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Edidit - Edinburg

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Edikt(lat.), im allgemeinen jede obrigkeitliche Bekanntmachung und Verordnung. Im römischen Recht / 542
Edikt _2Obrigkeitliche Bekanntmachung, auch ⟶ Dekret. Bekannt das Edikt von Nantes (1598), das den / 19
Edikt _3(lat. edictum), eine zur allgemeinen Kenntnisnahme bestimmte Bekanntmachung, insbesondere der / 78

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Edikt

639 Wörter, 4'647 Zeichen

Rechtswissenschaft — Verfassung — Majestätsrechte, Erlasse etc

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Edikt

(lat.), im allgemeinen jede obrigkeitliche Bekanntmachung und Verordnung. Im römischen Recht sind in älterer Zeit die Edikte der Magistrate, namentlich die der Prätoren und Ädilen, in neuerer Zeit die Edikte der Kaiser von besonderer Wichtigkeit für die Ausbildung des Rechts gewesen. Die erstern Edikte, Edicta magistratuum, haben bedeutenden Einfluß auf die Feststellung des Gewohnheitsrechts geäußert. Als nämlich die Römer [* 3] ihre Herrschaft über ganz Italien [* 4] und über viele Länder außerhalb Italiens [* 5] ausbreiteten, wurden sie durch den häufigen Verkehr mit Nichtrömern veranlaßt, neben ihrem alten, durch strenge Grundsätze und Formen sich auszeichnenden nationalen Recht (jus civile) auch noch ein allgemeines natürliches Recht (jus gentium) anzuerkennen und auszubilden.

Letzteres war anfangs bloß um der Nichtrömer willen vorhanden, allmählich wurde jedoch das eigne nationale Recht der Römer jenem allgemeinen Recht immer ähnlicher, und es waren insbesondere die Prätoren, welche diesen Übergang durch ihre Edikte vermittelten und regelten. Sie machten beim Antritt ihres Amtes durch Anschläge diejenigen Rechtsgrundsätze, nach welchen sie Recht und Gerechtigkeit in dem Jahr ihrer Amtsführung beobachten wollten, gleich zum voraus öffentlich bekannt.

Rom

Bild 13.903a: Rom
* 6 Rom.

Sie stellten aber nicht sowohl ganz neue Rechtsvorschriften auf, sondern sprachen meist nur aus, was zu ihrer Zeit durch Gewohnheit schon als Recht galt. Wo sie Lücken in dem bestehenden Recht fanden oder dasselbe für ihre Zeit nicht mehr anwendbar hielten, gaben sie selbst die Entscheidungsregeln an, die sie befolgen wollten. Diese Edikte hießen Edicta schlechthin, auch Edikt annua oder Edikt perpetua. Die Edikte der beiden Prätoren in Rom, [* 6] des Praetor urbanus und des Praetor peregrinus, nannte man Edicta Praetorum, die der Prokonsuln und Proprätoren in den Provinzen Edikt provincialia.

Aber nicht jeder Prätor publizierte immer gleich neue Rechtssätze (Edictum novum), sondern der Nachfolger im Amt behielt gewöhnlich das Edikt seines Vorgängers ganz oder zum Teil bei (Edikt tralatitium). Auch die Ädilen, welchen hauptsächlich die Sorge für das Polizeiwesen oblag, hatten das Recht, beim Antritt ihres Amtes ein Edikt zu publizieren, welches meist Verfügungen und Vorschriften in Polizeiwachen enthielt, aber auch für das Privatrecht nicht unwichtig war.

Andrer Art waren die spätern kaiserlichen Edikte, Leges edictales, Constitutiones generales, d. h. wirkliche Gesetze, welche teils das Privatrecht, teils die Staatsverwaltung, besonders die Finanzen, das Kriegswesen, betrafen. Auf Kaiser Hadrians Befehl wurden die Edikte der Prätoren von Salvius Julianus gesammelt. Diese Sammlung, durch Senatuskonsult 131 n. Chr. bestätigt und als Edictum perpetuum im engern Sinn bezeichnet, bildet eine wesentliche Grundlage der Justinianischen Pandekten (s. Corpus juris), ist jedoch nur in Fragmenten erhalten. Die neueste und beste Wiederherstellung des prätorischen Edikts lieferte O. Lenel (»Das Edictum perpetuum«, Leipz. 1883). Den Namen Edictum Theodorici führt das vom ostgotischen König Theoderich nach 506 für Römer und Ostgoten promulgierte Gesetzbuch.

Nan-Hai - Nantes [unko

Bild 62.167: Nan-Hai - Nantes [unkorrigiert]
* 7 Nantes.

Historisch berühmt ist besonders das Edikt von Nantes, [* 7] 1598 vom König Heinrich IV. von Frankreich erlassen, welches den Hugenotten nicht allein Religionsfreiheit und den Besitz der Kirchen, welche sie bereits innehatten, bestätigte, sondern auch Anteil an den öffentlichen Lehranstalten und Hospitälern, Zutritt zu allen Ämtern und Würden, gleichen Beisitz in allen Gerichtskammern, das Recht, Kirchenversammlungen zu halten, und eine große Anzahl von Sicherheitsplätzen einräumte, aber von Ludwig XIV. 1685 widerrufen ward (s. Hugenotten). Ewiges Edikt heißt der 1665 von De Witt durchgesetzte Beschluß der Generalstaaten, daß der Generalkapitän der See- und Landmacht in den Niederlanden nicht zugleich Statthalter sein durfte; es ward 1672 von der oranischen Partei aufgehoben.

Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951

Edikt.

Obrigkeitliche Bekanntmachung, auch ⟶ Dekret. Bekannt das Edikt von Nantes (1598), das den Protestanten in Frankreich Glaubensfreiheit zugestand.

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Edikt

(lat. edictum), eine zur allgemeinen Kenntnisnahme bestimmte Bekanntmachung, insbesondere der Obrigkeit, in Rom der röm. Beamten.

Fortune de mer - Forum

Bild 56.1019: Fortune de mer - Forum
* 8 Forum.

Die der Prätoren (s. Edictum) wurden dem Volk mündlich verkündet und dann zur Nachachtung auf geweißten Tafeln (in albo) verzeichnet und auf dem Forum [* 8] aufgehangen.

Ebenso wurden die von den röm. Kaisern an das Volk (ad omnes populos), zur Bekanntmachung an den Senat oder an die Beamten gerichteten Erlasse Edikt genannt;

sie enthielten meist Bestimmungen, welche als Gesetze gelten sollten.