Attaché | eLexikon | Rechtswissenschaft - Völkerrecht - Gesandtschaftsrecht
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Attaché
(franz., spr. -scheh), Beigeordneter, Gehilfe bei einem Geschäft, Amt oder bei einer Mission;
vorzugsweise Begleiter eines Gesandten, der entweder nur zur Vermehrung des Glanzes der Gesandtschaft dient, oder die diplomatische Laufbahn beginnen soll;
auch eine Militärperson, die einer Gesandtschaft mit Rücksicht auf die militärischen Interessen beigegeben (»attachiert«) ist (Militärattache).
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Attaché |
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1 | ****** | At|ta|ché [atae:], der; -s, -s [frz. attaché, subst. 2. Part. von: attacher, →attachieren]: 1. Mitarbeiter ... |