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Assessor | eLexikon | Rechtswissenschaft - Justiz - Juristische Aemter

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Assen (Jan Walter van)

Bild 51.1007: Assen (Jan Walter van) - Assignaten
Seite 51.1007.
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2 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
AssessorBeisitzer einer Behörde, besonders eines Gerichts- oder Verwaltungskollegiums. Man unterscheidet / 152
Assessor _2(lat.), der Beisitzer eines Beamtenkollegiums, bald mit vollem Stimmrecht, bald mit bloß beratender / 71

Seite 51.1007

Assessor

223 Wörter, 1'754 Zeichen

Rechtswissenschaft — Justiz — Juristische Aemter

Assessor

(lat.), der Beisitzer eines Beamtenkollegiums, bald mit vollem Stimmrecht, bald mit bloß beratender Stimme.

Der Name stammt aus der röm. Kaiserzeit, wo er den rechtskundigen Gehilfen eines Magistrats mit Staatsgerichtsbarkeit bezeichnet. In Preußen [* 2] ist Assessor die offizielle Bezeichnung für denjenigen, welcher durch Staatsprüfung die Befähigung zum Richteramte oder zu einem Verwaltungsamte erworben hat, aber noch nicht fest angestellt ist.

Nach der Verschiedenheit der Ämter unterscheidet man z. B. Gerichtsassessoren, Regierungsassessoren, Bergassessoren.