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Bild 15.1036, Unterweißenburg - Unze

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Thu Nov 25 1847

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Seite 15.1036

Unterweißenburg - Unze

klein.

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Nachdem sich beide schon 1245 vorübergehend mit Schwyz zu einer Erhebung gegen die Habsburger verbunden hatten, schlossen sie 1291 mit Uri und Schwyz das ewige Bündnis der drei Waldstätte und vereinigten sich zugleich untereinander zu dem Gemeinwesen Unterwalden, welches 1309 mit Schwyz u. Uri von Heinrich VIII. reichsfrei erklärt wurde. Zur Zeit der Schlacht von Morgarten hatten sich die Unterwaldner gegen die über den Brünig eingedrungenen Österreicher zu verteidigen. Um 1350 trennten sich Nid- und Obwalden wieder; doch fanden noch spät im 15. Jahrh. gemeinsame Landsgemeinden beider Länder statt, und in der Eidgenossenschaft zählten sie nur als Ein Bundesglied.

Daneben bildete das Thal [* 1] Engelberg unter der Herrschaft des dortigen Klosters ein besonderes Gebiet, welches seit 1465 im Schirm von Luzern, [* 2] Schwyz und Unterwalden stand und erst 1815 mit Obwalden vereinigt wurde. Zur Zeit der Reformation gehörte Unterwalden zu den fünf ihr entschieden feindlichen Orten. Der helvetischen Verfassung von 1798 fügte sich Obwalden ohne Kampf, Nidwalden aber erst, nachdem infolge des verzweifeltsten Widerstandes das Land von den Franzosen in eine Wüste verwandelt worden war (7.-9. Sept. 1798). Im J. 1802 stellte Unterwalden im Aufstand gegen die helvetische Regierung seine Landsgemeinden wieder her, welche durch die Mediationsakte 1803 garantiert wurden.

Beide Landesteile nahmen teil am Sarner Bund (1832) sowie am Sonderbund 1846 und kapitulierten 25. Nov. 1847. Nachdem sie sich 1850 zum erstenmal Verfassungen gegeben, unterwarf Obwalden die seinige 2. Okt. 1867 einer Revision, ohne jedoch ihren Grundlagen nahezutreten, welchem Beispiel Nidwalden 2. April 1877 folgte. 1875 hat Obwalden in anerkennenswerter Weise sein Schulwesen verbessert, dagegen im April 1880 die Wiedereinführung der Todesstrafe beschlossen.

Vgl.   Businger, Die Geschichten des Volkes von Unterwalden (Luzern 1827-28, 2 Bde.);

Derselbe, Der Kanton [* 3] Unterwalden (St. Gallen 1836);

Gut, Der Überfall von Nidwalden im J. 1798 (Stans 1862);

Christ, Ob dem Kernwald (Basel [* 4] 1869).

Unterweißenburg

Hermann von Sachsenhei

Bild 8.426: Hermann von Sachsenheim - Hermannstadt
* 5 Hermannstadt.

(ungar. Alsó-Fehér), ungar. Komitat in Siebenbürgen, wird von den Komitaten Hunyad, Torda-Aranyos, Groß- und Kleinkokelburg und Hermannstadt [* 5] umschlossen, hat 3576,50 qkm (64,9 QM.), ist im W. gebirgig und wird von der Maros und dem Kokel (Küküllö) bewässert. Es hat (1881) 178,021 Einw. (meist Rumänen, die der griechisch-orientalischen und griechisch-katholischen Kirche angehören). Es ist sehr waldreich und fruchtbar und liefert Weizen, Korn, Mais, sehr gutes Obst, Kartoffeln etc. Im südlichen Teil bei Nagy-Enyed, in der sogen. Siebenbürgischen Hegyalja, gedeiht vorzüglicher Wein (Ezelnaer und Csomborder Riesling). Die Viehzucht [* 6] ist bedeutend. Im S. finden sich viele mineralische Schätze, insbesondere die reichsten siebenbürgischen Goldgruben. Bergbau [* 7] ist daher die Haupterwerbsquelle der Einwohner. Sitz des Komitats, das von der Ungarischen Staatsbahn durchschnitten wird, ist Nagy-Enyed.

Unterwelt,

Oshkosh - Osiris

Bild 12.468: Oshkosh - Osiris
* 8 Osiris.

nach dem Glauben der Alten der Aufenthaltsort der Gestorbenen, insbesondere der Ort der Strafe für dieselben. Schon nach der indischen Mythe ist die Tiefe der Finsternis der Strafort für die gefallenen Geister. Bei den Ägyptern wird die Unterwelt zum Toten oder Schattenreich, in welchem Osiris [* 8] und Isis, [* 9] später Serapis herrschen und Gericht halten. Die Juden nannten die Unterwelt Scheol (s. d.). Die Griechen sollen nach Diodor von Sizilien [* 10] die Begriffe von Hades, Elysion und Tartaros von den Ägyptern entlehnt haben.

Unter Tartaros oder Orkus verstanden sie ursprünglich die Unterwelt, d. h. den dunkeln Raum, welchen man sich unter der Erdscheibe dachte. Bald ist ihnen der Tartaros, auf dem die Erde ruht, ein Sohn des Chaos, d. h. der unendlichen Leere überhaupt, bald als Kerker der Titanen und der Verdammten der tiefste Teil der Unterwelt, aber noch nicht Totenreich. Ebenso wird das Reich des Hades (eigentlich Aïdes, »Unsichtbaren, Unterirdischen«) später zum Aufenthaltsort der Verstorbenen, nur daß der Aufenthalt der Seligen nach andern Vorstellungen auch an das Ende der Welt, auf die Inseln der Seligen, wie bei Hesiod, oder auf eine elysische Flur, wie bei Homer, verlegt wird.

Charlottenhof - Charon

Bild 3.953: Charlottenhof - Charondas
* 11 Charon.

Nach noch späterer Vorstellung befand sich das Totenreich in der Mitte der Erde; es war rings vom Styx umflossen und der Eingang zu demselben nur möglich durch den schlammigen Kokytos; Charon [* 11] fuhr die von Hermes [* 12] geleiteten Toten hinüber. Am jenseitigen Ufer lag in einer Höhle der schreckliche Kerberos. [* 13] Dann kam man auf einen geräumigen Platz, wo Minos als Richter saß und entschied, welchen Weg die Seele wandeln solle. Der Weg teilte sich nun zum Elysion, welches zur rechten Seite des Einganges lag, und zum Tartaros zur Linken, als Ort der Strafe für die Verdammten.

Untiefe,

eine seichte Stelle im Meer oder Binnengewässer, an welcher Sandbänke oder Felsriffe der Wasseroberfläche so nahe kommen, daß die Schiffahrt gefährdet wird;

poetisch auch eine ungemessene, ungeheure Tiefe.

Untreue,

Dienstbarkeit - Dienst

Bild 4.954: Dienstbarkeit - Dienstvergehen
* 14 Dienste.

im allgemeinen s. v. v. ^[richtig: s. v. w.] Treubruch, Unredlichkeit; im strafrechtlichen Sinn die absichtliche Verletzung einer Rechtsverbindlichkeit, welche sich zugleich als Verletzung besondern Vertrauens darstellt. In diesem Sinn straft das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 266) die von Bevollmächtigten, Vormündern, obrigkeitlich oder letztwillig bestellten Verwaltern fremden Vermögens, Feldmessern, Maklern, Güterbestätigern und andern im Dienste [* 14] des öffentlichen Vertrauens stehenden Personen verübte Untreue mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und nach Befinden mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Daneben kann, wenn die Untreue begangen wurde, um sich oder einem andern einen Vermögensvorteil zu verschaffen, auch noch auf Geldstrafe bis zu 3000 Mk. erkannt werden. Die von einem öffentlichen Beamten verschuldete Untreue wird als Amtsverbrechen (s. d.) bestraft.

Vgl.   v. Stemann, Das Vergehen der Unterschlagung u. der Untreue (Kiel [* 15] 1870).

Unyoro,

Landschaft im äquatorialen Ostafrika, westlich und nördlich von Uganda, dem es tributpflichtig ist, reicht an das linke Ufer des Nils und an das rechte des Mwutan Nzige, etwa 82,590 qkm (1500 QM.) groß. Im S. ist das Land hügelig, im N. gegen den Nil zu durchaus eben, von ungeheuern Schilfflüssen durchschnitten und mit lichtem Wald bedeckt. Der Anbau ist minder sorgfältig, die Verwaltung, Ordnung, Anlage der Wege minder geregelt als in Uganda. Die Bewohner, die Wanyoro, gehen, wie die Waganda, ganz bekleidet, treiben Ackerbau und halten Zebus, Ziegen, Hühner, [* 16] sind dabei aber kriegerisch.