peter-hug.ch

Seite 16.58, Vasilika - Väterliche Gewalt | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Thu Mar 01 1562

eLexikon

Bewährtes Wissen in aktueller Form

Main

Vasilika - Väterliche

Bild 16.58: Vasilika - Väterliche Gewalt
Seite 16.58.
Überblick der Artikel
18 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
VasilikaFlecken im türk. Wilajet Saloniki, 20 km südöstlich von Saloniki, auf der Halbinsel Chalkidike, / 46
Vaskoniers. Basken. / 3
Vaskulös(lat., von vas, Gefäß, Ader), gefäßreich; Plantae vasculares, Gefäßpflanzen (s. d.). Vaskulari / 15
VaskuloseC26H20O16, eine die Cellulose in allen Zellen und Gefäßen begleitende Substanz, findet sich / 107
Vasodilatatorenund Vasokonstriktōren (lat.), die die Erweiterung, resp. Verengerung der Gefäße bewirkenden / 13
Vasomotorische Nervens. Gefäßnerven. / 4
Vassy(Wassy), Arrondissementshauptstadt im franz. Departement Obermarne, an der Blaise und der Ostbahn / 57
Vast(lat.), weit ausgedehnt, umfassend. / 5
Vasto(das alte Vastonium oder Histonium), Kreishauptstadt in der ital. Provinz Chieti, am Adriatischen / 56
Vast-Ricouard(spr. wast-rikuár), Name eines franz. Schriftstellerpaars, von denen der eine, Vast, geb. 20. / 163
Vat("Faß"), holländ. Flüssigkeitsmaß, = 1 hl. / 7
Vatan(spr. watāng), Stadt im franz. Departement Indre, Arrondissement Issoudun, mit schöner Kirche, / 20
Vater# (lat. pater), der Erzeuger eines Kindes, und zwar ehelicher V. derjenige, welchem in einer rechtmä / 76
Vater _2# Johann Severin, Sprachforscher, geb. 27. Mai 1771 zu Altenburg, studierte in Jena und Halle / 84
Väter der frommen Schulens. Piaristen. / 6
VateriaL. (Kopalbaum), Gattung aus der Familie der Dipterokarpaceen, harzreiche, kahle oder weichhaarige / 107
Vaterlandsliebes. Patriotismus. / 3
Väterliche Gewalt(Patria potestas), der Inbegriff der Rechte, welche dem Hausvater über die Hauskinder zustehen. / 292

Seite 16.58

mehr

nach Europa [* 2] eingeführt worden sind, wo sie gegenwärtig einen beliebten Luxusartikel bilden. Solche Vasen, [* 3] die meist paarweise zur Dekoration verwendet werden, dienen zur Aufnahme von natürlichen und künstlichen Blumen, von sogen. Makartbouketts u. dgl. und werden meist auf Kaminsimsen, Kannenbrettern, Konsolen, Schränken, Etageren etc. aufgestellt. Echte chinesische und japanische Vasen aus Porzellan (s. Textfig. 4 u. 5) und Bronze [* 4] werden wegen ihres künstlerischen Wertes und ihrer geschmackvollen Dekoration besonders bevorzugt.

Vaskonĭer,

s. Basken. ^[= (span. Vascongados oder Eskualdun, Euskualdun, wie sie sich selbst nennen), ein kleines ...]

Vaskulōse

Holywood - Holz

Bild 8.668: Holywood - Holz
* 7 Holz.

C26H20O16 , eine die Cellulose in allen Zellen und Gefäßen begleitende Substanz, findet sich am reichlichsten in Pflanzenteilen, die durch Widerstandsfähigkeit und Härte ausgezeichnet sind, z. B. in harten Hölzern, Konkretionen, Kernschalen etc. Vaskulose ist unlöslich in allen neutralen Lösungsmitteln, auch in Kupferoxydammoniak, wird durch Kochen mit verdünnten Mineralsäuren oder Alkalien nicht verändert, bildet mit Oxydationsmitteln leicht harzige Säuren, oxydiert sich auch an der Luft (Veränderung von Holz [* 7] an der Luft), löst sich in Alkalilauge unter Druck bei 130° (Darstellung von Papier aus Holz, Stroh), gibt mit schmelzendem Kali Ulminkörper, und bei der trocknen Destillation [* 8] des Holzes entstehen der Methylalkohol und die Essigsäure hauptsächlich aus der Vaskulose.

Vast

(lat.), weit ausgedehnt, umfassend.

Vast-Ricouard

Paris

Bild 12.719a: Paris
* 13 Paris.

(spr. wast-rikuár), Name eines franz. Schriftstellerpaars, von denen der eine, Vast, geb. 20. Mai 1850 zu Paris, [* 13] als Kommis in einem Handelshaus daselbst diente (gest. 12. März 1889), der andre, Ricouard, geb. 2. Nov. 1852 zu Talence in der Gironde (gest. 1887), als Theaterreferent der »Opinion nationale« und des »Charivari« im Journalismus debütiert hatte, als beide sich zu gemeinsamer litterarischer Thätigkeit verbanden. Sie schrieben seitdem eine Reihe von Romanen, in denen sie den Spuren Emile Zolas folgten, und die in ihrem düstern, unerbittlichen Naturalismus zum Teil großes Aufsehen erregten.

Wir nennen: »Les vices parisiens«, eine Serie von Romanen, mit den Titeln: »Claire Aubertin« (1878),

»Madame Bécart« (1879),

»Le [* 14] Tripot« (aus dem Pariser Klubleben, 1880);

»Séraphin et Cie.« (das Treiben der Finanzwelt schildernd, 1880),

»La vieille garde« (Roman aus der Halbwelt, 1880) und »Vierge« (1884);

endlich »La hautepègre« und »La petite morte« (1881),

eine Art Abenteurerromane.

Von ihren Bühnenwerken hatte die Operette »La croix de l'alcade« (Musik von H. Perry) den meisten Erfolg.

Vater

(lat. pater), der Erzeuger eines Kindes, und zwar ehelicher Vater derjenige, welchem in einer rechtmäßigen Ehe Kinder geboren wurden, außerehelicher (natürlicher) Vater, welcher Kinder außer der Ehe erzeugt hat, sowie der Adoptivvater, d. h. derjenige, welcher durch einen rechtlichen Akt einen andern an Kindes Statt angenommen hat (s. Adoption).

Wirkliche Väter und Adoptivväter haben die durch die »väterliche Gewalt« (s. d.) begründeten Rechte.

Heiliger Vater wird der Papst angeredet, und Väter (patres) werden vorzüglich die Klostergeistlichen genannt.

Vater,

Altenburg - Altensteig

Bild 1.416: Altenburg - Altensteig
* 16 Altenburg.

Johann Severin, Sprachforscher, geb. 27. Mai 1771 zu Altenburg, [* 16] studierte in Jena [* 17] und Halle [* 18] Theologie, ward 1796 Professor an letzterer, 1800 an ersterer Universität und 1809 an der zu Königsberg. [* 19] Seit 1820 wieder in Halle, starb er daselbst 16. März 1826. Von seinen Arbeiten sind hervorzuheben: die Fortsetzung von Adelungs »Mithridates« (Berl. 1809-17, 2 Bde.);

»Handbuch der hebräischen, syrischen, chaldäischen und arabischen Grammatik« (Leipz. 1801) und »Litteratur der Grammatiken, Lexika und Wörtersammlungen aller Sprachen der Erde« (Berl. 1815; 2. Aufl. von Jülg, 1847).

Väter

der frommen Schulen, s. Piaristen. ^[= (Arme der Mutter Gottes zu den frommen Schulen, auch Patres scholarum ...]

Vaterĭa

L. (Kopalbaum), Gattung aus der Familie der Dipterokarpaceen, harzreiche, kahle oder weichhaarige Bäume mit lederartigen Blättern, weißlichen, zu 13 achselständigen oder große, terminale Rispen bildenden Blüten und fast fleischiger bis ledriger Kapsel. Etwa zwölf tropisch-asiatische Arten. Vateria indica L., ein gegen 20 m hoher Baum in Vorderindien, besonders auf der Küste Malabar, mit dickem Stamm, länglichen, ausgerandeten Blättern und ansehnlichen Blüten in gipfelständigen Rispen. Das aus Einschnitten in die Rinde ausfließende Harz erhärtet an der Luft und bildet den Manilakopal (Pegnie, Pandum). Die Samen [* 20] werden gegen Erbrechen etc. angewendet; auch gewinnt man daraus ein zu Kerzen u. Seifen dienendes Fett (Vateriatalg, Piney tallow, s. Talg, vegetabilischer).

Väterliche



Vatermord - Vatikan

Bild 16.59: Vatermord - Vatikan
* 22 Seite 16.59.

Gewalt (Patria potestas), der Inbegriff der Rechte, welche dem Hausvater über die Hauskinder zustehen. Sehr streng und ausgedehnt war die v. G. zu Rom [* 21] in der ältesten Zeit. Der Hausvater (Paterfamilias) hatte eine häusliche Richtergewalt, das Recht über Leben und Tod seines Kindes (jus vitae et necis), die Macht, dasselbe zu verkaufen, nach Willkür und Belieben zu verheiraten, wieder zu scheiden, in Adoption zu geben und zu emanzipieren. Das Justinianische und das gemeine deutsche Recht haben diese Befugnisse wesentlich abgeschwächt; sie geben dem Hausvater nur eine Disziplinargewalt über das Hauskind, das Recht der Zustimmung zur Verheiratung und das Recht der Pupillarsubstitution. Ferner war nach

mehr

altrömischem Recht ein der väterlichen Gewalt Unterworfener eignen Vermögens schlechthin unfähig: was er erwarb, erwarb er dem Vater. Erst allmählich entwickelte sich das Pekulienwesen, wodurch dem Hauskind die Möglichkeit des Erwerbs eines Sondervermögens gegeben ward. Der regelmäßige Beendigungsgrund der väterlichen Gewalt war nach römischem Rechte die förmliche Emanzipation (s. d.). Gegenwärtig hört die v. G. schon durch eine eigne Haushaltung des Haussohns und durch die Verheiratung der Haustochter auf.

Wenn endlich die Eltern ihre Einwilligung bei Verheiratungen ohne Grund versagen, so kann richterliche Ergänzung derselben stattfinden. Nach dem deutschen Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung (§ 32) steht jedoch nur großjährigen Kindern ein solches Klagrecht zu. Das moderne Recht und so auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1501 ff.) kennen statt der väterlichen eine elterliche Gewalt, unter welcher das minderjährige Kind steht. Sie steht dem Vater und nach dessen Tode der Mutter zu und begründet für den Inhaber die Pflicht und das Recht, sowohl für die Person als für das Vermögen des Kindes zu sorgen, außerdem aber auch das Recht der elterlichen Nutznießung an dem Vermögen des Kindes.