Feueralarm | eLexikon
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1 Artikel | Textanfang / Anzahl Wörter |
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Feueralarm | der Aufruf der zur Löschung eines Schadenfeuers nach der Entdeckung desselben erforderlichen / 184 |
Feueralarm
184 Wörter, 1'464 Zeichen
Feueralarm,
der Aufruf der zur Löschung eines Schadenfeuers nach der Entdeckung desselben erforderlichen Feuerwehrkräfte. Derselbe erfolgt in kleinen Ortschaften durch den Feuerruf oder durch Anschlagen einer Feuerglocke oder durch Sturmläuten, in Industriegebieten durch Dampfpfeifen oder Nebelhornrufe, in Gebirgsgegenden durch Kanonen- oder Böllerschüsse nach bestimmter Vorschrift. Diese Hauptalarmzeichen werden unterstützt durch Signale mittels Horns und Alarmhupe (Alarmtrommel), welche in den Straßen seitens der Tages- und Nachtpolizei oder Feuerwehrsignalisten abgegeben werden. In großen Städten bedient man sich des Feuertelegraphen [* 3] (s. d.) oder Fernsprechers zur Feuermeldung und Alarmierung.
Pferde II

* 4
Pferde.Die Alarm- (Feuer-)bereitschaft ist der für ein geregeltes Löschwesen geforderte schlagfertige Zustand der Feuerwehr, welcher es ermöglicht, eine eingehende Feuermeldung sofort in Empfang zu nehmen und die geforderte Löschhilfe schnell auf dem Brandplatze zu leisten. Den höchsten Grad von Feuerbereitschaft und Schlagfertigkeit besitzt vermöge ihrer Organisation die Berufsfeuerwehr (s. Feuerwehr und Feuerlöschwesen); sie ist im stande, bereits ¾ bis 2 Minuten nach Eingang der Feuermeldung abzurücken und unter Benutzung guter Pferde [* 4] in kürzester Zeit auf der Brandstelle zu erscheinen, dort aber mit eingeübten Mannschaften und guten Geräten nach einem taktisch und technisch richtigen Plan das Feuer anzugreifen und zu bekämpfen.