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Post | eLexikon | Bildende Künste - Kupferstecherkunst - Deutsche

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Mon Oct 18 1847
Titel
Elemente zu Post:

Außerdeutsche Postverwaltungen.

Neuere Entwickelung des Postwesens.

Übersicht des Postverkehrs in den Ländern des Weltpostvereins (1887).

1) geschlossene Briefe bis zum Meistgewicht von 250 g

[Litteratur.]

Post

(franz. poste, v. mittellat. posta [gekürzt aus posita] im Sinn von Station, Standort der zur Weiterbeförderung aufgestellten Laufboten oder Pferde), [* 3] Staatsanstalt zur Beförderung von Briefen, Paketen, Geldsendungen, Gedrucktem sowie in einigen Staaten auch von Personen zwischen bestimmten Orten und zu festgesetzten Taxen; auch Bezeichnung der Gebäude dieser Anstalt, der von ihr verwandten Wagen und durch sie beförderten Sendungen.

Die assyrische Sage erzählt von Boten, welche die Befehle der Semiramis in die Provinzen des Reichs beförderten. Im Buch Esther (Kap. 3, 12) wird von berufsmäßigen Läufern berichtet, und einen ziemlichen Umfang hatte der Nachrichtendienst durch berufsmäßige Boten bei den Ägyptern unter der 12. Dynastie, insbesondere aber bei den Griechen und Römern. Die griechischen Hemerodromen hatten den Regierenden auf schnellste Weise Nachrichten zu überbringen. In der römischen Republik wurde der obrigkeitliche und private Verkehr durch cursores, auch statores, später viatores und tabellarii (von tabella, Brieftäfelchen) wahrgenommen.



Post (geschichtliche E

Bild 13.274: Post (geschichtliche Entwickelung in Deutschland)
* 5 Seite 13.274.

Nach Marco Polo scheint auch in China [* 4] schon seit alten Zeiten eine Nachrichtenbeförderung durch Läufer bestanden zu haben, welche sich stationsweise ablösten und dadurch Erhebliches in der Schnelligkeit der Beförderung leisteten. Kyros verband die Provinzen seines weiten Reichs durch reitende Boten, welche auf zweckmäßig verteilten Stationen die Pferde wechselten, und deren Organisation die erste eigentliche postmäßige Einrichtung darstellt (Angareion). Cäsar ahmte dieselbe zunächst für den Nachrichtendienst im Krieg nach (reitende Kuriere, veredarii), und unter Augustus entwickelte sich hieraus die römische Staatspost (cursus publicus), welche bis zum Untergang des weströmischen Reichs durch regelmäßige Verbindung zwischen der

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Hauptstadt und den Provinzen der römischen Weltherrschaft diente. Die Hauptstützpunkte der römischen Staatspost waren die an bedeutendern Handels- und Verkehrsorten errichteten mansiones (später stationes), welche zum Ausruhen und Verweilen der Reisenden während der Nacht dienten und meist je eine Tagereise voneinander entfernt waren. Zwischen je zwei Mansionen befanden sich 6-8 Mutationen für den Pferdewechsel. Die Stellung der Beförderungsmittel lag den Bewohnern der betreffenden Poststation ob und gestattete sich zu einem schweren Frondienst für die Bevölkerung. [* 6] In eiligen Fällen fanden ganze Truppenabteilungen mit ihren Ausrüstungsgegenständen durch den cursus publicus Beförderung.

Während die römischen Posteinrichtungen durch die Wogen der Völkerwanderung zerstört und ein späterer Versuch des Frankenkönigs Chlodwig und später Karls d. Gr. zur Errichtung regelmäßiger Postverbindungen auf Grundlage der römischen Fronen nur zu Einrichtungen von kurzer Dauer geführt hatte, entstand im 7. Jahrh. im mohammedanischen Kalifenreich ein geregeltes Postinstitut, das im beschränkten Umfang auch Privaten seine Dienste [* 7] lieh und damit einen mehr gemeinnützigen Charakter annahm.

Orden

Bild 12.426a: Orden
* 8 Orden.

Nach der Auflösung des karolingischen Reichs entbehrte das abendländische Verkehrswesen jeder Organisation, bis in den spätern Jahrhunderten des Mittelalters das Bedürfnis der einzelnen Lebenskreise, zunächst der Höfe und dann der geistlichen und weltlichen Körperschaften, Einrichtungen für den Nachrichtenverkehr hervorrief. Die Klöster, Abteien und geistlichen Orden [* 8] unterhielten für den Verkehr mit benachbarten Klöstern und den Sitzen des Kirchenregiments aus der Zahl der Klosterbrüder entnommene Klosterboten, welche sich ebenso wie die von den Universitäten im 12. und 13. Jahrh. unterhaltenen Universitätsboten zu einem ziemlich weit verzweigten Institut gestalteten. In einzelnen Gegenden Deutschlands [* 9] wurden auch die Metzger, welche ihre Geschäftsreisen oft auf weite Entfernungen ausdehnten, zu Besorgungen von Briefen etc. benutzt.

Nuphar - Nürnberg

Bild 12.282: Nuphar - Nürnberg
* 10 Nürnberg.

Die Metzgerzünfte traten untereinander in Verbindung und schufen die sogen. Metzgerposten. Zu weit größerer Bedeutung gelangte das Städtebotenwesen, welches mit dem Emporblühen der Städte und der Entwickelung des Handels entstand. Die städtischen Boten waren meist zu einer Zunft unter einem Botenmeister vereinigt; ihre Obliegenheiten waren durch Botenordnungen geregelt. Schon seit dem 13. Jahrh. wurde durch die Städteboten ein mehr oder weniger regelmäßiger Verkehr zwischen den Hansestädten unterhalten, und von diesen aus bestanden Verbindungen über Nürnberg [* 10] nach Salzburg, [* 11] Venedig [* 12] und den Haupthandelsplätzen Italiens [* 13] sowie nach Frankfurt, [* 14] Köln, [* 15] Lindau [* 16] und Augsburg. [* 17] Eine gewisse Bedeutung erlangte auch die Post des Deutschen Ritterordens, welche vom 14. Jahrh. ab bis zur Auflösung des Ordens (etwa 1525) auf dem Gebiet des Ordens sowie mit benachbarten Gebieten regelmäßige Postverbindung unterhielt. - Die bisher erwähnten Verkehrseinrichtungen bildeten zwar gewisse Kernpunkte einer regelmäßigen Nachrichtenübermittelung; allein es fehlte ihnen der Grundzug des modernen Postwesens: die unbedingte Zugänglichkeit für jedermann.

Rom

Bild 13.903a: Rom
* 22 Rom.

In Deutschland [* 18] gründete Franz von Taxis 1516, nachdem schon sein Vater Roger I. von Thurn und Taxis in Tirol [* 19] uniformierte Postreiter zur Beförderung von Briefschaften aufgestellt hatte, vom Kaiser Maximilian I. veranlaßt, die erste wirkliche Post zwischen Wien [* 20] und Brüssel; [* 21] er selbst ward zum niederländischen Generalpostmeister ernannt. Bald erweiterten die Taxis jenen ersten Postkurs durch Abzweigungen von Brüssel nach Frankreich und von Wien durch Tirol bis Rom. [* 22]

Hieran schlossen sich Postkurse zwischen Nürnberg, Frankfurt a. M. und Schaffhausen, [* 23] während sich nach Norden [* 24] der Taxissche Postenlauf bis Hamburg [* 25] erstreckte. 1615 wurde Lamoral von Taxis unter Erhebung in den Grafenstand zum Reichs-Generalpostmeister ernannt mit der Wirkung, daß er dieses Amt als ein neueingesetztes Regal für sich und seine Erben zum Lehen erhielt. Dies war der Anfang eines Kampfes, den die einzelnen Landesfürsten, welche die Posthoheit in ihren Gebieten für sich in Anspruch nahmen, gegen die Lehnsherrlichkeit des Hauses Taxis führten, und der bis in unser Jahrhundert währte.

Der erste deutsche Fürst, welcher die Ordnung des Postwesens in seinen Landen selbst in die Hand [* 26] nahm, war der Große Kurfürst. Er gründete 1651 die brandenburgisch-preußische Post, welche eine hohe Entwickelung erreichte. Ihm folgten Kursachsen, Braunschweig-Lüneburg und andre Reichsstände. Die durch den Rheinbund erlangte Souveränität der Landesfürsten veranlaßte weitere Beschränkungen der Taxisschen Posten. Letztern wurde zwar bei Errichtung des Deutschen Bundes ihre Gerechtsame gewährleistet, die Errichtung von Landesposten wurde aber unter Voraussetzung entsprechender Entschädigung des Taxisschen Hauses nicht gehindert.

Schweden und Norwegen

Bild 14.700a: Schweden und Norwegen
* 27 Schweden.

Bei dieser Entwickelung hatte das Postwesen in Deutschland in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts eine sehr zersplitterte Gestaltung angenommen, in Hamburg hatten sogar Schweden [* 27] und Dänemark [* 28] Postämter errichtet. Die gesteigerten Anforderungen, welche der zunehmende Verkehr stellte, machten eine engere Vereinigung der deutschen Postverwaltungen nötig. Am 18. Okt. 1847 trat zu Dresden [* 29] eine deutsche Postkonferenz zusammen, deren Arbeiten zum Abschluß des deutsch-österreichischen Postvereinsvertrags führte, welcher 1. Juli 1850 ins Leben trat. Dieser Vertrag (revidiert 1. Juli 1852 und 18. Aug. 1860) gestaltete die 16 vereinigten Postverwaltungen für ihren gesamten Wechselverkehr zu einem einzigen Postgebiet, dessen Verhältnisse zu dem Postvereinsausland durch eine Reihe einzelner Verträge geordnet waren.

Nach den Ereignissen des Jahrs 1866 gelang Preußen [* 30] die Beseitigung der Thurn und Taxisschen Post durch einen 28. Jan. 1867 mit dem fürstlichen Haus. Thurn und Taxis geschlossenen Vertrag vom 1. Juli 1867. Wichtigere Veränderungen hatte die Errichtung des Norddeutschen Bundes zur Folge. Gemäß Abschn. 8 der norddeutschen Bundesverfassung wurde das Postwesen für das gesamte Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 1. Jan. 1868 ab als einheitliche Staatsverkehrsanstalt eingerichtet.



Post (außerdeutsche Po

Bild 13.275: Post (außerdeutsche Postverwaltungen)
* 34 Seite 13.275.

Gleichzeitig erhielt der Postverkehr mit den süddeutschen Staaten und Österreich-Ungarn [* 31] unter Auflösung des deutsch-österreichischen Postvertrags durch besondere Übereinkommen auf Grundlage weiterer Verkehrserleichterungen eine neue Regelung. Die oberste Verwaltung des norddeutschen Postwesens führte das Generalpostamt des Norddeutschen Bundes, welches eine Abteilung des Reichskanzleramtes bildete. Durch die Verfassung des neuen Deutschen Reichs (Abschn. 8, Art. 48-51) war das Postwesen für das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs als einheitliche Verkehrsanstalt einzurichten und wurde die norddeutsche Post zu der deutschen Reichspostverwaltung erweitert. Nur Bayern [* 32] und Württemberg [* 33] blieben kraft ihrer Reservatrechte

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außerhalb der Reichspost. 1876 wurde die Telegraphenverwaltung mit der Postverwaltung zu einem selbständigen ministeriellen Ressort, dem seit 1880 die Bezeichnung Reichspostamt beigelegt wurde, vereinigt.

Außerdeutsche Postverwaltungen.

Österreich-Ungarn errichtete 1615 eine eigne Territorialpost und verpachtete 1627 das Postwesen an den Grafen von Paar, bis 1720 Karl VI. das Posterblehen ablöste und den Betrieb auf den Staat übernahm. Nach der Errichtung des Deutsch-Österreichischen Postvereins nahm die österreichische Post in ihrer äußern und innern Gestaltung eine ähnliche Einrichtung wie in Deutschland an. Sowohl in Österreich [* 35] als auch in Ungarn [* 36] steht die Postverwaltung unter dem Ressort des Handelsministeriums mit einem Generalpost- und Telegraphendirektor an der Spitze. In Frankreich schuf Ludwig XI. 1464 eine Botenanstalt für die ganze Ausdehnung [* 37] seiner Krongüter, welche ausschließlich Zwecken der Staatsverwaltung diente.

Die Kurierritte wurden »postes« genannt. Diese Bezeichnung tritt hier zum erstenmal auf, und seitdem scheint das Wort »Post« auch in andern Staaten sich eingebürgert zu haben. Der erste Erlaß, welcher auf eine Umwandlung in eine gemeinnützige Anstalt im Sinn der modernen Post hindeutet, rührt von Heinrich III. aus dem Jahr 1576 her, welcher für die Beförderung von Briefen und andern Sendungen bestimmte Taxen vorschrieb und bestimmte Abgangs- und Ankunftszeiten festsetzte. 1668 wurde Louvois zum Postchef ernannt, der 1676 das gesamte Postwesen gegen eine Pacht von 320,000 Thlr. auf elf Jahre verpachtete.

Ablauf - Ableitung

Bild 1.46: Ablauf - Ableitung
* 38 Ablauf.

Bis 1733 waren diese Pachtgelder auf die Summe von 3 Mill. Frank gestiegen. Als beim Ablauf [* 38] der letzten Pacht 1791 die Posten dem Staat anheimfielen, betrugen die reinen Einkünfte über 11 Mill. Fr. Während der nun folgenden Schreckensperiode und des Kaiserreichs zeigten die postalen Verhältnisse keine wesentlichen Fortschritte, bis sich nach der Rückkehr Ludwigs XVIII. 1815 wieder eine stetigere Entwickelung anbahnte. Das französische Postwesen wurde indes wesentlich nach fiskalischen Gesichtspunkten verwaltet, bis Frankreich 1878 dem Weltpostverein beitrat, die Taxen herabsetzte und in allen Dienstzweigen Verkehrserleichterungen herbeiführte.

Seit 1887 ist das Ressort der Post und des Telegraphen [* 39] dem Finanzminister unterstellt. In England finden sich die ersten Anfänge des Postwesens um die Mitte des 14. Jahrh. in Verordnungen des Königs Eduard III. Zur Zeit der Königin Elisabeth gab es schon reitende Boten; Jakob I. ließ eine eigne Briefpost für die Korrespondenz nach dem Ausland einrichten, und Karl I. befahl, die überseeischen und nach dem Kontinent gehenden Briefe nur durch jene Briefpost zu versenden und (1635) besondere Briefpostexpeditionen in England und Schottland zu errichten.

Die Privatposten wurden aufgehoben und die Post für ein königliches Recht erklärt. Karl I. kann daher als der eigentliche Schöpfer der englischen Postverfassung betrachtet werden. Er verpachtete das Postwesen für 7000 Pfd. Sterl. 1710 erhielt das Postwesen eine Verfassung, welche noch jetzt die Grundlage der englischen Post bildet. Ein General Post Office wurde für die drei Königreiche und die Kolonien errichtet und dem Postmaster General unterstellt. Eine durchgreifende Reform im Postbeförderungsdienst, welcher noch im 18. Jahrh. viel zu wünschen übrigließ, wurde von dem Theaterdirektor John Palmer in Bristol angeregt und fand den Beifall des Premierministers Pitt.

Kraft [unkorrigiert]

Bild 60.671: Kraft [unkorrigiert]
* 40 Kraft.

Unter demselben trat das Institut der Mail-coaches in Kraft, [* 40] deren erste 1784 zwischen London [* 41] und Bristol fuhr. Die Höhe des Tarifs veranlaßte jedoch vielfache Mißbräuche und Portohinterziehungen (ermöglicht durch die Privilegien einzelner Stände), so daß die Notwendigkeit einer abermaligen Reform des Postwesens allgemein anerkannt ward. 1839 kam ein von Rowland Hill (s. Hill 2) ausgegangener, hierauf bezüglicher Plan zur parlamentarischen Verhandlung, worin die Einführung des gleichförmigen Portosatzes von 1 Penny für Briefe bis zum Gewicht von ½ Unze (etwa = 14,2 g) nach allen Entfernungen innerhalb des Vereinigten [* 42] Königreichs beantragt wurde. 1840 trat das neue System ins Leben; gleichzeitig wurden die Briefmarken eingeführt, welche sich bald auch in den übrigen Kulturstaaten Eingang verschafften.

Die Folge dieser Reform war eine ungeheure Steigerung des Briefwechsels. 1861 ging die englische Postverwaltung mit der Einrichtung von Postsparkassen (s. d.) vor. Die Oberleitung der englischen Post hat das Generalpostamt (General Post Office) mit einem Postmaster General an der Spitze. Da dieser Mitglied des Kabinetts ist und bei jedem Kabinettswechsel aus dem Amt scheidet, so liegt die ständige Leitung der Geschäfte in der Hand von drei Secretaries, von welchen der erste die Postabteilung, der zweite die Finanzangelegenheiten und der dritte die Telegraphenabteilung leitet.

Spanien und Portugal

Bild 15.63a: Spanien und Portugal
* 43 Spanien.

Die sämtlichen Postanstalten stehen (ohne Vermittelung von Provinzialbehörden, wie in Deutschland und andern Ländern mit dezentralisierter Verwaltung) unmittelbar unter dem General Post Office. In Spanien [* 43] bestanden schon zu Ende des 13. Jahrh. zünftige Vereinigungen von Boten, welchen die später auf das Postwesen übergegangen Bezeichnung Correos beigelegt wurde. Eigentliche Posten wurden erst vom Haus Taxis in der Gefolgschaft des österreichischen Kaiserhauses gegründet. Im 18. Jahrh. erhielt das Postwesen eine mehr nach französischem Muster gehaltene Organisation und wurde 1716 unter Staatsverwaltung genommen.

Italien [* 44] besitzt seit Errichtung des Königreichs ein einheitliches Postwesen. Eine erhebliche Einnahme (etwa 1 Mill. Lire) bezieht Italien durch den Transport der Überlandpost (s. d.), welche über Brindisi befördert wird und dort auf die Postdampfer nach Alexandria übergeht. Dänemark erhielt seine erste Post durch Christian IV. 1624. In Schweden erfolgte die Einführung der Posten 1636 durch die Königin Christine; fahrende Posten wurden daselbst aber erst von Karl XII. gegründet.

Christiandor - Christi

Bild 4.92: Christiandor - Christiania
* 45 Christiania.

Norwegen hat ein selbständiges Landespostwesen. Den ersten Ursprung nahm dasselbe durch eine 1611 zwischen Christiania [* 45] und Kopenhagen [* 46] eingerichtete Briefpost. Seit 1826 sind alle an der Seeküste liegenden Handelsstädte von Frederikshall und Christiania bis Hammerfest durch ineinander greifende Dampfschiffahrten in Verbindung gesetzt. In Rußland finden sich die ersten Spuren von Postverbindung in der Mitte des 16. Jahrh. Die ersten regelmäßigen Posten wurden 1630 unter Michael Feodorowitsch eingerichtet.

Unter Peter d. Gr. ward 1711 das Postamt zu Moskau, [* 47] 1717 das zu Petersburg [* 48] gegründet, letzteres auch 1721 durch Briefposten mit Riga [* 49] in Verbindung gesetzt. 1720 wurden auch auf andern bedeutendern Straßen, namentlich zwischen Moskau und Petersburg, regelmäßige Posten errichtet, und 1775 waren bereits alle bedeutenden Städte des Reichs mit Postanstalten versehen. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika [* 50] ist das Postwesen, gleich dem schweizerischen (das bis 1849 Angelegenheit der einzelnen Kantone war),

Fortsetzung Post: → Seite 13.276 || sache und wird von der Präsidialstelle aus über die ganze Ausdehnung des Staatengebiets nach

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Post.

Fides - Fidschiinseln

Bild 6.247: Fides - Fidschiinseln
* 51 Fidschiinseln.

Der Weltpostverein umfaßt jetzt beinahe die ganze zivilisierte Welt. Außerhalb desselben stehen zur Zeit (1891) nur noch: die australischen Kolonien, Neuseeland, Fidschiinseln, [* 51] Tongainseln, die Kapkolonie mit Betschuanaland, Natal, Oranjefreistaat, die südafrikanische Republik (Transvaal), St. Helena, Ascension und einige wenige Gebiete, welche überhaupt kein geregeltes Postwesen besitzen (Afghanistan, [* 52] Abessinien, Innerafrika). Der Weltpostverein umfaßt hiernach ein Gebiet von 60 Mill. qkm mit rund 810 Mill. Einwohnern (s. Tabelle S. 732).

In Italien ist 1889, in Serbien [* 53] 1890 die Telegraphie mit der Post vereinigt, dagegen sind in Belgien [* 54] 1889 die beiden bis dahin vereinigten Verkehrswesen getrennt worden. Rußland ist 1890 mit der Einrichtung von Postsparkassen vorgegangen.

Die deutsche Reichspost.

1) Der Dienstbetrieb im innern Verkehr hat wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen erfahren. Die Begleichung von Postanweisungen auf dem Wege des Giroverkehrs (s. Postanweisungen) ist erheblich ausgedehnt worden und erfreut sich immer wachsender Beliebtheit. Das Porto (s. d.) für Postnachnahmen (s. d.) sowie dasjenige für Drucksachen ist teilweise ermäßigt, die Versendung der letztern in Rollenform zugelassen worden; die Beträge für Postaufträge (s. d.) sind erhöht und die Ansdehnungsgrenzen für Warenproben erweitert worden, die letztern dürfen 30 cm in der Länge und 15 cm im Durchmesser betragen.

Verstand - Versteigeru

Bild 66.297: Verstand - Versteigerung [unkorrigiert]
* 55 Verstärkung.

Der Postdienst auf dem platten Lande hat durch Vermehrung der Postagenturen und Posthilfsstellen, durch Verstärkung [* 55] des Bestellpersonals und nicht zum wenigsten durch die Einrichtung der fahrenden Landbriefträger (s. Briefträger) eine wesentliche Verbesserung erfahren; desgleichen sind die Gebühren für das Abtragen von Paket- und Geldsendungen an die im Landbestellbezirk wohnenden Empfänger sowie das Eilbestellgeld ermäßigt worden. Besondere Erwähnung verdient die Einrichtung der Straßenposten (s. d., Bd. 17) in Berlin. [* 56]

In der S. 732 abgedruckten statistischen Übersicht ist der Gleichmäßigkeit wegen Deutschland mit dem Stande seiner postalischen Einrichtungen von 1889 aufgeführt. Die nachstehenden Zahlen lassen den Fortschritt erkennen, den das deutsche Postwesen in wenig mehr als einem Jahre gemacht hat, und liefern den Beweis, daß dasselbe die führende Rolle unbestritten behauptet. Im Januar 1891 waren vorhanden: 22,667 Postanstalten (darunter 11,394 Posthilfsstellen);

Bayern mit 1604 und Württemberg mit 594 Postämtern dazu gerechnet, ergibt für Deutschland 24,865 Postanstalten, eine Zahl, welcher in Europa [* 57] Großbritannien [* 58] allein allenfalls nahekommt während alle andern Länder von ähnlicher Ausdehnung und Einwohnerzahl ganz erheblich zurückstehen.



Post (Weltpostversins-

Bild 18.748: Post (Weltpostversins-Statistik für 1889)
* 59 Seite 18.748.

Die Zahl der obern Postbeamten, einschließlich

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Post-Übersicht des Postverkehrs in den europäischen sowie in den bedeutendern außereuropäischen Ländern des Weltpostvereins für 1889

Laufende Nummer Länder Post­anstal­ten Post­personal Beförderte Post­sendun­gen (aufge­ge­ben, vom Aus­land eingegan­gen, im Durchgang befördert) Auf ei­nen Ein­woh­ner Betrieb­sergeb­nisse:
      Ge­samt­stück­zahl der darunter waren entfal­len
  Zahl Eine Post­anstalt entfällt auf   beförder­ten Post­sendun­gen Briefe Postkar­ten Drucksa­chen, Zei­tungsnummern, Geschäfts­papiere, Waren­pro­ben Postanwei­sun­gen Pakete mit und ohne Wert­angabe Briefe mit Wert­angabe aufge­ge­bene Post­sendun­gen über­haupt Überschuß (+) Zuschuß (-)
    Quadrat­kilo­meter Ein­woh­ner       Mark
1 Deutsch­land (mit Bayern und Württ­em­berg) 21.198 21.0 1861 121.877 2.805.100.000 1.055.612.000 318.420.000 1.148.990.000 78.215.000 123.990.000 10.212.000 48.0 + 31.973.362
2 Belgien 843 34.9 7205 3347 362.670.000 112.460.000 34.409.000 204.265.000 2.551.000 2.963.000 403.000 54.9 + 4.821.705
3 Bulgarien 65 954.2 30.754 536 590.000 350.000 39.000 201.000 - - - 0.3 - 677.460
4 Däne­mark 782 50.7 2533 4032 98.639.000 42.956.000 1.555.000 50.039.000 1.269.000 1.906.000 683.000 45.9 + 204.083
5 Frank­reich mit Algerien 7381 152.2 5695 62.046 1.956.946.000 780.146.000 47.069.000 1.062.468.000 25.668.000 25.127.000 5.579.000 43.1 + 42.636.182
6 Grie­chen­land 249 255.5 9237 544 13.258.000 5.347.000 179.000 7.701.000 31.500 - - 4.6 - 3634
7 Groß­britannien und Ir­land 17.829 17.7 2105 108.552 2.324.498.000 1.569.101.000 201.400.000 563.900.000 10.508.000 39.589.000 - - + 60.801.480
8 Italien 5391 54.9 5370 24.151 442.654.000 181.417.000 49.259.000 200.137.000 5.545.000 6.254.000 23.000 14.3 + 3.841.061
9 Luxem­burg 71 36.4 3003 380 8.539.900 3.428.000 949.000 3.622.000 218.000 246.000 6900 28.8 + 24.318
10 Mon­tenegro 8 1184.4 25.000 28 130.000 55.000 13.000 58.200 - 1300 2500 0.7 - 627
11 Nieder­lande 1268 26.0 3587 5520 199.013.000 74.215.000 28.469.000 89.107.000 2.245.000 3.882.000 293.000 40.0 + 2.730.043
12 Norwe­gen 1414 225.0 1414 1961 50.815.000 20.585.000 1.784.000 26.835.000 107.000 238.000 1.256.000 22.3 + 127.713
13 Öster­reich 4554 65.9 5150 22.998 617.165.000 338.173.000 85.188.000 124.852.000 27.065.000 28.049.000 7.936.000 23.8 + 7.298.716
14 Ungarn 4291 75.1 3654 13.475 272.312.000 130.224.000 38.967.000 75.657.000 11.633.000 12.790.000 2.871.000 13.9 + 6.170.924
Bosnien und Herzegowina 82 623.3 17.122 414 8.011.000 6.084.000 709.000 1.218.000 . - - - - 195.040
15 Portu­gal mit Azoren u. Madeira 1942 47.5 2343 3673 46.718.000 23.204.000 3.434.000 19.498.000 301.000 163.000 3400 10.3 - 127.336
16 Rumänien 337 475.2 14.955 1445 23.424.000 13.043.000 3.436.000 6.136.000 229.000 255.000 321.000 3.5 + 890.431
17 Ruß­land 5881 3777.6 17.405 26.862 316.594.000 127.773.000 20.573.000 152.521.000 - 3.631.000 11.995.000 2.8 - 17.631.001
18 Schweden 2295 188.7 2084 4841 111.091.380 53.521.000 5.323.000 49.755.000 669.000 541.000 1.106.000 20.9 + 348.293
19 Schweiz 3202 13.5 911 8151 232.555.000 87.872.000 18.721.000 105.385.000 3.474.000 13.800.000 126.000 68.6 + 1.834.273
20 Serbien 96 507.0 20.112 463 7.575.000 4.629.000 127.000 2.553.000 35.000 107.000 124.000 3.2 - 201.648
21 Spanien 3069 165.6 5466 9208 131.518.000 112.619.000 372.000 18.297.000 - 154.000 76.000 7.3 + 5.902.961
22 Türkei, europäische 702 373.8 9448 544 3.003.000 3.003.000     - 0.5 + 1.178.651
23 Vereinigte Staa­ten von Amerika 60.084 172.0 835 98.250 4.116.986.023 1.997.333.630 379.049.904 1.655.794.318 11.625.910 - -   - 24.802.042
24 Brasilien 2065 4055.0 6325 ? 31.112.000 30.100.500 775.000 1.940.000 -   - 1.2 -
25 Bri­tisch-Ostindien 8970 262.4 28.335 31.484 381.171.540 155.200.100 76.325.100 152.271.215 - 1.212.370 502.000 1.1 + 3.445.810
26 Japan 3670 105.6 10.953 11.596 170.000.000 75.182.500 62.742.100 25.100.000 -   - 3.5 - 3.459.532
27 Ägyp­ten 179 3128.5 38.024 179 12.980.000 4.212.000 475.000 2.725.500 163.210 132.700 - 0.9 + 624.892


Postanweisungen - Post

Bild 18.749: Postanweisungen - Postpaketverkehr
* 60 Seite 18.749.

Anmerkung: Die Striche in den Kolonnen bedeuten, daß in dem betreffenden Lande der diesbezügliche Dienst nicht eingerichtet ist, oder daß eine besondere Statistik in den einzelnen Fällen nicht geführt wird, oder endlich, daß die betreffenden Verwaltungen dem internationalen Büreau des Weltpostvereins keine Angaben gemacht haben.

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halter, betrug 37,127, die der Unterbeamten, einschließlich Postillione und Posthilfsstelleninhaber, 70,696, zusammen 107,823 im deutschen Reichspostdienst beschäftigte Personen. Hierzu 15,500 bayrische und württembergische Postbeamte, ergibt ein Gesamtpersonal von 123,323 Köpfen.

2) Internationaler Verkehr. In dem Bestreben, durch Herstellung eines eignen Postwesens in den von deutschen Handels- und Kolonisationsbestrebungen beherrschten Ländern die Reichsangehörigen von fremden Posteinrichtungen thunlichst unabhängig zu machen und den Postverkehr der Kolonien und Schutzgebiete mit der Heimat zu erleichtern, hatte die deutsche Postverwaltung zunächst in Kamerun, dann in den von den Reichspostdampfern berührten Häfen, wo sich deutsche Handelsniederlassungen (Schanghai [* 61] und Apia) befinden, ein geordnetes, die deutschen Verkehrsinteressen sicherndes Landpostwesen aber nicht bestand, deutsche Postämter errichtet.

Konstantinopel

Bild 10.28a: Konstantinopel
* 62 Konstantinopel.

Von der Handelswelt mit lebhafter Befriedigung aufgenommen, ist an dem Ausbau und der Vervollkommnung diesem Einrichtungen rüstig weiter gearbeitet worden, so daß nun (1891) sämtliche unter dem Schutze Deutschlands stehende Gebiete mit deutschen Posteinrichtungen versehen sind. Außer dem deutschen Postamt in Konstantinopel, [* 62] welches schon 1870 eingerichtet wurde, bestehen deutsche Postanstalten 1) in Asien: [* 63] Schanghai;

2) in Afrika: [* 64] Kamerun, Victoria [* 65] und Bibundi (Kamerungebiet), Klein-Popo, Lome (Togogebiet), Sansibar, [* 66] Bagamoyo, Dar es Salam [* 67] (Deutsch-Ostafrika), Otyimbingue (Südwestafrika);

3) in Australien: [* 68] Finschhafen, Stephansort, Konstantinhafen, Hatzfeldhafen, Herbertshöhe, sämtlich zum Neuguinea-Schutzgebiet gehörig, Jaluit (Marshallinseln) u. Apia (Samoainseln). Im ersten Jahre ihres Bestehens haben die unter 1-3 genannten Postanstalten einen Nettoüberschuß von 9000 Mk. erzielt.

An Verkehrserleichterungen sind zu erwähnen: Austausch von Postanweisungen, Postpaketen und Postaufträgen mit verschiedenen Ländern, mit denen ein solcher Dienst noch nicht eingerichtet war;

Zulassung von Postfrachtstücken (s. d.) nach den asiatischen, afrikanischen und australischen Anlaufhäfen der Reichspostdampferlinien;

Portoermäßigung für Briefsendungen im Verkehr mit den nicht zum Weltpostverein gehörigen Ländern (Vereinsausland) und Zulassung von Geschäftspapieren in diesem Verkehr;

Niederlande

Bild 12.139a: Niederlande
* 69 Niederlande.

Beschleunigung in der Beförderung der nach Deutschland bestimmten amerikanischen Post dadurch, daß deutsche Beamte die Post am Anlaufhafen direkt in Empfang nehmen und auf der Eisenbahnfahrt durch die Niederlande, [* 69] bez. Belgien verarbeiten;

die Anbahnung eines internationalen Postzeitungsdienstes (s. d.), endlich die Einrichtung der Postdampferlinie nach Ostafrika (s. Dampfschiffahrt).

Alle Maßregeln indessen für die sofortige Bearbeitung und rasche Weiterbeförderung der amerikanischen Post reichten nicht hin, um den 1889 hin- und herwärts auf 39 Mill. Postsendungen angewachsenen deutsch-amerikanischen Verkehr ohne wesentliche Verzögerungen zu bewältigen, und es wurden Verhandlungen zwischen der deutschen und der Generalpostdirektion der Vereinigten Staaten eingeleitet, um diesem Übelstand abzuhelfen. Das Ergebnis derselben war die zum 1. April 1891 in Kraft getretene Einrichtung der Seeposten, die zwischen Bremen [* 70] und Hamburg einer- und New York anderseits wöchentlich dreimal (zweimal bei den Fahrten der Schnelldampfer des Norddeutschen Lloyd und einmal bei denjenigen der Schnelldampfer der Hamburg-Amerikanischen Paketfahrt-Aktiengesellschaft) verkehren.

Diese Seeposten oder schwimmenden Postämter bilden eine gemeinsame Einrichtung beider Postverwaltungen und heißen in der Richtung nach Amerika [* 71] deutsch-amerikanische, in umgekehrter Richtung amerikanisch-deutsche Seeposten. Das Beamtenpersonal wird von beiden Verwaltungen in gleicher Anzahl gestellt und wird im Anfang zwei Beamte und ein Unterbeamter für jede Fahrt stark sein. Die Räume für Unterbringung derselben sowie Verpflegung werden von den Dampfergesellschaften gegen eine Vergütung von 1500 Mk. für jede Hin- und Rückfahrt hergegeben. Die Thätigkeit der Seeposten dient in erster Linie dem Verkehr zwischen Nordamerika und Deutschland, doch ist schon jetzt Fürsorge getroffen, sie auch für den Verkehr einiger Hinterländer, z. B. Skandinaviens seitens Deutschlands und Mexikos seitens Nordamerikas, nutzbar zu machen.