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Defterdar | eLexikon | Mohammedanisches - Verfassung

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Defr. - Degeer

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Defterdar

169 Wörter, 1'187 Zeichen

Mohammedanisches — Verfassung

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Defterdar

(ein aus dem Persischen in das Türkische hinübergenommenes, mit dem arab.-pers. defter, d. h. Buch, und pers. dâr zusammengesetztes Wort), eigentlich Buchhalter. war früher in der Türkei [* 2] der Titel des Großschatzmeisters, der die Staatseinkünfte in Empfang zu nehmen und zu buchen sowie aus den in seinen Händen befindlichen Fonds die Staatsausgaben zu bestreiten hatte. Der war demnach gewissermaßen der Finanzminister des frühern Osmanenreichs, neben dem aber die Sultane noch einen zweiten Beamten, den Hasnadar Baschi, hielten, um ihre persönlichen Einkünfte in Empfang zu nehmen und zu buchen, aus denen zunächst die Hofhaltung bestritten und bisweilen der Staatsverwaltung Vorschüsse gemacht wurden. Dies letztere Amt besteht noch heute unter gleicher Benennung, während an die Stelle des Defterdar in der Leitung der Reichsfinanzen der Malië Nasiri, Finanzminister, getreten ist. Der Titel Defterdar ist jetzt auf den General-Finanzdirektor des Wilajets und auf den Minister der Archive beschränkt.