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Apfelkraut | eLexikon | Technologie, Gewerbe und Industrie - Nahrungs- und Genußmittel - Früchte und Fruchtsäfte

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Sat Mar 15 1800

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Apfelkrauts. Kraut. / 3
Apfelkraut _2dick eingekochter Apfelsaft, namentlich in der Rheinprovinz sowie in Frankfurt a. M. und Umgegend / 28

Seite 1.676

Apfelkraut

31 Wörter, 239 Zeichen

Technologie, Gewerbe und Industrie — Nahrungs- und Genußmittel — Früchte und Fruchtsäfte

Kraut - Kray

Bild 10.170: Kraut - Kray
* 2 Seite 10.170.

Kraut

Westfalen

Bild 16.556a: Westfalen
* 4 Westfalen.

(Apfelkraut, Birnkraut, Apfelbutter, Seim, Obsthonig, Obstgelee), ein aus Äpfeln und Birnen zuerst am Niederrhein und in Westfalen [* 4] bereitetes Präparat, welches sich in neuerer Zeit weiter in Deutschland [* 5] verbreitet hat und als besonders bei Kindern sehr beliebtes, angenehm säuerlich und erfrischend schmeckendes Nahrungs- und Genußmittel große Beachtung verdient, weil es Gelegenheit bietet, den Überfluß reicher Obsternten trefflich zu verwerten.

Man verarbeitet übrigens auch Zuckerrüben, Möhren, Topinambur und Weintrauben auf Kraut, und das Fabrikationsverfahren besteht stets darin, die genannten Materialien mit Wasser über freiem Feuer oder ohne Wasser mit Dampf [* 6] zu kochen, dann zu pressen und den Saft zu einem sehr dicken Sirup einzukochen. Kraut unterscheidet sich also vom Mus (Kreide) [* 7] dadurch, daß es keine Faser enthält. Ein ähnliches Fabrikat aus Traubensaft ist in Frankreich und der Schweiz [* 8] als Raisine im Handel.

Kraut,

Lundi - Lüneburg

Bild 10.1004: Lundi - Lüneburg
* 9 Lüneburg.

Wilhelm Theodor, ausgezeichneter Germanist, geb. 15. März 1800 zu Lüneburg, [* 9] widmete sich in Göttingen [* 10] und Berlin [* 11] unter Hugo, Savigny, Eichhorn juristischen Studien und habilitierte sich 1822 an ersterer Universität als Privatdozent. Drei Jahre später wurde er Beisitzer des Spruchkollegiums, 1828 außerordentlicher, 1836 ordentlicher Professor der Rechte. Der angedrohten Entlassung der sieben Professoren suchte er durch eine in Gemeinschaft mit fünf andern Professoren veröffentlichte Erklärung vorzubeugen, worin er die Handlungsweise der Sieben in jedem Betracht billigte. Von 1850 bis 1853 saß er als Abgeordneter der Universität in der hannöverschen Ständekammer. Er starb 1. Jan. 1873. Von seinen Schriften heben wir hervor: »Grundriß zu Vorlesungen über das deutsche Privatrecht« (Götting. 1830; 6. Aufl. von F. Frensdorff, Berl. 1886) und »Die Vormundschaft, nach den Grundsätzen des deutschen Rechts« (Götting. 1835-59, 3 Bde.). Auch gab er »Das alte Stadtrecht von Lüneburg« (Götting. 1846) heraus.