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Audiénz | eLexikon | Rechtswissenschaft - Verfassung - Majestätsrechte, Erlasse etc

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Audh - Audienz

Bild 2.42: Audh - Audienz
Seite 2.42.
Überblick der Artikel
3 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Audiénz(lat.), Gehör, Vorlassung bei Fürsten und sonstigen hochgestellten Personen (daher A. erhalten / 53
AudienzGewährung einer Unterredung durch eine hochgestellte Persönlichkeit. Auch Gerichtssitzung. / 10
Audienz _2(lat.), Gehör, Vorlassung bei Fürsten und hohen Staatsbeamten. Bei manchen Tribunalen führen / 93

Seite 2.42

Audiénz

156 Wörter, 1'215 Zeichen

Rechtswissenschaft — Verfassung — Majestätsrechte, Erlasse etc

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951



Aristokratie - Ausglei

Bild 48.8: Aristokratie - Ausgleichssteuer
* 4 Seite 48.8.

Audienz.

Gewährung einer Unterredung durch eine hochgestellte Persönlichkeit. Auch Gerichtssitzung.

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Audienz

(lat.), Gehör, Vorlassung bei Fürsten und hohen Staatsbeamten. Bei manchen Tribunalen führen die Verhöre, Vorbescheide und mündlichen Verhandlungen ebenfalls diesen Namen. In Spanien [* 5] ist der Ausdruck auf mehrere Behörden übergegangen. Öffentliche Audienz, wie sie früher in absoluten Staaten üblich waren (z. B. in Österreich [* 6] noch unter Joseph II.), bei denen jedermann, zu dem Regenten Zutritt hatte und ihm sein Gesuch vorbringen konnte, sind in konstitutionellen Staaten, wo der Regent auf solche Gesuche selten selbst und allein resolvieren kann, vielmehr in der Regel die Sache wieder an die Behörden verweisen muß, außer Gebrauch gekommen.