peter-hug.ch

Eroberung | eLexikon | Militärwesen - Truppenverwendung

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Bewährtes Wissen in aktueller Form

Main

Erntegebräuche - Erobe

Bild 5.811: Erntegebräuche - Eroberung
Seite 5.811.
Überblick der Artikel
1 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Eroberungdie gewaltsame Vereinigung eines Staatsgebiets mit einem andern. Den Gegensatz bildet die dauernde / 422

Seite 5.811

Eroberung

422 Wörter, 3'005 Zeichen

Militärwesen — Truppenverwendung

Eroberung,

die gewaltsame Vereinigung eines Staatsgebiets mit einem andern. Den Gegensatz bildet die dauernde Verbindung eines Landes mit einem andern Staatswesen auf friedlichem Weg, sei es dadurch, daß dem Staatsoberhaupt des letztern durch Erbgang die Thronfolge im erstern eröffnet wird, sei es durch einen freiwilligen Anschluß. Freilich erfolgt eine solche Aufgabe der staatlichen Selbständigkeit regelmäßig nur unter einem gewissen Druck, so daß von Freiwilligkeit im vollsten Sinn des Wortes kaum die Rede sein kann.

Dies gilt namentlich von der Deditio (Übergabe), welche im römischen Staatswesen eine so bedeutende Rolle spielte. Aber immerhin fehlt das bei der Eroberung charakteristische Merkmal eines offenbaren und direkten Zwanges durch die feindliche Übermacht. Die Eroberung ist gewissermaßen die positive Seite des Kriegs, indem durch einen solchen auf der einen Seite ein Staatswesen zerstört, auf der andern aber eine neue staatliche Organisation im Anschluß an die siegreiche Staatsgewalt geschaffen wird.



Erodieren - Eröffnung

Bild 5.812: Erodieren - Eröffnung des Hauptverfahrens
* 2 Seite 5.812.

Weiter ist aber auch noch die Okkupation eines bisher herrenlosen Landstrichs oder eines Gebiets, welches wenigstens noch nicht unter einer organisierten und zivilisierten Staatsgewalt stand, von der Eroberung zu unterscheiden. Der Begriff der Eroberung bedarf aber auch noch insofern der nähern Begrenzung, als es das ganze Gebiet des besiegten Staats sein muß, auf welches sich eine Eroberung im eigentlichen Sinn des Wortes erstreckt, und als es sich um ein dauerndes Verhältnis der Abhängigkeit dabei handeln muß. So entsteht der Gegensatz zwischen einer feindlichen Invasion und

mehr

einer Eroberung, d. h. zwischen einer vorübergehenden Besetzung eines Teils des Staatsgebiets durch die feindliche Macht und der dauernden Unterwerfung des ganzen Landes unter die obliegende Staatsgewalt. Ebenso ist die Okkupation (in diesem Sinn) eines Teils des Staatsgebiets, welche als Exekutionsmittel behufs Beitreibung von Kriegskontributionen und als Pfand der Erfüllung von Waffenstillstands- und Friedensbedingungen vorkommt, von der Eroberung verschieden. Endlich handelt es sich bei der Eroberung auch nicht um die Annexion (s. d.) eines Teils des feindlichen Staatsgebiets, sondern um die vollständige Aufhebung der bisherigen Selbständigkeit des feindlichen Staatsganzen.

Geschichtskarten von D

Bild 4.772a: Geschichtskarten von Deutschland V
* 6 Deutschland.

Man spricht in dem letztern Fall, in dem also eine eigentliche Eroberung vorliegt, im Völkerrecht auch wohl von einer Debellation (debellatio, plena victoria). Eine solche trat z. B. 1866 gegenüber den besiegten Staaten Hannover, [* 3] Kurhessen, Nassau und Frankfurt [* 4] a. M. ein, während es sich 1871 bei der Abtretung von Elsaß-Lothringen [* 5] an Deutschland [* 6] um eine eigentliche Eroberung im völkerrechtlichen Sinn nicht handelte. Indessen pflegt man im gewöhnlichen Sprachgebrauch so streng nicht zu unterscheiden. Insbesondere wird der Ausdruck Eroberung wohl auch von der Aneignung von Staatsgut gebraucht, welches der Sieger für sich in Beschlag nimmt, sowie vom Beutemachen im Krieg überhaupt (s. Beute).

Vgl.   Holtzendorff, Eroberung und Eroberungsrecht (Berl. 1872).