peter-hug.ch

Cognatio | eLexikon | Rechtswissenschaft - Familienrecht - Verwandtschaft

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Bewährtes Wissen in aktueller Form

Main

Cogito - Cogoleto

Bild 4.197: Cogito - Cogoleto
Seite 4.197.
Überblick der Artikel
1 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Cognatio(lat., natürliche Verwandtschaft, Blutsverwandtschaft), das Verhältnis zweier Personen, die / 84

Seite 4.197

Cognatio

84 Wörter, 644 Zeichen

Rechtswissenschaft — Familienrecht — Verwandtschaft

Cognatio

(lat., natürliche Verwandtschaft, Blutsverwandtschaft), das Verhältnis zweier Personen, die voneinander oder von einem gemeinsamen Dritten abstammen; der Inbegriff der Kognaten ist die Familie im natürlichen Sinn. Im römischen Recht wird der Cognatio die Agnatio (Cognatio civilis) gegenübergestellt, deren Grund die väterliche Gewalt ist (s. Agnaten). Cognatio spiritualis, die kanonisch-rechtliche Verwandtschaft, welche durch Mitwirkung bei der Taufe und Firmung begründet wird und juristisch nur insofern in Betracht kommt, als sie nach kanonischem Recht ein Ehehindernis zwischen dem Täufling und den Paten begründet. Vgl. Verwandtschaft.

Volltext Suche

von

"Cognatio"

, gefunden in folgenden Artikeln:

5 Stellen sind gefunden.