peter-hug.ch

Bild 57.769, Generalabt - Generalbaß

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

eLexikon

Bewährtes Wissen in aktueller Form

Main

Seite 57.769

Generalabt - Generalbaß

klein.

Generalabt,

s. Abt ^[= # (von Abba, s. d.), ursprünglich ein Ehrenname von allgemeiner Bedeutung, der seit dem 5. und ...] und Archimandrit.

Generaladjutant,

s Adjutant ^[= # (lat.), ein Offizier, der einer Kommandobehörde, vom Bataillon aufwärts, als Organ des Commandeurs ...]

Generalarzt,

im deutschen Heere der Leiter des Sanitätsdienstes im Bereiche eines Armeekorps (Korpsgeneralarzt). Derselbe ist ärztlich-technischer Referent des Generalkommandos sowie ausführendes Organ für alle den Gesundheits- und Krankendienst im Armeekorps betreffenden Maßregeln und steht an der Spitze des Sanitätsamtes (s. d.) des betreffenden Armeekorps. Er steht unmittelbar unter dem kommandierenden General einerseits und dem Generalstabsarzt (s. d.) der Armee andererseits.

Preußen

Bild 13.338a: Preußen
* 2 Preußen.

Die Generalarzt des 12. (königlich sächs.) und 13. (königlich württemb.) Armeekorps leiten den Sanitätsdienst unabhängig von dem Generalstabsarzt der preuß. Armee. In Preußen [* 2] ist außer den Korps-Generalärzten noch ein Generalarzt bei der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, ein anderer als Subdirektor des Friedrich-Wilhelms-Instituts (s. Bildungsanstalten, militärärztliche) etatmäßig. Ein Generalarzt zweiter Klasse hat den Rang eines Oberstlieutenants als Regimentscommandeur, ein Generalarzt erster Klasse den eines Obersten.

Den dienstältern Generalarzt erster Klasse ist neuerdings häufig der Rang der Generalmajore verliehen worden. Der Generalarzt der kaiserl. Marine, im Rang eines Konteradmirals, ist zugleich Chef des in neuester Zeit eingerichteten Marine-Sanitätsamtes. Im Kriege wird der Sanitätsdienst bei jeder einzelnen Armee durch einen Armee-Generalarzt als Zwischeninstanz zwischen den Korps-Generalärzten und dem Chef des Feldsanitätswesens, bei jeder Etappeninspektion durch einen Etappen-Generalarzt geleitet.

Generalauditeur,

in mehrern Heeren der Chef der Militärjustizverwaltung, in andern Armeen nur die höchste Charge der Auditeure (s. d.), d. h. der Militärjustizbeamten.

Ersteres ist in Preußen, das nur einen hat, der Fall;

derselbe präsidiert dem Generalauditoriat (s. d.).

Letzteres gilt für Österreich-Ungarn, das im Friedensstande des stehenden Heers fünf Generalauditeur zählt, von denen einer Vorstand der vierten Abteilung des Reichskriegsministeriums ist, während drei Referenten beim Obersten Militärgerichtshofe sind und einer als Kanzleidirektor und Referent beim Militärobergericht fungiert.

Generalauditoriat,der

Berlin

Bild 2.752a: Berlin
* 4 Berlin.

oberste Militärgerichtshof in Preußen, welcher die Geschäftsführung der Militärgerichte zu beaufsichtigen, auch Zweifel über die Anwendung und Auslegung der Militärgesetze zu erledigen, nötigenfalls zur Entscheidung des Königs zu bringen hat. Für die Marine besteht das Generalauditoriat der kaiserl. Marine. Gegen die rechtlichen Bescheide der Generalauditoriat findet nur der Rekurs an den König statt. Das Generalauditoriat ist ferner die Rekursinstanz und begutachtende Behörde in den im Gesetze vorgesehenen Fällen, bildet die zweite Instanz in Strafsachen der Militärbeamten und ist die vorgesetzte Dienstbehörde der Auditeure und Aktuarien. Das hat seinen Sitz in Berlin [* 4] und besteht aus dem Generalauditeur (s. d.) der Armee und sechs Räten, mit dem Titel Geheimer Justizrat. Die Mitglieder der Generalauditoriat sind richterliche Beamte mit den Rechten und Pflichten der Civilrichter.

Generalbaß,

eine Baßstimme, nach der in der ältern Zeit der Organist, Cembalist oder Klavierspieler die Begleitung auszuführen hatte. Sie hieß Generalbaß oder Hauptbaß zum Unterschied von Chor- und Orchesterbässen. Während letztere aussetzen und pausiren, geht der Generalbaß immer fort (daher auch die ital. Bezeichnung für Generalbaß: basso continuo oder abgekürzt: Continuo) und giebt die Noten der jeweiligen tiefsten (tief = bassus) Stimme. Nur selten wird die Generalbaßstimme einfach so abgespielt, wie sie geschrieben steht.

In der Regel soll der Spieler die zum Baß gehörigen Accorde ergänzen, was einen in der Satzlehre und besonders im Kontrapunkt ganz fertigen Musiker verlangt. Der Generalbaß ist eine Skizze, eine Art Stenographie der wesentlichsten Harmonien eines Tonsatzes. Die Praxis des Generalbaßspiels bildete sich zuerst am Ende des 16. Jahrh. aus dem Versuch, schwach besetzte Sängerchöre bei der Ausführung von stimmenreichen a capella-Chören durch die Orgel zu unterstützen. Sie gelangte mit der Einführung des Sologesangs am Anfang des 17. Jahrh. schnell zu einer großen Bedeutung und fand bereits in Viadana (100 geistliche Konzerte für 1, 2, 3 und 4 Stimmen mit basso continuo, Vened. 1602) ihren Systematiker.

Von da ab bedeutet der Generalbaß die Kunst der freien (improvisierten) harmonischen Begleitung. Für die gesamte Musik des 17. und 18. Jahrh. ist diese Kunst des Accompagnements unentbehrlich und kann ebensowenig durch eine neuere Instrumentation ersetzt werden, wie die Farbenharmonie der großen Maler der Renaissance durch eine moderne Übermalung. Man fängt daher allgemein wieder an, die klassischen Tonwerke in der Originalgestalt aufzuführen, wodurch dieser Gegenstand jetzt von großer Bedeutung geworden ist.

Gang (Geologie)

Bild 6.890: Gang (Geologie)
* 5 Gang.

Für eine solche Begleitung, sei sie auf Klavier oder Orgel, schrieb der Spieler bei Solostücken gewöhnlich den Baß und die Singstimme aus, bei Chören und Orchestersätzen meist den Baß allein. Im erstern Falle selten, aber im letztern fast immer wurden dem Baß dann in Zahlen diejenigen Töne beigeschrieben, die zu dem Generalbaß die Harmonie bilden sollten; diese über oder unter dem Generalbaß stehenden Zahlen nennt man Bezifferung (s. d.). Es ist eine irrige Meinung, daß eine solche Bezifferung eigentlich den Generalbaß ausmache; sie ist nur ein Abkürzungsmittel, das den Gang [* 5] der Harmonie übersehen läßt, und als solches für den Musiker wertvoll.

Den Generalbaß als Bezifferungskunst und Inbegriff aller Regeln der Harmonielehre zu behandeln, ist einseitig und übertrieben; denn die Harmonieregeln sind aus dem Generalbaß nur für dasjenige Instrument zu entnehmen, auf dem er ausgeführt wird, daher allein in einer praktischen Anleitung zur Begleitkunst wirksam zu lehren. Die Ziffern waren schon vor Viadana da, er selber wandte sie nicht an, wohl aber andere neben und nach ihm, und so schwankte der Gebrauch beständig; Händel bedient sich weniger Ziffern, Bach vieler. Die eigentliche künstlerisch-musikalische Bedeutung des Generalbaß liegt darin, das Fundament für die frei

Fortsetzung Generalbaß: → Seite 57.770 || nische Begleitung zu sein. Die ausführlichsten Bücher über den G. sind von Heinichen und