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Formalitäten | eLexikon | Rechtswissenschaft - Justiz - Gerichtswesen

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Seite 6.434

Formalitäten

3 Wörter, 29 Zeichen

Rechtswissenschaft — Justiz — Gerichtswesen

Form - Formel

Bild 6.434: Form - Formel
* 1 Seite 6.434.

Formalien

(Formalitäten, lat.), Förmlichkeiten, d. h. äußere Umstände, womit man gewisse Handlungen zu begleiten hat, um letztern zufolge gesetzlicher Bestimmung die nötige Rechtsgültigkeit zu geben, z. B. bei der Errichtung eines Testaments.

Gewöhnlich spricht man auch von Formalien, um an und für sich unwesentliche Handlungen und Erklärungen zu bezeichnen, die aber gleichwohl nach Herkommen oder Gesetz zur Rechtsgültigkeit eines Aktes erforderlich sind.

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"Formalien"

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