Deputierte | eLexikon
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Deputierte
(lat.), »Abgeordnete«, die von einer Versammlung, einem Kollegium oder aus der Mitte sonstiger Genossen Abgesandten, welche für jene auftreten und dieselben vertreten sollen. So werden in größern Gemeinden einzelne Mitglieder zur Verwaltung besonderer Zweige des Gemeindewesens (Armen-, Schul-, Gewerbewesen etc.) »deputiert«.
Nach der preußischen Kreisverfassung sind die »Kreisdeputierten« die Vertreter des Landrats.
Namentlich wird die Bezeichnung Deputierte auch für Volksvertreter gebraucht (s. Volksvertretung).
In Frankreich ist die Deputiertenkammer (Chambre des députés) die aus allgemeinen Wahlen hervorgehende Zweite Kammer.
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Deputierte |
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1 | ****** | De|pu|tier|te, der u. die; -n, -n <Dekl. →Abgeordnete> [über frz. député < spätlat. deputatus ... |