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Bill | eLexikon | Rechtswissenschaft - Verfassung - Fremde Ordnungen

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Biliner Pastillen - Bi

Bild 2.950: Biliner Pastillen - Bill
Seite 2.950.
Überblick der Artikel
3 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Bill(neulat. billa, von libellus), in England jeder schriftliche Aufsatz, daher z. B. B. of exchange, / 661
Bill _2Aus dem Englischen, allgemeiner Ausdruck für dem Parlament vorgelegten Gesetzesentwurf. / 11
Bill _3(engl., lat. billa, Korruption von bulla, Urkunde) ist zunächst allgemeiner Ausdruck für eine / 657

Seite 2.950

Bill

2 Seiten, 1'329 Wörter, 9'257 Zeichen

Rechtswissenschaft — Verfassung — Fremde Ordnungen

Bill

Brücken I

Bild 3.491a: Brücken I
* 3 Brücke.

(neulat. billa, von libellus), in England jeder schriftliche Aufsatz, daher z. B. Bill of exchange, Wechsel; besonders aber in parliament) der parlamentarische Vorschlag eines Gesetzentwurfs, verschieden von einer Motion, [* 2] die nur der vorbereitende Antrag zu jener oder das mündliche Gesuch eines Mitgliedes um die Erlaubnis, eine Bill einzubringen, ist oder auch gar keine Bill zum Gegenstand hat, wie ein Antrag, den Zustand des Landes zu untersuchen, eine Adresse an den König zu entwerfen, eine Kommission niederzusetzen etc. Privatbills, welche irgend eine Verfügung zu gunsten einzelner Personen oder Korporationen betreffen, z. B. die Naturalisation oder die Erlaubnis, eine Brücke [* 3] zu bauen und Brückenzoll zu erheben, können nicht anders als durch eine Petition, d. h. ein schriftliches Gesuch, eingeleitet werden, das von einem Mitglied des Hauses übergeben, wenn es nötig erscheint, durch eine Kommission geprüft und dann entweder verworfen, oder insofern angenommen wird, daß darauf eine Bill eingebracht werden kann.

Den Bills über öffentliche Angelegenheiten (public bills) muß immer eine Motion vorangehen. Wenn die Erlaubnis, die Bill einzubringen, erteilt ist, dann kann der Vorschlag schriftlich übergeben werden. In einem solchen schriftlichen Gesetzentwurf befinden sich eine Menge leerer Stellen (blanks) für diejenigen Bestimmungen, welche dem Parlament überlassen werden müssen. Jede Bill wird dreimal in herkömmlichen Zwischenräumen gelesen, d. h. beraten. Das erste Mal wird hauptsächlich über das Annehmen oder Verwerfen derselben im ganzen verhandelt, das zweite Mal durch eine Kommission oder in wichtigen Angelegenheiten durch das ganze in ein Komitee verwandelte Haus diskutiert, wobei der Sprecher seinen Stuhl einnimmt, mitspricht und mitstimmt und ein andres Mitglied zum Vorsitzenden (chairman) erwählt wird.

Die leeren Stellen werden ausgefüllt und Zusätze und Veränderungen (amendments) gemacht, wodurch häufig der Gesetzvorschlag ganz umgeschaffen wird. Nachdem diese Arbeit beendigt ist, nimmt der Sprecher seinen Sitz wieder ein, und der Chairman trägt die so berichtigte Bill zur Abstimmung über das Ganze wieder vor. Wenn ihre Annahme durch die Majorität des Hauses erfolgt, so wird sie ins Reine und zwar mit sehr großer Schrift auf Pergament oder Papier geschrieben (engrossed) und dann zur dritten Lesung geschritten.

Wird hierbei noch ein Zusatz gemacht, so wird er auf ein besonderes Stück Papier (rider genannt) geschrieben und dieses angeheftet. Ist die Bill so bei der dreimaligen Verlesung durchgegangen, so wird sie vor das andre Haus gebracht, wo dasselbe Verfahren, mit Ausnahme des Ingrossierens, noch einmal durchgemacht wird und die Bill, wenn sie verworfen wird, stillschweigend liegen bleibt. Werden aber Zusätze und Veränderungen beschlossen, so findet eine Mitteilung derselben an das andre Haus statt, oder es werden nötigen Falls auch Konferenzen zwischen abgeordneten Mitgliedern beider Häuser abgehalten.

Leland Stanford Junior

Bild 61.77: Leland Stanford Junior University - Le Mans [unkorrigiert]
* 4 Leland Stanford Junior University.

Kommt keine Vereinigung beider Häuser zu stande, so ist die Bill durchgefallen (dropped). Ist aber die Bill von beiden Häusern angenommen worden, so erhält sie der König zur Genehmigung. Die Bestätigungsformel bei einer Bill über öffentliche Angelegensten lautet: »Le [* 4] roi (la reine) le veut« (»Der König [die Königin] will es«);

bei einer private bill:. »Soit fait comme il est désiré« (»Es geschehe, wie man gewünscht hat«);

bei einer Bill, welche die Bewilligung von Steuern und Taxen oder Anleihen betrifft (money bill): »Le roi (la reine) remercie ses loyaux sujets, accepte leur bénévolence et ainsi le veut« (»Der König [die Königin] dankt seinen [ihren] getreuen Unterthanen, nimmt ihr Wohlwollen an und will es ebenfalls«).



Billard

Bild 2.951: Billard
* 7 Seite 2.951.

Die höfliche Formel der Verweigerung ist: »Le roi (la reine) s'avisera« (»Der König [die Königin] wird Einsicht davon nehmen«). Von dem Verweigerungsrecht haben die Könige aus dem Haus Hannover [* 5] nie Gebrauch gemacht, die Regierung suchte vielmehr ihren Zweck durch die Majorität in dem einen oder dem andern Haus zu erreichen. In den Vereinigten Staaten [* 6] werden die Bills in ähnlicher Weise

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wie in England vom Kongreß oder den Staatslegislaturen behandelt. Der Präsident billigt (approves) oder mißbilligt (disapproves) die von beiden Häusern (Senat und Repräsentantenhaus) angenommenen Bills. Eine Zweidrittel-Majorität aber erhebt auch eine vom Präsidenten oder Gouverneur mit dem Veto belegte oder gemißbilligte Bill zum Gesetz. Ebenso wird jede von beiden Häusern angenommene Bill, wenn sie der Präsident nicht binnen zehn Tagen zurückschickt, ein Gesetz, sobald nicht eine Vertagung dazwischentritt.