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Demokratie | eLexikon | Rechtswissenschaft - Verfassung - Regierungsformen

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Demokratie



Demokratie

Bild 54.928: Demokratie
* 2 Seite 54.928.

(grch.), nach dem eigentlichen Wortsinne soviel wie Volksherrschaft. Die griech.

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Schriftsteller, insbesondere Aristoteles («Politica», Ⅲ, Kap. 5), unterscheiden drei Grundformen der Staatsverfassung: die Monarchie, bei welcher ein einzelner Mensch, die Aristokratie, bei welcher eine bevorrechtete Klasse, und die Demokratie, bei welcher die Gesamtheit der freien Bürger die Staatsherrschaft ausübt. Diese Aristotelische oder hellen. Einteilung ist in die Schriften der Römer [* 3] (Cicero, «De republica», Ⅰ, 26), ferner in die publizistische Litteratur des Mittelalters und in die polit.

Doktrin der neuern Zeit übergegangen und spielt auch gegenwärtig noch in der Wissenschaft des allgemeinen Staatsrechts eine erhebliche Rolle. Staatsrechtlich faßt man dann wieder die politisch weit auseinandergehenden Staatsformen der Aristokratie und Demokratie unter dem gemeinsamen Namen Republik zusammen. Haben die verschiedenartigen Interessen der socialen Klassen und Berufsstände und die dadurch hervorgerufenen individuellen Anschauungen und Bestrebungen gleichberechtigte Geltung erlangt, so kann man dies das demokratische Princip nennen. Die Verwirklichung desselben ist auch bei monarchischer Verfassung möglich, wie andererseits die republikanische keine absolut sichere Garantie für die Durchführung desselben gewährt.

Bevölkerungsstatistisc

Bild 2.851a: Bevölkerungsstatistische Karten
* 4 Bevölkerung.

Selbst in den Stadtstaaten der Griechen, welche Aristoteles als Demokratie bezeichnet, war nicht nur ein sehr großer Teil der Bevölkerung [* 4] gänzlich der Rechtsfähigkeit beraubt und zur Sklaverei verdammt, sondern auch unter den mit polit. Rechten ausgestatteten Staatsbürgern bestand keine völlige Gleichberechtigung. In der römischen Republik befand sich zuerst die staatliche Macht in den Händen der Patricier, d. h. einer Anzahl historisch gegebener Familien. Erst infolge heftiger Kämpfe kam das demokratische Princip durch das Emporsteigen der Plebejer und durch die Erweiterung der polit. und rechtlichen Machtbefugnisse der Volksversammlung zu größerer Verwirklichung, keineswegs aber zu vollständiger Durchführung. Die Beseitigung der republikanischen Verfassung durch die Cäsaren half dem demokratischen Princip zu freierer Entfaltung.

Wenn man bezüglich der altgermanischenStaaten von der Auffassung ausgeht, welche namentlich seit Möser, Eichhorn und Waitz herrschend geworden ist, daß alle freien Volksgenossen gleiches polit. Recht und gleiche Pflicht hatten, und daß der Schwerpunkt [* 5] der ganzen Verfassung in der souveränen Volksversammlung ruhte, so kann man doch nicht verkennen, daß diese Volksversammlung ihrem Wesen nach eine Gemeinschaft der grundbesitzenden Hausväter war, und daß es neben ihnen nicht nur einen zahlreichen Stand rechtloser Unfreier und politisch einflußloser Halbfreier gab, sondern daß auch unter der Masse der freien Volksgenossen nicht die Individuen, sondern die an der Spitze der Haus- und Hofgenossenschaften stehenden Bauern die staatliche Macht besaßen. Übrigens übte bei vielen german. Völkern schon in der frühesten Zeit das Königtum einen dominierenden Einfluß aus. Andererseits treten schon in der ältesten Periode neben den freien Bauernschaften adlige, durch Großgrundbesitz, durch zahlreiche Scharen von Knechten und Gefolgsleuten und durch überwiegenden Einfluß hervorragende Geschlechter auf.

Hanc veniam etc. - Han

Bild 8.65: Hanc veniam etc. - Hand
* 6 Hand.

Im spätern Mittelalter zeigt sich in allen polit. Gebilden ein buntes und wechselvolles Durcheinanderspielen monarchischer, aristokratischer und demokratischer Principien. Die Bethätigung des demokratischen Princips kam, abgesehen von den verhältnismäßig wenig zahlreichen freien Bauernschaften, die sich in einigen Gegenden erhalten haben, in den Städten, hier aber erst nach einer langen, fast überall mit schweren Kämpfen verbundenen Entwicklung und auch hier nicht überall und nicht in vollkommener Weise zum Durchbruch. In vielen Städten sind die Patricier, in deren Hand [* 6] die Stadtregierung ursprünglich lag, siegreich geblieben. Es genügt, auf das berühmteste Beispiel, auf Venedig, [* 7] zu verweisen, dessen Verfassung stets eine aristokratische war.

Aber auch da, wo die Handwerker oder Neubürger vollständig durchdrangen, erlangten eben nur sie und ihre Vereinigungen (Zünfte) neben den Patriciern oder an Stelle derselben das Regiment der Stadt, keineswegs aber wurde den tiefer stehenden socialen Schichten, die doch in jeder Stadt an Zahl weitaus überwiegend waren, die polit. und sociale Gleichberechtigung zugestanden. Durch den Grundsatz aber, daß es in der Stadt keine Unfreiheit gebe («Stadtluft macht frei»),

und daß die Verwaltungsthätigkeit der städtischen Behörde auf das Wohl der Gesamtheit gerichtet sei und die Interessen aller Klassen der städtischen Bevölkerung umfasse, wurde ein Begriff des Stadtbürgertums hervorgerufen, welcher eine spätere histor. Vorbereitung des «Staatsbürgerrechts» darbietet.

Was die Durchführung demokratischer Grundsätze anlangt, so kann man im allgemeinen die Beobachtung machen, daß dieselbe mit dem fortschreitenden Wohlstande der untern Klassen gleichen Schritt hält, und daß sie auch da am nachhaltigsten, eingreifendsten und wohlthätigsten wirkt, wo sie auf dieser Grundlage ruht, während gewaltsame, oft gerade durch die Not der niedern Bevölkerungsschichten herbeigeführte Erschütterungen der gesellschaftlichen Ordnung meistens einen nur scheinbaren und vorübergehenden Sieg demokratischer Tendenzen herbeiführen.

In der Blütezeit des Mittelalters, bei dem wachsenden Wohlstande der Bauern und Bürger vollzieht sich langsam, aber in ausgedehntem Maße ein Aufsteigen der untern Klassen, eine Erleichterung der Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit, eine Milderung der Rechtsungleichheit; infolge der Kämpfe des 16. und 17. Jahrh. tritt mit der Verarmung und Niederdrückung der Bauern und dem wirtschaftlichen Verfall der Städte zugleich ein Rückfall der niedern Klassen in Knechtschaft und Rechtlosigkeit ein, der teilweise durch die Rezeption des röm. Rechts verschärft wurde.

Die wilde Wut des Bauernkrieges brachte keine Abhilfe, sondern im Gegenteil eine dauernde Verschlimmerung. Erst nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges treten die ersten Anzeichen einer sehr langsam fortschreitenden Besserung hervor. Jetzt waren es vorzugsweise die Landesherren der größern Territorien, welche den Privilegien der höhern Stände entgegentraten und sich die Hebung der niedern Volksklassen angelegen sein ließen, um dadurch die monarchische Gewalt von den durch die landsässige Aristokratie geschlungenen Fesseln zu befreien und die Leistungsfähigkeit des Staates zu fördern.



Demokratische Partei

Bild 54.929: Demokratische Partei
* 8 Seite 54.929.

Zu einem großartigen und gewaltigen Durchbruch kamen die demokratischen Principien durch die Französische Revolution, welche an die Stelle der historisch gegebenen gesellschaftlichen Gliederung und der ständischen Vorrechte die Principien der Freiheit und Gleichheit setzte. Unter der

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Einwirkung dieser völligen Umwälzung der franz. Staats- und Gesellschaftsordnung kamen auch in den andern europ. Staaten, insbesondere auch in Deutschland, [* 9] dieselben Tendenzen in der Gesetzgebung und Verwaltung zur Geltung, und die Verwirklichung demokratischer Principien hat im Laufe dieses Jahrhunderts in Deutschland durch die gesetzlichen Beschränkungen der monarchischen Gewalt, durch die Aufhebung der Privilegien des Adels und der Kirche, durch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts, durch die Umgestaltung des Gerichts-, Steuer- und Militärwesens u. s. w. größere Fortschritte gemacht als in dem vorhergehenden Jahrtausend.

Hierdurch wurden aber sofort viel weiter gehende Bestrebungen hervorgerufen. Die breiten Schichten der Volksmassen fühlen sich durch die bloße rechtliche Freiheit und Gleichheit nicht befriedigt; sie finden in der mit der Französischen Revolution beginnenden Umgestaltung der Rechtsordnung nur einen Sieg der bürgerlichen Kapitalisten, der sog. Bourgeoisie, über die historisch bevorrechteten Stände (Fürsten, Adel und Kirche), und behaupten, nicht wirkliche Freiheit und Gleichheit erlangt, sondern nur den Herrn gewechselt zu haben.

Sie übertrugen daher das Verlangen nach Gleichheit von dem Gebiete des Rechts und der Staatsverfassung auf das der Wirtschaft und der socialen Ordnung und begannen den Kampf gegen die Herrschaft des Kapitals. In dieser Färbung erscheinen die demokratischen Principien als socialdemokratische (s. Socialdemokratie). Als eine besondere Form ihrer Durchführung ist der Kommunismus (s. d.) zu erwähnen; als der wesentliche wirtschaftliche Zielpunkt ist aber nicht die Gemeinschaft des Nationalvermögens, sondern die gleichmäßige Verteilung desselben, insbesondere mittels einer Veränderung der Erwerbsbedingungen anzusehen. Der polit. Zielpunkt dieser Bestrebungen ist in erster Linie Beseitigung der Monarchie zu Gunsten einer besondern, bis jetzt aber sehr unklar gedachten Form der Republik.

Spottiswoode - Sprache

Bild 15.177: Spottiswoode - Sprache (physiologisch)
* 10 Sprache.

Der Begriff der Demokratie hat aber in der modernen polit. Sprache [* 10] noch eine ganz andere Bedeutung. Mit dem Ausdruck Demokratie wird diejenige Einrichtung des Staates bezeichnet, welche dem Individuum einen möglichst großen Bereich von Lebensinteressen zu eigener und freier Gestaltung zuweist und den Staat auf ein eng begrenztes Gebiet der Thätigkeit einschränkt. Es erklärt sich dies historisch daraus, daß die demokratische Bewegung von Anfang gegen das Übermaß der landesherrlichen Machtvollkommenheit, der polizeilichen Bevormundung, der bureaukratischen Verwaltung gerichtet war; man glaubte, daß, wenn man die Machtbefugnisse der gegenwärtigen Träger [* 11] und Organe der Staatsgewalt beschränke, man zugleich Inhalt und Umfang der Staatsgewalt selbst vermindere, und man erblickte in der Anteilnahme der Individuen an der Erzeugung des Staatswillens eine natürliche Garantie dafür, daß sich der Staatswille nicht in Gegensatz zu den Bedürfnissen und Freiheitsrechten der Individuen setze.

Nord-Amerika. Fluß- un

Bild 1.457a: Nord-Amerika. Fluß- und Gebirgssysteme
* 12 Nordamerika.

Hiernach verband man mit dem Ausdruck «demokratische Verfassung» die Vorstellung von einer polit. Gestaltung, welche die Rechte des Staates und seiner Organe zu Gunsten individueller, lokaler, kommunaler Selbstbestimmung möglichst einschränkt und demgemäß auch die Machtmittel des Staates entsprechend verringert. Von besonderer Wichtigkeit ist diese Bedeutung in Nordamerika [* 12] geworden; dort stehen sich als die beiden großen, sich lebhaft bekämpfenden Parteien die republikanische und die demokratische gegenüber (s. Demokratische Partei); die erstere tritt für die Rechte des Staates, der Gesamtheit, gegenüber der Willkür und Ungebundenheit des Individuums, die letztere für die Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen gegenüber den Herrschaftsrechten des Staates ein. Das Zerrbild der demokratischen Principien in diesem Sinne, welche bis zur Verleugnung jeder Ordnung und jeder das Individuum bindenden Gewalt geht, ist der Anarchismus (s. d.) und der in Rußland in neuester Zeit zu Tage getretene Nihilismus (s. d.).

Festigkeit [unkorrigie

Bild 56.705: Festigkeit [unkorrigiert]
* 13 Festigkeit.

Was die Geschichte des deutschen Parteiwesens betrifft, so ist der frühere Kampf des Liberalismus mit dem Konservatismus unzweifelhaft ein Kampf für und wider die Principien der Demokratie. In diesem Kampfe hat der Liberalismus gesiegt, und demokratische Principien beherrschen in weitem Umfange heute die Staatsordnung in Deutschland. Gegen diese Principien führt der heutige Konservatismus im wesentlichen keinen Kampf mehr, will vielmehr nur die Staatsautorität in ihrer unbedingt erforderlichen Festigkeit [* 13] gegen weiter gehende und nach seiner Meinung gefahrdrohende Demokratisierung schützen; ein Teil des deutschen Liberalismus steht jetzt in der Hauptsache auf dem nämlichen Standpunkt, indes ein anderer Teil allerdings eine noch weiter gehende Durchführung der Principien der Demokratie fordert. Im Deutschen Reichstage existiert eine kleine demokratischePartei (s. Volkspartei).