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Bundesheer | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Bundesheer,

das Heer eines Staatenbundes oder Bundesstaates, das nach bestimmten Festsetzungen aus den Bundeskontingenten der einzelnen Staaten gebildet wird.

Bis zur Auflösung des Deutschen Bundes 1866 bestand in Deutschland [* 2] ein und zum Schutze der Westgrenze dienten die Bundesfestungen Mainz, [* 3] Luxemburg, [* 4] Rastatt, [* 5] Landau [* 6] und Ulm, [* 7] die auf gemeinschaftliche Kosten errichtet und unterhalten wurden und eine aus mehrern Kontingenten zusammengestellte Besatzung erhielten. (S. auch Deutsche Bundesfestungen.) [* 8]