselig, was es indes nicht verhinderte, 1536 im Bund mit Bern Teile der Waadt an sich zu reißen. 1555 gewann es durch den Bankrott des Grafen den größten Teil der Grafschaft Greyerz.

Außerdem besaß es mit Bern gemeinschaftlich die Herrschaften Schwarzenburg, Murten, Orbe, Granson und Echallens. Der Bischof von Lausanne nahm infolge der Reformation der Waadt seinen Sitz in Freiburg 1580 fanden die Jesuiten Aufnahme in der Stadt, die durch Pater Canisius ein Mittelpunkt der europäischen Gegenreformation wurde. Freiburg nahm auch teil am Borromeischen und spanischen Bündnis (1586-87). Am frühsten von allen Schweizer Städten bildete sich in ein geschlossenes Patriziat. Im 16. Jahrh. entrissen die Räte der Gemeinde das Wahlrecht, 1627 ließen sich die hundert im Besitz der Ämter und Ratsstellen befindlichen Familien in ein Buch eintragen und erklärten sich für allein »regimentsfähig«.

Obschon viele derselben ausstarben, wurde die Zahl der »heimlichen« Geschlechter (bourgeois secrets),

wie sich die Freiburger Patrizier nannten, 1684 für immer geschlossen erklärt. Die »heimliche Kammer«, eine Art Staatsinquisition, bestehend aus den 4 Bennern und 24 Heimlichern, welche sich selbst, den Rat der Sechzig und denjenigen der Zweihundert ergänzte, gewann dadurch unbedingte Gewalt. Die Freiburger Aristokratie hatte alle die Härten und Schwächen derjenigen Berns ohne deren Größe. Ein Aufstand der durch Unterdrückung ihrer alten Freiheiten, Entfremdung kommunalen Eigentums und Abschaffung von Feiertagen erbitterten Bauern unter dem Major Chenaux wurde mit Hilfe bernischer Truppen unterdrückt (Mai 1781) und eine friedliche Demonstration der Stadtbürgerschaft zu gunsten der Rechtsgleichheit mit Verbannung ihrer Urheber bestraft (Juli 1782).

Schweiz

Bild 14.746a: Schweiz
* 7 Schweiz.

Beim Einbruch der Franzosen in die Schweiz [* 7] 1798 ergab sich Freiburg ohne Widerstand, ohne dadurch seine Zeughäuser und Staatskassen vor Plünderung bewahren zu können. Die Mediationsakte von 1803 erhob es zu einem der sechs Direktorialkantone und gab ihm eine repräsentativ-demokratische Verfassung. Nach dem Einrücken der Verbündeten stellte jedoch im Januar 1814 der zur Mehrheit aus Patriziern bestehende Große Rat die alte Aristokratie wieder her mit der Modifikation, daß der Große Rat neben 108 Patriziern auch 36 Vertreter der nichtpatrizischen Bürgerschaft und der Landschaft zählen sollte.

Anfänglich zeigte sich indes die neue Regierung dem geistigen Fortschritt geneigt und unterstützte den trefflichen Pater Girard in seinen Bestrebungen, das Schulwesen des Kantons zu heben. Allein 1818 berief der Große Rat mit 62 gegen 49 Stimmen die Jesuiten, welche 1823 die Schließung der Schulen Girards durchsetzten und durch Gründung eines großen Kollegiums, das zuzeiten 700 Zöglinge aus allen Ländern Europas zählte, Freiburg zu einer Metropole des Ultramontanismus machten. 1830 ging von dem protestantischen Murten das Verlangen nach einer Revision der Verfassung aus, und durch eine drohende Volksdemonstration eingeschüchtert, willigte das Patriziat in die Berufung eines Verfassungsrats, dessen Werk eine auf allgemeine Rechtsgleichheit gegründete Vertretung herstellte und 24. Jan. 1831 ohne Volksabstimmung in Kraft [* 8] gesetzt wurde.

Durch die Bewegung hatte eine gemäßigt-liberale Partei die Oberhand erhalten. Die Ausschließung des Bischofs aus dem Verfassungsrat, in welchen er gewählt worden war, die Ausweisung eines Jesuiten wegen aufrührerischer Reden, die Errichtung einer dem bischöflichen Einfluß entzogenen Zentralmittelschule u. a. erbitterten die Jesuitenpartei aufs höchste, und dieselbe bewies ihre Macht in den Neuwahlen von 1836, welche ihr das Übergewicht im Großen Rat ver-



Freiburg (im Breisgau)

Bild 6.640: Freiburg (im Breisgau)
* 10 Seite 6.640.

[* 1] ^[Abb.: Wappen [* 9] von Freiburg (Schweiz).]

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liehen, worauf 1837 auch die Regierung in ihrem Sinn bestellt wurde. Jetzt schloß sich Freiburg den übrigen ultramontanen Kantonen aufs engste an; 1845 wurden die höhern Lehranstalten den Jesuiten übergeben, und 9. Juni 1846 beschloß der Große Rat nach erregten Verhandlungen, welche zuerst die Existenz des Sonderbundes öffentlich in der Schweiz bekannt machten, den Beitritt zu demselben. Ein Aufstand der liberalen Bezirke Murten, Estavayer und Bulle wurde mit Waffengewalt unterdrückt (6. Jan. 1847), worauf viele der angesehensten Männer eingekerkert oder zur Flucht getrieben wurden.

Das isolierte Freiburg wurde von Dufour zuerst angegriffen und kapitulierte nach kurzem Gefecht schon 14. Nov. Nach dem Einzug der eidgenössischen Truppen setzte eine Versammlung im Theater [* 11] eine provisorische Regierung ein, welche die Jesuiten vertrieb, ihre Güter einzog und von dem neuen, unter dem Eindruck des Kriegs in freisinnigem Geist bestellten Großen Rat bestätigt wurde. Um die Kriegskosten zu bestreiten, hob dieser die Klöster auf, belastete die Urheber des Sonderbundes mit einem unverzinslichen Zwangsanlehen von 1,600,000 Fr. und setzte ohne Volksabstimmung eine neue Verfassung in Kraft, welche direkte Wahlen einführte, jeden Zensus abschaffte, das Unterrichtswesen zur Sache des Staats machte, den Primärschulbesuch für obligatorisch und unentgeltlich erklärte, die Immunitäten der Geistlichkeit und (zuerst in der Schweiz) die Todesstrafe abschaffte.

Kantharidensalbe - Kan

Bild 9.474: Kantharidensalbe - Kanton
* 12 Kanton.

Vermittelst Festsetzung langer Amtsdauer des Großen Rats und der Regierung hofften die Liberalen, die freisinnigen Zustände auf die Dauer begründen zu können, aber vergeblich. Als die Regierung auf einer Konferenz der zur Diözese Lausanne gehörigen Kantone eine Neuorganisation des Bistums vorschlug, welche den Bischof von den Regierungen abhängig gemacht hätte, erhoben die Ultramontanen 24. Okt. 1848 einen Aufstand, worauf Truppen von Bern und Waadt den Kanton [* 12] besetzten und das Volk entwaffneten, Bischof Marilley aber verhaftet, von den Diözesanständen (Freiburg, Genf, [* 13] Bern, Neuenburg, [* 14] Waadt) entsetzt und als Verbannter nach Frankreich gebracht wurde. Inzwischen gründete der Große Rat aus dem konfiszierten Vermögen der Klöster eine Irrenanstalt, ein Greisenasyl, eine Rettungsanstalt, ein Arbeitshaus, ein Kantonspital. Nachdem ein zweiter und dritter »Putsch« (4. Okt. 1850 und 21. März 1851) gescheitert waren und die Bundesversammlung die Gesuche der Ultramontanen um Herstellung der Volksrechte ebenfalls abgewiesen hatte, kam es 22. April 1853 zu einem vierten Aufstand.

Hanc veniam etc. - Han

Bild 8.65: Hanc veniam etc. - Hand
* 15 Hand.

Die Insurgenten besetzten unter der Führung des Obersten Perrier die Kantonschule, den höchst gelegenen Punkt der Stadt, wurden aber nach blutigem Kampf von der Bürgerwehr besiegt. Die Anführer traf 5-30jährige Verbannung. Glücklicher waren die Ultramontanen in den Wahlen. Schon 1854 gehörte ihnen die ganze Vertretung des Kantons im Schweizer Nationalrat an, und Eisenbahninteressen veranlaßten 1855 die Liberalen, zur Wahl zweier Führer derselben in den Staatsrat die Hand [* 15] zu bieten. 1856 wurde dem Bischof Marilley die Rückkehr gestattet, immerhin unter genauer Begrenzung der bischöflichen Gewalt.

Unmittelbar darauf erlangten die Ultramontanen bei der Erneuerung des Großen Rats einen vollständigen Sieg, und eine neue, 24. Mai vom Volk angenommene Verfassung trug den Wünschen der Kirche Rechnung. Aus der Regierung wurden alle Liberalen entfernt; Perrier wie den übrigen Verbannten wurde die Rückkehr gestattet, das Dekret über die Aufhebung der Klöster zurückgenommen und die Jugendbildung aufs neue in die Hände des Klerus gelegt. So gewährt seit 1857 Freiburg auf allen Gebieten den Anblick einer reaktionären Bewegung. 1868 wurde die Todesstrafe wieder eingeführt.

Die Bundesrevisionen von 1872 und 1874 verwarf der Kanton mit großem Mehr, ebenso mit wenigen Ausnahmen die seither zur Abstimmung gekommenen Bundesgesetze. Infolge der unbedingten klerikalen Parteiherrschaft petitionierte der protestantische Bezirk Murten bei der Bundesversammlung 1870 um Trennung von und Anschluß an Bern, wurde jedoch abgewiesen. Anerkennenswert ist die Geschicklichkeit, womit die jetzige Regierung dem Kanton aus der finanziellen Krisis, in welche er durch die Eisenbahnbauten der 60er Jahre geraten war, geholfen hat. In jüngster Zeit hat sich die herrschende Partei in Ultramontane und gemäßigt Konservative gespalten, die nach ihren Zeitungsorganen »Libertards« und »Bienpublicards« genannt werden.

Rom

Bild 13.903a: Rom
* 16 Rom.

Während sich die Hoffnung auf ein Zusammengehen der letztern mit den Liberalen nicht erfüllt hat, gelang es den erstern 1880, durch ihre Umtriebe in Rom [* 16] die Ersetzung des Bischofs Marilley, der sich den Gemäßigten zugeneigt hatte, durch Cosandey zu bewirken, der indes schon 1882 starb. Daß sein Nachfolger Mermillod (s. d.) mäßigend auf das rücksichtslose Parteitreiben in Freiburg einwirken werde, ist nach seiner Vergangenheit kaum zu erwarten.

Vgl.   Kuenlin, Der Kanton Freiburg (St. Gallen 1834) und »Dictionnaire géographique, statistique et historique du canton de Fribourg« (Freib. 1832, 2 Bde.);

Werro, Recueil diplomatique du canton de Fribourg (das. 1839-44);

Berchthold, Histoire du canton de Fribourg (das. 1841-1852, 3 Bde.);

Raemy, Mémoires pour servir à l'histoire du canton de Fribourg 1796 à 1866 (Basel [* 17] 1869, Bd. 1);

Esseiva, Freiburg, die Schweiz und der Sonderbund (deutsch, Freib. 1885).