Fallschirm | eLexikon | Technologie, Gewerbe und Industrie - Luftschiffahrt
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Fallschirm,
schirmartige Vorrichtung, mittels welcher man sich aus Luftballons mit mäßiger Geschwindigkeit herablassen kann (vgl. Luftschiffahrt); [* 2]
auch eine ähnliche Vorrichtung an den Leuchtkugeln der Raketen, [* 3] um den Fall derselben zu verlangsamen.
Wie ein Fallschirm wirkt auch der Pappus mancher Früchte von Kompositen, [* 4] z. B. des Löwenzahns (Taraxacum), so daß der vom Wind gehobene Same von der Luftströmung auf weite Strecken fortgetragen wird.