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Bestattung | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Mon May 25 1868

Bestattung

der Toten. Die Bestattung ist stets in religiöser wie in ceremonieller und rechtlicher Hinsicht bei allen einigermaßen gebildeten Völkern ein Gegenstand großer Aufmerksamkeit gewesen, indem sich hier teils noch einmal die im Leben gehegte Liebe, teils auch der Glaube an Her- und Zukunft des Toten zu bethätigen sucht. Je lebendiger bei einem Volke der Glaube an die Fortdauer nach dem Tode ist, um so sorgfältiger pflegt der Leichnam behandelt zu werden. Im Altertum hielten die Ägypter infolge ihres ausgebildeten Glaubens an Seelenwanderung und Totengericht den Leichnam am höchsten; daher ihre riesenhaften Totengebäude (Felsenhöhlen, Totenstädte, Pyramiden) und ihre Kunst des Einbalsamierens (s. Ägypten, [* 2] Bd. 1, S. 241). Die Nekropolen (grch., d. h. Totenstädte) von Memphis und Theben mit ihren ansehnlich ausgebauten Gräbern zogen sich weit am Rande der Wüste hin.

Romanzement - Römer

Bild 13.922: Romanzement - Römer
* 3 Römer.

Den Ägyptern schließen sich, von anderm Standpunkte aus, die Chinesen, Japaner, Griechen und Römer [* 3] an, die die Art der Bestattung von Einfluß auf die Lage der Verstorbenen im Jenseits hielten. Die Griechen und Römer meinten sogar, daß der Unbestattete 100 Jahre ruhelos an den Ufern der Styx (s. d.) umherirren müßte, und hielten es deshalb für Pflicht, jedem gefundenen Toten wenigstens durch Aufstreuen von drei Hand [* 4] voll Erde zur Ruhe zu verhelfen (s. Kenotaph). Untergang durch Schiffbruch erschien ihnen daher als ein entsetzliches Schicksal.

Außer den Spartanern, die ihrem Gesetze gemäß die Toten auf Schilden hinaustrugen, bestatteten die Griechen, vornehmlich die Athener, feierlichst und öffentlich, je nach dem Reichtum des Gestorbenen in längerer oder kürzerer Zeit nach dem Tode, je nach dem Alter zu verschiedenen Tageszeiten und unter dem Geleite der in schwarze Gewänder gehüllten Verwandten und Freunde, einer Klagefrau (penthetria, bei den Römern praefica), von Musikchören und seit Solon von Lobrednern.

Athen

Bild 1.999a: Athen
* 5 Athen.

Die Demarchen wachten in Athen [* 5] über die gesetzmäßige und schlossen nur Staatsschuldner, Tempelräuber, Landesverräter, Tyrannen, Selbstmörder von dieser Ehre aus. Vor der Bestattung ward der Tote dreimal gerufen, dann zur Erde gesetzt, sein Antlitz von liebender Hand bedeckt und seine Augen geschlossen. Auch wurde der ausgestellten mit frischen Pflanzen geschmückten Leiche ein Geldstück (obolós, bei den Römern auch triens) als Fährlohn für den Totenfährmann Charon [* 6] in den Mund, und ein Stück Kuchen aus Mehl [* 7] und Honig, zur Beschwichtigung des Cerberus, in die Hand gelegt. Vor dem Trauerhause brachte man ein Opfer für die Totenkönigin Persephone. [* 8] Ein den Verwandten im Hause bereitetes Leichenmahl (perideipnon, bei den Römern silicernium, verbunden mit Spenden an das Volk, visceratio) beschloß die Feier. Die Griechen legten ihre Gräber in der Regel außerhalb der Städte an, ebenfalls meist zu einer Nekropolis vereinigt. Verdiente Männer wurden jedoch in den Städten selbst, auf öffentlichen



Bestattung (der Toten)

Bild 52.890: Bestattung (der Toten)
* 9 Seite 52.890.
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Plätzen und Märkten oder an Landstraßen beigesetzt. In Athen war der äußere Kerameikos eine Art Gräberstraße von stattlicher Anlage. Vornehme und Reiche ließen sich auch auf eigenen Grundstücken, jedoch ebenfalls gern an Landstraßen vor den Thoren der Städte bestatten. Wohlhabende und angesehene Geschlechter hatten ihre besondern Familiengrüfte. Die Etrusker legten bei ihren Städten auch Nekropolen an, deren monumentale Gräber jedoch nur den bemittelten Klassen der Bürger angehörten.

Die Römer bestatteten die Toten mit ähnlichem Aufwande wie die Griechen und bekränzten sie ebenfalls mit Laubwerk und Blumen. Nur fügten sie (wie die ältern rohern Griechen mit den Helden Pferde, [* 10] Sklaven, Gefangene, Waffen [* 11] und Schätze verbrannten), doch erst später, grausame Fechterspiele und einen Archimimus (s. Mimen) hinzu, der den Verstorbenen nachzuahmen hatte. Die Grabstätten mit oft kostbaren Monumenten waren unverletzlich und daher, da man die Geister der Toten (s. Manen) in der Nähe glaubte, Zufluchtsstätten von Flüchtlingen, so später oft von verfolgten Christen.

Rom

Bild 13.903a: Rom
* 12 Rom.

Der ursprünglich griech. Wunsch ihrer Inschriften: Si tibi terra levis (leicht sei dir die Erde) beruhte auf dem Glauben, daß die Seele mit dem Leibe in geheimnisvoller Verbindung bleibe und sich einst zur Auferstehung vereinigen würde. In der Stadt Rom [* 12] selbst sollte schon von alters her, mit Ausnahme der Vestalinnen, kein Toter verbrannt oder begraben werden; doch wurde diese Bestimmung nicht streng eingehalten. Das Zwölftafelgesetz und später andere Verordnungen schärften das Verbot wiederum ein.

In der Kaiserzeit galt es für eine hohe Ehre, die indes nur von dem Senat ausnahmsweise erteilt werden konnte, innerhalb der Mauern von Rom bestattet zu werden; dergleichen Ehrengräber befanden sich zumal auf dem Marsfelde. Die Römer hatten Gräber (sepulcra) für einzelne Personen, für einzelne Familien und ganze Geschlechter, für Korporationen u. s. w.; auch errichteten mehrere Familien zusammen eine gemeinschaftliche Grabstätte. Solche für eine oder mehrere Familien, für kaiserl. Freigelassene meist unter der Erde erbaute gemeinsame Grabkammern hießen monumenta, die darin zur Aufnahme der Aschenurnen angebrachten Nischen columbaria. (S. Kolumbarium.) [* 13] Die Vornehmen und Wohlhabenden errichteten ihre Grabstätten oft auf ihren Grundstücken, vorzugsweise in der Nähe der Städte auf eigens dazu erworbenen Ackerstücken längs der großen Heerstraßen, wie z. B. bei Rom an der Via.

Karten zur Geschichte

Bild 9.67a: Karten zur Geschichte Italiens
* 14 Italiens.

Appia, der Via Latina, der Via Flaminia u. s. w. Nur für die ärmsten Volksklassen, für Sklaven, für Verbrecher gab es in Rom einen gemeinschaftlichen Begräbnisplatz am Esquilin, puticuli genannt, der indessen unter Augustus in anmutige Gartenanlagen umgewandelt wurde. In andern Städten Italiens, [* 14] aber auch in Rom, dienten dann wohl auch Steinbrüche, Felsklüfte, Sand- und Thongruben zur Begräbnisstätte für den ärmern Teil des Volks, die mit der Zeit je nach Bedürfnis zu ausgedehnten Höhlungen oder stollenartigen Gängen unter der Bodenfläche erweitert wurden. In diesen Sandgruben (arenariae) wollte man früher die Anfänge der altchristl. Cömeterien (grch., d. h. Schlafplätze) und Katakomben (s. d.) erkennen; doch ist es nach neuern Untersuchungen zweifellos, daß die weitverzweigten unterirdischen Gräbergänge der ersten Christen eigens zur Bestattung von diesen angelegt sind.

Gingen die Ansichten der genannten Völker von Hochachtung und Verpflichtung gegen die Toten aus, so ist das Grundgefühl der Inder, Perser und Hebräer Scheu vor diesen. Bestimmend wirkt hier der orient. Gedanke, daß der Leib eine nichtige, abzustreifende Fessel des Geisteslebens sei, daneben wohl auch das Klima, das den Leichnam bald in Gefahr drohende Verwesung übergehen läßt. Indessen bestatten die Hindostaner, namentlich die vornehmern Kasten, die Birmanen und andere Ostasiaten die Toten nicht ohne Feierlichkeit und Glanz, zum Teil mit großem Aufwande.

Die übliche Eile der Bestattung beruht auf der Meinung, daß der Leichnam das Haus verunreinige. Die Perser meinen geradezu, daß ein böser Geist (Dew) selbst im Sterbenden schon seinen Sitz aufgeschlagen habe und deshalb die Fäulnis eintrete. Bei den Israeliten galten nicht nur alle Leichname, sondern auch die sie Berührenden oder ihnen Nahenden, ferner die im Hause befindlichen nicht bedeckten Gefäße auf 7 Tage für levitisch unrein. Man eilte daher (wie bis vor kurzer Zeit noch bei den poln. und russ. Juden), trotz der Gefahr, Scheintote zu begraben, mit der und legte die Totenäcker möglichst entfernt an. Einbalsamieren wie Verbrennen kam nur ausnahmsweise vor.

Gesicht (Gesichtssinn:

Bild 7.235: Gesicht (Gesichtssinn: schematische Darstellung des Sehapparats)
* 15 Gesicht.

Man hatte für die Totenklage besondere Pfeifer und Klageweiber, wusch die (vom Tode bis zur Bestattung von Männern bewachte) Leiche feierlich, umwickelte sie von Haupt bis Fuß mit schmalen Tüchern, verbarg das Gesicht, [* 15] dessen Anblick verunreinigte, mit dem Schweißtuche und schüttete alles Wasser im Hause auf die Straße. Brennende Wachskerzen, zu Häupten oder zu den Füßen aufgestellt, weihten die letzten Stunden, und die nächsten männlichen Anverwandten trugen oder begleiteten wenigstens die Toten zum Begräbnis. Die neuern Juden weichen von diesen Bräuchen vielfach ab. -

Vgl.   Rabbinowicz, Totenkultus bei den Juden (Marb. 1889).

Die Christen aller Parteien ließen von jeher, wie die Juden, nur das Begraben zu. Der weit ausgebildete Glaube der Auferstehung der Leiber trat, außer der jüd. Tradition, der Verbrennung entschieden entgegen, weshalb die Heiden bei den Verfolgungen der Christen deren Leichname dem Auferstehungsglauben zum Hohn teils verbrannten, teils Raubtieren vorwarfen. Im allgemeinen hielt sich das aufkeimende Christentum an die geistigern Gebräuche der alten Juden. Aus seinem Zufluchtsorte, den Krypten und Katakomben, hervorgetreten, verlangte es mehr und mehr eine feierliche in Gegenwart des Priesters und unter dem Gesange erhebender Hymnen auf Tod und Auferstehung, als eine der wichtigsten Pflichten.



Bestattung (der Toten)

Bild 52.891: Bestattung (der Toten)
* 17 Seite 52.891.

Dennoch hielten sich hier und da bei der Bestattung Volksgebräuche, die unstreitig der vorchristl. Zeit angehören, z. B. das sog. Leichenmahl und das dreimalige Streuen von Erde auf den Sarg, das noch jetzt in Deutschland [* 16] und England Sitte ist. Etwa seit Mitte des 5. Jahrh. begann man Bischöfe und andere höhere geistliche Würdenträger in den Kirchen selbst zu bestatten. Bald gewährte man jedoch auch Fürsten und andern vornehmen Laien ein Grab in der Kirche, während die große Masse der Christen in den Umgebungen der Gotteshäuser begraben wurde. Zwar sprachen sich schon früh Kirchenversammlungen gegen die Unsitte des Begrabens innerhalb der Kirchen aus; doch wurden die Verbote umgangen. Die römisch-katholische Kirche hat die Liturgie der Bestattung besonders reich ausgebildet: die brennenden Kerzen, Symbol

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des ewigen Lichts, das kleine Kreuz [* 18] zwischen den auf der Brust gefalteten Händen, das Voraustragen eines mit Flor umhüllten großen Kreuzes als des Symbols der in Christi Tode gewonnenen Erlösung, die reiche Symbolik, die selbst die Unschuld der verstorbenen Kinder durch ein weißes Sargtuch der mitfühlenden Gemeinde versinnbildlichen will. Gebühren durften ursprünglich nicht erhoben werden, haben sich aber später allgemein entwickelt, vielfach in der Form scheinbar freiwilliger Gaben und Stiftungen, insbesondere für Seelenmessen.

Überall bestehen dafür besondere Observanzen oder partikularrechtliche Vorschriften. Eine kirchliche Bestattung wurde von jeher nur versagt den Ungetauften (auch den ungetauften Kindern), den Nichtrömisch-Katholischen, Exkommunizierten, notorischen Religionsspöttern und Lasterhaften, solchen, die nicht wenigstens einmal im Jahre, zu Ostern, das Abendmahl genossen, denen, die ohne Reue verstorben, den Hingerichteten, Selbstmördern, im Zweikampfe Gefallenen.

Doch milderte auch hier die Praxis bedeutend. Die Gebräuche der griechisch-katholischen Kirche sind ähnlich, nur aber, wie hier alles, mehr veräußerlicht. Die Russen pflegen ihre Toten bloß des Morgens zu beerdigen. Die protestantische Kirche, besonders die reformierte, hat auch die Bestattung zu größerer Einfachheit zurückgeführt. Sie unterscheidet die öffentliche Beerdigung (sepultura solennis), mit Geläute, feierlichem Leichengeleit, Gesang, Predigt oder Leichenrede und Segensspruch des Geistlichen, und die stille Bestattung (sepultura minus solennis), ohne dieses Ceremoniell.

Das ältere strengere Ceremoniell, in einzelnen Ländern, z. B. England, eifrig gepflegt, wird gewöhnlich nur bei außerordentlichen Fällen, wie beim Landesherrn, durch Glockengeläute, Enthaltung von Festlichkeiten u. s. w. angewandt. Die Brüdergemeinen zeichnen sich mehr als andere prot. Genossenschaften durch Teilnahme und Sorgfalt für die Bestattung ihrer und selbst fremder, unter ihnen verblichener Toten aus. Auch die evang. Kirche kennt Versagung des kirchlichen Begräbnisses als Censur, und früher hatte selbst das weltliche Strafrecht diese Strafe anerkannt («unehrliches Begräbnis»).

Doch sind jene kirchlichen Rechtssätze neuerdings von Staats wegen vielfach eingeschränkt oder ganz beseitigt worden, so daß die Grabstätte jedenfalls gewährt werden muß; bezüglich der Beerdigung von Protestanten auf kath. Kirchhöfen (vgl. Instrumentum Pacis Osnabruckensis V, §. 35; österr. Gesetz vom 25. Mai 1868, Art. 12), sowie der Beerdigung von Selbstmördern und Duellanten waren die Staaten mehrfach zu eingreifenden Maßregeln veranlaßt (österr. Patent vom 17. Jan. 1850, Art. 16; Preuß. Allg. Landr. II, 11, §§. 183 fg.; bayr. Ministerialerlaß vom 10. Nov. 1845). Die prot.

Deutschland. Fluß- und

Bild 4.801a: Deutschland. Fluß- und Gebirgssystem
* 19 Deutschlands.

Kirche behielt die Gräberordnung der katholischen im allgemeinen bei. Fürsten, Patrone, höhere Geistliche, ausgezeichnete Staatsmänner, Gelehrte und Künstler wurden innerhalb der Kirchen bestattet, die übrigen in deren Umgebung, auf den sog. Kirchhöfen. Mit dem Anwachsen der Städte begannen diese aber bald nicht mehr zu genügen. Man errichtete eigene umfriedete Acker zur Bestattung (Friedhöfe, Gottesäcker), die früh eine künstlerische Gestalt erhielten, meist nach dem Vorbilde der Kreuzgänge als der Begräbnisstätte der Mönche. (S. Campo santo.) Bereits im 17., mehr aber noch im 18. Jahrh. erklärten sich, meist von gesundheitspolizeilichen Rücksichten geleitet, die öffentlichen Gewalten zunächst gegen das Begraben in den Kirchen, im 19. Jahrh. aber überhaupt gegen das Bestehen von Begräbnisplätzen innerhalb der Städte und selbst der Dörfer. In den meisten Staaten Deutschlands [* 19] dürfen seitdem mit wenig Ausnahmen (fürstl. Begräbniskapellen, Erbbegräbnisse, Erzbischöfe und Bischöfe u. s. w.) Leichen nicht mehr in den Kirchen beigesetzt werden. Im Gebiete des franz. Rechts kann sich jedoch jedermann auf seinem Eigentum beerdigen lassen.

Außer den Juden und Christen sind es die Ägypter, Parsen, die amerik. und afrik. Urvölker sowie die den Christen sich anschließenden Mohammedaner, die ihre Toten ausschließlich begraben. In einem großen Teile Europas wurden, wie die Gräberfunde ergeben, während der Steinzeit [* 20] die Toten entweder in der flachen Erde, oder unter einem freistehenden Bau aus gewaltigen Steinblöcken, oder in einer Steinkiste (Sarkophag) [* 21] beigesetzt, die dann mit Steinen oder Erde überdeckt wurde, manchmal einen Zugang von außen hatte (s. Ganggräber), häufig auch von einem Steinkreis umgeben war (s. Dolmen).

Diese Art der in Hünengräbern, in denen man die Leichen nicht selten in hockende Stellung brachte, änderte sich mit der Verwendung der Metalle, indem man von da an ziemlich allgemein die Leichen verbrannte und die Aschenbestandteile in Urnen (s. d.) beisetzte, die anfangs in Hügeln, später reihenweise an einem gemeinschaftlichen Platze vergraben wurden. Doch fand bisweilen nur eine teilweise Verbrennung statt. Solche «Urnenfriedhöfe», die man in Deutschland an sehr vielen Stellen findet und fälschlich wohl als «Slawen- oder Wendengräber» bezeichnet, reichen bis in die ersten Jahrhunderte n. Chr., wo dann wiederum mit Einführung des Christentums allmählich die Beerdigung der Leichen in Aufnahme kam.

Urnenfelder - Urquhart

Bild 16.15: Urnenfelder - Urquhart
* 22 Urne.

Noch Karl d. Gr. mußte die Vorschriften der christl. Priester gegen das Verbrennen gesetzlich bekräftigen. Das Verbrennen der Toten nebst Sammeln und Beisetzen der Asche in einer Urne [* 22] war seit der sog. Bronzezeit in ganz Nordeuropa, bei den Germanen (s. Brennalter) nach Tacitus und den Kelten nach Diodorus Siculus sowie bei den Slawen im Gebrauch. Die Gräber enthalten vielfach bald reichere, bald ärmlichere Grabgeschenke, je nach dem Wohlstande des Beerdigten: neben dem Manne ruhen die Waffe, Mantelschmuck, Armspangen und Gefäße von Thon, Erz oder Glas [* 23] mit der nötigen Wegekost;

auch die Frau wurde mit vollem Schmuck ins Grab gelegt, mit Perlenschnüren, Ketten und Ringen, Armbändern, Schnallen und am Gürtel [* 24] mit langem Hängeschmuck.

Diese Gegenstände sind vielfach von Händlern aus den südl. Kulturländern eingeführt. Auch auf den brit. Inseln und in Skandinavien zeigt sich in den Grabaltertümern diese Verbindung mit dem Süden, den Etruskern und Römern. Die ind. Völkerstämme neigen mehr zum Verbrennen, das bei den brahmanischen Gebot ist, und die Griechen und Römer schritten allmählich vom Begraben zum Verbrennen fort. In Griechenland [* 25] wurde das Verbrennen seit dem Anfange des 4. Jahrh. v. Chr., in Rom erst seit dem Falle der Republik bis zum 4. Jahrh. n. Chr., dann aber so allgemein, daß nur noch vor dem Zahnen gestorbene Kinder und vom Blitze Erschlagene beerdigt wurden. Das Verbrennen ist jetzt noch bei den Japanern und einzelnen asiat. (indischen, Koljuschen u. a.) und amerik. (Athabasken) Völkerschaften üblich. In sanitätspolizeilicher Hinsicht ist das Verbrennen als völliger Schutz

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