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Doppelehes. Bigamie. / 3

Seite 5.70

Doppelehe

3 Wörter, 23 Zeichen

Biform - Bignon

Bild 2.927: Biform - Bignon
* 2 Seite 2.927.

Bigamie

(griech., »Doppelehe«),

das Verbrechen, welches dadurch begangen wird, daß jemand, welcher bereits in einer gültigen Ehe lebt, mit einer andern Person eine neue Ehe eingeht. Beide Teile, der bereits Verheiratete sowie der mit diesem sich Verheiratende, begehen das Verbrechen der Bigamie, vorausgesetzt, daß ihnen das Bestehen der ersten Ehe bekannt war. Befindet sich hierüber ein Teil im Irrtum, so tritt für ihn Straflosigkeit ein. Vollendet ist das Verbrechen der Bigamie durch die formelle Eingehung der neuen Ehe.

Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 171) bestraft die Doppelehe mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren und für den Fall, daß mildernde Umstände vorliegen, mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten. Der Religionsdiener oder der Standesbeamte, welcher, wissend, daß eine Person verheiratet ist, gleichwohl eine neue Ehe derselben schließt, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft (deutsches Strafgesetzbuch, § 338).

Vgl.   Fuchs, [* 4] Das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes (Wien [* 5] 1879).

Bigamisch, in Bigamie lebend; Bigamist, ein in Bigamie. Lebender.