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Seite 59.713, Iskander - Islam | eLexikon

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Iskander - Islam

Bild 59.713: Iskander - Islam
Seite 59.713.
Überblick der Artikel
11 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Iskander(Iskender), die orient. Bezeichnung Alexanders d. Gr. - I. ist Pseudonym des russ. Schriftstellers / 16
Iskánderijehs. Alexandria (in Ägypten). / 5
Iskanderûnkleinasiat. Hafen, s. Alexandrette. / 5
IskardoHauptstadt von Baltistan, s. Skardo. / 6
Iskeroder Iskra, der Oskios der Griechen und Öscus der Römer, rechter Nebenfluß der Donau in Bulgarien / 77
IskimidStadt in Bithynien, s. Ismid. / 6
IskraNebenfluß der Donau, s. Isker. / 6
IskudarStadt in Kleinasien, s. Skutari. / 6
IslaJosé Francisco de, span. Satiriker, geb. 24. März 1703 zu Vidanes (Leon), zeichnete sich als / 337
Isla-ChristinaOrt bei Ayamonte (s. d.) in der span. Provinz Huelva. / 10
Islâmd. i. "Hingabe" (des Menschen) an Gott, wurde von Mohammed das aufrichtige Bekenntnis / 2368

Seite 59.713

Iskanderûn,

kleinasiat. Hafen, s. Alexandrette. ^[= (d.i. Klein-Alexandria), türk. oder Skanderûn (Alexandria ad Issum), türk. Hafenort ...]

Iskardo,

Hauptstadt von Baltistan, s. Skardo. ^[= auch und Kardo, Hauptstadt von Baltistan (s. d.), liegt unter 35° 12' nördl. Br., ...]

Isker

Romanzement - Römer

Bild 13.922: Romanzement - Römer
* 7 Römer.

oder Iskra, der Oskios der Griechen und Öscus der Römer, [* 7] rechter Nebenfluß der Donau in Bulgarien, [* 8] entspringt am Nordabhang des Rilo-Dagh, sammelt seine Quellbäche in dem 960 m hoch gelegenen Becken von Samakov, bricht zwischen Balkan- und Vitosgebirge zum Becken von Sofia durch, durchbricht dann in engem gewundenem Thale in nördl. Richtung den Balkan, durchschneidet das bulgar. Flachland und mündet, weder flöß- noch schiffbar, oberhalb der Alutamündung.

Seine Länge beträgt 240 km, sein Gebiet 8792 qkm.

Iskra,

Nebenfluß der Donau, s. Isker. ^[= oder der Oskios der Griechen und Öscus der Römer, rechter Nebenfluß der Donau in Bulgarien ...]

Iskudar,

Stadt in Kleinasien, s. Skutari. ^[= # 1) Hauptort des türk. Wilajets S. in Albanien, türk. Ischkodra,slaw. Skadar, früher Scodra ...]

Isla,

Spanien und Portugal

Bild 15.63a: Spanien und Portugal
* 9 Spanien.

José Francisco de, span. Satiriker, geb. 24. März 1703 zu Vidanes (Leon), zeichnete sich als Mitglied des Ordens der Jesuiten in mehrern Klöstern als Lehrer und Prediger aus und ging 1767 nach der Vertreibung der Jesuiten aus Spanien [* 9] nach Bologna, wo er 2. Nov. 1781 arm und gelähmt starb. Schon in «La juventud triunfante» (1727) und «Dia grande de Navarra» (Madr. 1746) zeigte er sich als talentvollen Satiriker. Eine bleibende Stelle in der span. Litteratur erwarb ihm seine unter dem Namen Don Francisco Lobon de Salazar herausgegebene «Historia del famoso predicator Fray Gerundio de Campazas, alias Zotes» (Madr. 1758), die in dem ironisch dargestellten Lebenslaufe des Helden den bombastischen Kapuzinadenstil, der sich auf den span. Kanzeln eingenistet hatte, dem Gelächter preisgab und vernichtete.

Die Inquisition verbot Schrift und Gegenschriften. Der zweite Teil erschien erst 1768 und in besserer Ausgabe 1770 mit dem fingierten Druckorte Campazas (d. i. Madrid). [* 10] Es ist das vorzüglichste Sittengemälde Spaniens im 18. Jahrh., wenn es auch etwas eintönig, die Satire mehr witzig als geistvoll ist, und die Nachahmung des Cervantes stark hervortritt. In den spätern Ausgaben erschien das Werk mit einem dritten Teile: «Coleccion de varias peizas relativas á la obra de Fray Gerundio», vermehrt.

Unter seinen Übersetzungen aus dem Französischen ist die nach seinem Tode erst (7 Tle. in 4 Bdn., Madr. 1797 u. ö.) erschienene des «Gil Blas» von Lesage berühmt dadurch, daß I. hier die später besonders von Llorente vertretene Behauptung aufstellte, Lesage habe den ganzen Roman einem Spanier entwendet. (Vgl. Franceson, Essai sur la question de l'originalité de «Gil Blas» (Lpz. 1857.) Die Fortsetzung, welche I. hinzufügte, ist wenig gelungen. Nach seinem Tode erschienen auch seine «Cartas familiares» (6 Bde., Madr. 1790) und «Rebusco de sus obras literarias» (2 Bde., ebd. 1797). Eine Auswahl seiner Werke bildet den 15. Band [* 11]

der «Biblioteca de autores españoles» (Madr. 1850). Die beste Ausgabe des «Fray Gerundio» ist die von Lidforß (2 Bde., Lpz. 1885); eine deutsche Übersetzung hatte Bertuch (ebd. 1773) gegeben. -

Vgl.   Goudeau, Les prêcheurs burlesques en Espagne (Par. 1891).

Titel
Elemente zu Islâm:

Kunst des Islam. I. Kunst des Islam. I.

Kunst des Islam. II. Kunst des Islam. II.

1) der Glaube, daß es keine Gottheit giebt außer Allah und daß Mohammed der Gesandte Allahs ist

Islâm,

d. i. «Hingabe» (des Menschen) an Gott, wurde von Mohammed das aufrichtige Bekenntnis zu der durch ihn verkündeten Religion genannt. Diese forderte den Glauben an den einzigen allmächtigen Gott (Allâh), den Mohammed den Barmherzigen, Erbarmer (Al Rahmân al Rahîm) nannte, an die Vorherbestimmung der Handlungen und Schicksale der Menschen durch Gott, an die Auserwahlung Mohammeds und seine Sendung an die ganze Menschheit als «Beschluß der Propheten», an das zukünftige Leben nach dem Tode und die Vergeltung der guten und schlechten Handlungen in Paradies und Hölle, an die Auferstehung der Toten und den «jüngsten Tag».

Lehrbataillon - Lehren

Bild 10.636: Lehrbataillon - Lehren
* 12 Lehren.

Mohammed, der sich selbst in der ersten Zeit seines Auftretens als Reformator und Wiederhersteller der reinen, dem Abraham geoffenbarten Religion bezeichnete, knüpfte seine Lehren [* 12] an die heiligen Schriften der Juden und Christen an, von deren Inhalt er jedoch auf Grund der Mitteilungen von Mönchen und jüd. Halbgelehrten nur ganz verschwommene und verkehrte Kenntnis besaß, und von denen er die Meinung verbreitete, daß sie, in denen sein Erscheinen und sein Beruf vorher verkündigt sei, von den «Schriftbesitzern» (so nannte er Juden und Christen) gefälscht worden seien; er forderte die Anerkennung der alten Offenbarungen (Thora, Psalter und Evangelium) und den Glauben an die Sendung der ihm vorangegangenen Propheten von Adam bis Christus.

Dem Christentum gegenüber opponierte er scharf gegen den Glauben an die göttliche Natur Jesu und an die Vaterschaft Gottes, dem Judentum gegenüber gegen die Fesseln des Ceremonialgesetzes, aus dem er jedoch neben einzelnen Gesetzen auch das Verbot des Genusses des Schweinefleisches übernahm, wozu er noch das Verbot des Weingenusses fügte. Die Glaubens- und Pflichtenlehre Mohammeds hat sich im Laufe seiner Wirksamkeit allmählich entwickelt. Während der Prophet die Glaubenslehren bereits in der ersten mekkanischen Periode verkündete, fällt die Einsetzung der rituellen Gesetze zumeist in die Zeit seines Aufenthaltes in Medina.

Diese machten anfangs den jüd. Religionsgebräuchen manche Konzessionen - Fasten am 10. Tage des 1. Monats (s. Muharrem), Orientation gegen Jerusalem [* 13] (s. Kibla) -, die jedoch angesichts des hartnäckigen Widerstandes der Juden, die Sache Mohammeds zu unterstützen, bald aufgehoben wurden. Die vom I. geforderten Grundpflichten sind folgende:



Islam

Bild 59.714: Islam
* 14 Seite 59.714.

1) der Glaube, daß es keine Gottheit giebt außer Allah und daß Mohammed der Gesandte Allahs ist, 2) die Pflicht, fünfmal täglich den obligaten Gottesdienst (Szalat) zu verrichten, 3) die Almosensteuer (Zakât) an den öffentlichen Schatz zu entrichten, 4) das Fasten im Monat Ramadhân, 5) die Wallfahrt nach Mekka. Für die rituellen Pflichten wurden gleichzeitig einige begleitende Ceremonien festgesetzt (das Waschen vor dem Gottesdienst, das Rufen zu demselben); für die Wallfahrt wurden im allgemeinen die im Heidentum geübten Gebräuche (s. Haddsch) beibehalten, jedoch in monotheistischem Geiste umgebildet und umgedeutet. Neben

mehr

diesen Pflichten wird die Bekämpfung der Ungläubigen (Dschihad) und die gewaltsame Verbreitung der Herrschaft des I. gefordert; Mohammed eignete seiner Religion den Beruf zu, Gemeingut der gesamten Menschheit, also Weltreligion zu sein, so wie er selbst nicht nur als Prophet der Araber, sondern der ganzen Menschheit gilt. Die Götzendiener müssen mit Anwendung der äußersten Mittel zum I. bekehrt werden, durch die Weigerung, ihn anzuerkennen, haben sie das Leben verwirkt; die «Schriftbesitzer» (Juden, Christen, pers. Feueranbeter und Sabier) mögen gegen Entrichtung einer Toleranzsteuer (Dschizja) geduldet werden.

Die Sittenlehre des I. ist auf der des Juden- und Christentums aufgebaut und dem Wesen nach von ihr nicht verschieden. Sie kann nur durch ihre Vergleichung mit der socialen und sittlichen Weltanschauung des heidn. Arabertums gewürdigt werden. Während diese auf das Stämmewesen, auf den Partikularismus innerhalb der einzelnen Stammesgruppen der Araber gegründet war und einen Kultus des Rachegefühles großzog, lehrte der ursprüngliche I. die Gleichheit aller Rechtgläubigen, ohne Unterschied des Stammes und der Rasse, verpönte alle mit dem exklusiven Stämmewesen zusammenhängenden Sitten und Gebräuche und verkündete Versöhnlichkeit und Milde. Er verdammte die barbarischen Gewohnheiten der Araber, besonders die in vielen Stämmen verbreitete Sitte, neugeborene Mädchen lebendig zu begraben; Mäßigkeit und Ernst wollte er durch das Verbot des Weingenusses und einiger Glücksspiele befördern.

Nichtsdestoweniger lehnt der I. die Askese entschieden ab; er begünstigt die erlaubten Genüsse des Lebens, Ehelosigkeit ist ihm zuwider. Die unbeschränkte Polygamie zügelt er durch die Begrenzung auf vier rechtmäßige Ehefrauen und die leichtsinnige Art der Ehescheidung des arab. Heidentums regelt er durch beschränkende Formen und Gesetze. Die rechtliche Stellung der Frau hat im I. einen entschiedenen Fortschritt erfahren; die in der mohammed. Gesellschaft in späterer Zeit auftretende Entwürdigung der Frau ist das Resultat von socialen Einflüssen, die im Verkehr der zum I. bekehrten Völker begründet sind. Den Harem und die Eunuchenwirtschaft hat nicht der I. geschaffen.

Quelle

Bild 13.510: Quelle
* 15 Quelle.

Die Quelle [* 15] der Lehren des I. ist zunächst der Koran (s. d.), für den der Glaube als wörtliche Offenbarung Gottes gefordert wurde. Nach dem Tode des Propheten gelangte auch die Anerkennung und Befolgung alles dessen, was von ihm als lehrender Ausspruch (Hadith, s. d.) oder als Handlungsweise überliefert wurde, als Religionspflicht zur Geltung. Desgleichen wurde die Anschauungs- und Handlungsweise der ältesten mohammed. Generation als maßgebend für das religiöse Leben betrachtet.

Diese durch Überlieferung überkommenen Momente nennt man insgesamt Sunna (Brauch); eine natürliche Folge davon ist das Idschmâ' (s. d.), d. h. der consensus ecclesiae in Bezug auf den Glauben und die Satzung. Zu diesen Hauptquellen der Glaubens- und Gesetzlehre des I. kam in den gelehrten Schulen das methodische Princip des Kijâs (s. Fikh), der Folgerung, hinzu. Auf diesem Grunde wurde das System des mohammed. Gesetzes aufgebaut, eine Arbeit, die im 2. Jahrh. des I. in den theol. Schulen bereits abgeschlossen war.

Sehr früh traten im I. auch die Keime der Sektenbildung hervor. Die Sekten entstanden zu-

nächst aus polit. Parteien, deren Streitigkeiten sich um die Frage des Imamates (s. Imam) bewegte, um die Frage, wer berechtigt sei, Nachfolger des Propheten (Chalife) in der Herrschaft über die Gemeinde der Rechtgläubigen (Muslimun) zu sein. Während die einen sich für das Wahlchalifat erklärten, dem die ersten Nachfolger Mohammeds die Herrschaft verdankten, und dessen Berechtigung in der allgemeinen Anerkennung (Idschma) der Gläubigen seine Stütze fand, bekannten sich andere zu dem Grundsatze, daß die Herrschaft über die Rechtgläubigen unmittelbar nach dem Tode des Propheten dem durch Mohammed selbst hierzu bestimmten Schwiegersöhne Ali zugekommen sei und sich nach dessen Tode auf seine direkten Nachkommen durch Fâtima, die Tochter des Propheten, vererben müsse.

Thrombus - Thugut

Bild 15.676: Thrombus - Thugut
* 16 Thron.

Jene nennt man Sunniten, diese Schi'iten. Die schi'itische Partei gab sich auch nicht zufrieden, als 750 durch den Sturz der omajjadischen Dynastie mit den 'Abbâsiden (s. Abbâs) das Princip der Legitimität zum Siege kam und die Angehörigen der Prophetenfamilie den Thron [* 16] der Muslimin bestiegen. Offen oder im geheimen bekannte sie sich zu 'alidischen Prätendenten, und es ist ihrer Propaganda hin und wieder gelungen, in einzelnen Teilen der mohammed. Welt ihre Kandidaten zu öffentlicher Anerkennung zu bringen (s. Idristden, Fâtimiden).

Aber selbst die Schi'iten bildeten keine geschlossene Einheit; im Laufe der Zeit neigten einzelne schi'itische Gruppen verschiedenen Linien der vielverzweigten 'alidischen Nachkommenschaft zu, und so entstanden wieder innerhalb des Schi'itentums Parteien, die auch in dogmatischer Beziehung voneinander abwichen. Während es den einen bloß um das polit. Princip der Erbfolge zu thun war, das sie mit dem Glauben an besondere Privilegien der 'alidischen Imame als Lehrer der Gläubigen verbanden, verstiegen sich andere zur Erhöhung der Person Alis und der Imame in die Sphäre der Übermenschlichkeit.

Persien

Bild 12.865a: Persien
* 18 Persien.

Dies führte zur Lehre [* 17] von der Verkörperung der Gottheit in Ali und seinen Nachkommen. Die Abstufung dieser Anschauungen gab Veranlassung zur Herausbildung verschiedener Sekten innerhalb des Schi'itentums, das in den östl. Teilen des I., namentlich in Persien, [* 18] die größte Verbreitung hat. Obwohl nun der Ursprung der schi'itischen Sonderstellung bloß auf polit. Opposition beruht, haben sich auch hinsichtlich der formalen Übungen des I. Unterschiede von den Sunniten entwickelt.

Wie die Sunniten erkennen zwar auch die Schi'iten die unbestrittene Geltung der Sunna an, ebenso wie die des Koran. Jedoch wie sie geneigt sind vorauszusetzen, daß der Koran in seinem ursprünglichen Text die Anerkennung der Privilegien der Prophetenfamilie (Ahl al-bejt) enthielt und in der sunnitischen Redaktion durch Abu Bekr und 'Othmân durch Hinzufügungen und Weglassungen gefälscht wurde, so eignen sie nur solchen Überlieferungen Berechtigung und Gültigkeit zu, die auf die Autorität von Gliedern der Familie des Propheten gegründet sind. Im allgemeinen ist aber die weit verbreitete falsche Voraussetzung zu vermeiden, daß die Schi'iten bloß den Koran anerkennen, hingegen die Sunna verwerfen. Außer Koran und Sunna haben bei den Schi'iten die Bescheide der Imame, denen sie Unfehlbarkeit zuerkennen, die größte Wichtigkeit. Ihr Ritus weist nur unbedeutende Abweichungen vom Ritus des allgemeinen I. aus. Im schi'itischen Gebetsruf (s. Mu'ezzin) kommt neben

Fortsetzung Islam: → Seite 59.714a || der Anerkennung Allahs und des Propheten auch die des Ali zum Ausdruck ('Alî walî