Censura ecclesiastica | eLexikon | Rechtswissenschaft - 2) Kirchenrecht - Geistliche Gerichtsbarkeit
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Censura
ecclesiastica (lat.), die kirchliche Strafgewalt, vermöge welcher ein Bischof Vergehen gegen die Kirche untersuchen und, bis zu erfolgter Buße, bestrafen kann;
die Strafe umfaßt Interdikt, Suspension und Exkommunikation.
Censurae heißen im Kirchenrecht die Straf- und Zuchtmittel, welche zum Zweck der Besserung des Schuldigen ausgesprochen werden (s. Zensur).