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Annexion | eLexikon | Rechtswissenschaft - Völkerrecht - Friede

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Annenkow (Paul Wassilj

Bild 51.663: Annenkow (Paul Wassiljewitsch) - Anniviers
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Überblick der Artikel
3 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Annexion(lat., "Anknüpfung, Annektierung"), die thatsächliche Verbindung eines Gebiets mit / 195
Annexion _2Einseitige, meist widerrechtliche Einverleibung fremden Gebiets. / 7
Annexion _3(lat., wörtlich Anheftung, Verbindung), ein aus dem Zeitungsstile, der auch die sprachwidrigen / 104

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Annexion

306 Wörter, 2'419 Zeichen

Rechtswissenschaft — Völkerrecht — Friede

Annexion

(lat., wörtlich Anheftung, Verbindung), ein aus dem Zeitungsstile, der auch die sprachwidrigen Formen Annektation und Annexation nicht gescheut hat, in die Völkerrechtssprache eingedrungener Ausdruck für die Einverleibung fremden Gebietes in einen Staat. Zuerst wohl von der erpreßten Abtretung von Savoyen und Nizza [* 2] an Frankreich 1860 gebraucht, ist er dann vornehmlich auf die Einverleibung ganzer Staaten (in Italien [* 3] 1860, in Preußen [* 4] 1866) angewendet worden. Einen bestimmten völkerrechtlichen Begriff bezeichnet das Wort nicht, obwohl es ziemlich regelmäßig in Verbindung mit dem Optionsrechte (s. d.) und dem angeblichen Rechte der allgemeinen Abstimmung der Bevölkerung [* 5] des einverleibten Gebietes auftritt, welches letztere dem geltenden Völkerrechte unbekannt ist. (S. Abtretung.)