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Beziehung | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Relation

(lat.), der von dem Mitglied eines Kollegiums als Berichterstatter (s. d.) oder Referenten erstattete mündliche oder schriftliche Vortrag.

Der in besonders wichtigen Fällen übliche Vortrag eines zweiten Mitglieds des Kollegiums (des Korreferenten) über dieselbe Sache heißt Korrelation.

Auch bezeichnet man mit Relation den Bericht des amtlichen Vollzugs- und Dienerpersonals über Behändigungen, Vorladungen und andre ihm befohlene Handlungen. Im logischen Sinn ist Relation Beziehung des einen auf das andre, daher s. v. w. Verhältnis.