Diktatur | eLexikon | Rechtswissenschaft - Rechtsgeschichte - Reichsstände
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Diktatur.
Politisches System, in dem nur eine einzige Partei völlig uneingeschränkt herrscht und alle Äußerungen der Opposition rücksichtslos unterdrückt. Tritt in verschiedenen Formen auf: ⟶ Faschismus, ⟶ Nationalsozialismus, ⟶ Bolschewismus;
aber auch in Spanien, Polen usf.;
nach dem 2. Weltkrieg als sogenannte ⟶ Volksdemokratie.