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Aufschiebende Bedingung | eLexikon

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  • ️Wed Jan 02 1901

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Aufruhrakte - Aufschli

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Aufschiebende BedingungEine A. B. liegt vor, wenn in einem Vertrage oder einer letztwilligen Verfügung der Erwerb / 73

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Aufschiebende Bedingung

73 Wörter, 536 Zeichen

Aufschiebende

Bedingung.

Eine Aufschiebende Bedingung liegt vor, wenn in einem Vertrage oder einer letztwilligen Verfügung der Erwerb eines Rechts oder eine Verpflichtung davon abhängig gemacht ist, daß ein ungewisses Ereignis eintritt, z. B. ein Haus wird vermacht für den Fall, daß der Vermächtnisnehmer die Volljährigkeit erlebt. - Eine aufschiebende Zeitbestimmung ist jede eine Leistung oder die Ausübung eines Rechts hinausschiebende Befristung;

dahin gehört z. B. das Versprechen, ein empfangenes Darlehn am 2. Jan. 1901 zurückzuzahlen.