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Annexion | eLexikon | Rechtswissenschaft - Völkerrecht - Friede

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Annen-Wullen - Annolie

Bild 1.607: Annen-Wullen - Annolied
Seite 1.607.
Überblick der Artikel
3 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Annexion(lat., "Anknüpfung, Annektierung"), die thatsächliche Verbindung eines Gebiets mit / 195
Annexion _2Einseitige, meist widerrechtliche Einverleibung fremden Gebiets. / 7
Annexion _3(lat., wörtlich Anheftung, Verbindung), ein aus dem Zeitungsstile, der auch die sprachwidrigen / 104

Seite 1.607

Annexion

306 Wörter, 2'419 Zeichen

Rechtswissenschaft — Völkerrecht — Friede

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Annexion

(lat., »Anknüpfung, Annektierung«),

die thatsächliche Verbindung eines Gebiets mit einem Staatsganzen und die völlige rechtliche Einverleibung in das letztere. Annexionismus, Annexionswut; Annexionist, Anhänger der Annexionspolitik; jemand, der sich mit Annexionsgelüsten trägt. Der Ausdruck Annexion wurde besonders durch Napoleon III. gebräuchlich, welcher 1860 Savoyen annektierte, indem dessen Abtretung eine der Krone Sardinien [* 2] für die französischen Dienste [* 3] im italienisch-österreichischen Krieg abgenötigte Gegenleistung war.

Preußen

Bild 13.338a: Preußen
* 4 Preußen.

Die dabei vorgenommene, auf das Prinzip der Nationalität gestützte Volksabstimmung war mehr als ein scheinbares denn als ein wirkliches Zugeständnis an das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker anzusehen. Von der größten Bedeutung sind ferner die von Preußen [* 4] infolge des Siegs über Österreich [* 5] vollzogenen norddeutschen Annexionen gewesen. Sie beruhen sämtlich entweder gänzlich oder, wie im Fall Schleswig-Holsteins, zum Teil auf dem völkerrechtlichen Titel der Eroberung und wurden formal durch die Gesetze vom 20. Sept. und 24. Dez. 1866 vollzogen. Das erstere sanktionierte die Vereinigung des Königreichs Hannover, [* 6] des Kurfürstentums Hessen, [* 7] des Herzogtums Nassau und der Freien Stadt Frankfurt am [* 8] M. mit der preußischen Monarchie, das letztere diejenige der Herzogtümer Schleswig [* 9] und Holstein. Dagegen ist die Einverleibung von Elsaß-Lothringen [* 10] in das Deutsche Reich [* 11] keine Annexion, sondern eine Rückeroberung und Wiedervereinigung dieser Länder mit Deutschland [* 12] gewesen.

Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951



Alkoholismus - Antagon

Bild 48.6: Alkoholismus - Antagonismus
* 13 Seite 48.6.

Annexion.

Einseitige, meist widerrechtliche Einverleibung fremden Gebiets.

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Annexion

(lat., wörtlich Anheftung, Verbindung), ein aus dem Zeitungsstile, der auch die sprachwidrigen Formen Annektation und Annexation nicht gescheut hat, in die Völkerrechtssprache eingedrungener Ausdruck für die Einverleibung fremden Gebietes in einen Staat. Zuerst wohl von der erpreßten Abtretung von Savoyen und Nizza [* 14] an Frankreich 1860 gebraucht, ist er dann vornehmlich auf die Einverleibung ganzer Staaten (in Italien [* 15] 1860, in Preußen 1866) angewendet worden. Einen bestimmten völkerrechtlichen Begriff bezeichnet das Wort nicht, obwohl es ziemlich regelmäßig in Verbindung mit dem Optionsrechte (s. d.) und dem angeblichen Rechte der allgemeinen Abstimmung der Bevölkerung [* 16] des einverleibten Gebietes auftritt, welches letztere dem geltenden Völkerrechte unbekannt ist. (S. Abtretung.)