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Bußdisziplin | eLexikon

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Bußdisziplins. v. w. Bußzucht. / 3

Seite 3.688

Bußdisziplin

3 Wörter, 35 Zeichen

Bußorden - Bustamente

Bild 3.690: Bußorden - Bustamente
* 2 Seite 3.690.

Bußzucht,

das schon von der alten Kirche gegen solche Mitglieder beobachtete Verfahren, welche durch schwere Todsünden Ärgernis erregt und sich der christlichen Gemeinschaft unwürdig gemacht haben, aber in dieselbe wieder aufgenommen sein wollen. Die Bußzucht ist ein Teil der Kirchenzucht (s. Beichte, Buße und Bußstationen). Als im Abendland die öffentlichen Kirchenbußen selten wurden, traten andre Strafen an deren Stelle, teils hergenommen aus den Übungen der ältern Askese, teils aus den fränkischen Rechtsgewohnheiten, wie denn auch in dem bischöflichen Sendgericht Karls d. Gr. kirchliches und bürgerliches Gericht zusammenfloß und die Ablösung der Kirchenstrafe mit Geld denselben Ursprung hat (s. Ablaß).

Die Bußen waren entweder eigentliche Strafen, wie Geldbußen, auch Schläge und Einsperrungen oder rein asketischer Art, Wallfahrten, bestimmte Gebete, Almosen und vor allem Fasten, oder die Kirche fördernde Werke, Stiftung von Kirchen und Klöstern etc. -

In der evangelischen Kirche gibt es keine eigentliche Bußzucht, sondern nur allgemeinere Kirchenzucht, wozu auch das Versagen der Wahl- und Patenrechte, des Brautkranzes, des kirchlichen Begräbnisses zu rechnen ist, wo solches noch vorkommt.