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Freiburg | eLexikon | Geographie - Deutschland - Baden

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Thu May 07 1857
Titel
Elemente zu Freiburg:

[Die Stadt Freiburg.]

Geschichte der Stadt und des Kantons Freiburg.

[6.640] Freiburg 1) F. im Breisgau

Freiburg,

Freiburg (in der Schwe

Bild 6.639: Freiburg (in der Schweiz)
* 2 Freiburg.

[* 2] ein Kanton [* 3] der westlichen Schweiz, [* 4] ist von Bern [* 5] und Waadt begrenzt und durch den Neuenburger See von Neuenburg [* 6] getrennt; drei Parzellen, deren größte Estavayer enthält, sind von Waadt umschlossen. Das 1669 qkm (30,3 QM.) große Land liegt zur stärkern Hälfte in der schweizerischen Hochebene, und dieser Teil (Üchtland) ist eins der besten agrikolen Gebiete der Schweiz; die südlichen Teile



Freiburg (in der Schwe

Bild 6.638: Freiburg (in der Schweiz)
* 7 Seite 6.638.
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steigen in das Gebiet der Freiburger Voralpen hinan und tragen alpinen Charakter. Beide Teile aber sind vorherrschend Saanegebiet, da der ziemlich große Fluß (s. Saane) das Land in seiner ganzen Länge durchzieht und von beiden Seiten die kleinern Thalrinnen sammelt. Der Kanton Freiburg zählt (1880) 115,400 Einw., vorzugsweise französisch-burgundischer Abstammung und katholischer Konfession, nur 18,138 Protestanten, die hauptsächlich auf die Bern genäherten Gebiete fallen, vorwiegend im Bezirk See (Murten), in Minderzahl schon in den Gemeinden des Sensebezirks, sonst sehr vereinzelt (in der Stadt Freiburg 1472). In diesen beiden Bezirken auch allein überwiegt das deutsche Element; 69 Proz. der Bevölkerung [* 8] sprechen französisch, 31 Proz. deutsch.

Getreide (Zusammensetz

Bild 7.264: Getreide (Zusammensetzung, Nahrungswert etc.)
* 9 Getreide.

Die Deutschen gelten als minder rührig und lebhaft als der französisch sprechende Volksteil; in Bezug auf geistige Befähigung und Kultur erscheint das ganze Volk wenig bevorzugt und ziemlich vernachlässigt, so hübsch, stark und schlank auch durchschnittlich sein Körperbau ist. 88 Proz. des Areals sind produktives Land; davon umfassen Acker- und Gartenland 1190 qkm, der Wald 277 qkm, die Weinberge 2,8 qkm. Der Feldbau liefert für gewöhnliche Jahre genug Getreide, [* 9] am meisten Weizen und Roggen.

Ein beträchtlicher Teil der Roggenernte hat keinen Nährwert, da die Halme (für die Strohflechterei) unreif geschnitten werden müssen. Tabak [* 10] baut man um den Murtensee; hier ist auch der Obstbau, der fast allgemein ist, am blühendsten. Kirsch- und Zwetschenwasser wird zur Ausfuhr bereitet. Wein wächst nur an beiden Seen. Begünstigt durch mehrere Torfmoore und das Pechkohlenlager von Semsales, kann Freiburg, trotz der geringen Waldfläche, viel Holz [* 11] abgeben. Von Bulle aus wird ein Teil auf der Saane abwärts geflößt, ein andrer geht an den Genfer See: Brenn- und Bauholz, Bretter, Rebpfähle.

Pferde II

Bild 12.947b: Pferde II
* 13 Pferde.

Der Freiburger Rinderschlag, die schwerste der schweizerischen Rassen, hat sich in der westlichen Schweiz stark verbreitet. In den Bergen [* 12] wird Sennerei betrieben, die z. B. am Moléson und im Jaunthal die fetten Gruyèrekäse liefert. Der Stapelplatz dieses Exportartikels ist Bulle, das, wie Romont, auch große Viehmärkte hat. Die Freiburger Pferde [* 13] sind kräftige und ausdauernde Zugtiere, von gedrungenem Körper- und Gliederbau, als Fahrpferde geschätzt.

Die Schaf- und Schweinezucht ist erheblich. Die Strohflechterei ist über das ganze Flachland ausgebreitet. Der jährliche Produktionswert übersteigt 1 Mill. Frank. Die Uhrenindustrie von Murten ist ein Ableger der neuenburgischen (s. Chaux de Fonds). Sonst gibt es Gerbereien, Glashütten, Sägemühlen etc. In der Stadt Freiburg zeigt sich neuerdings ein reger Eifer für die Ausbeutung der Holz- und Wasserschätze (Société des eaux et des forêts). Ein Zementdamm schwellt die Saane zu einem 3½ km langen See an; hier befinden sich eine Fischzuchtanstalt, ein Landungsplatz des Flößholzes und 10 Glacieren, deren jede 200 Eisenbahnwaggonladungen Eis [* 14] liefert.

Transmissionen leiten die Wasserkraft auf das den Bahnhof umgebende Plateau hinauf, wo sich eine Säge, [* 15] Waggonfabrik, Gießerei, [* 16] Maschinenwerkstätte, eine ganze neue Arbeiterstadt etc. angesiedelt haben. Eine besondere Eisenbahn verbindet die untern Etablissements mit den obern. Es besteht eine Gymnasialanstalt zu und eine andre zu Murten, seit 1850 zu Hauterive eine Ackerbauschule, mit welcher ein Lehrerseminar verbunden ist. Die öffentlichen Bibliotheken zählen 105,900 Bände, darunter die Kantonsbibliothek mit 35,800, die Bibliothèque du Clergé mit 12,000, die der Société économique mit 20,000 Bänden. Es gibt 10 Klöster (davon 6 in der Hauptstadt) mit 254 Ordensgliedern und einem Mobiliar- u. Immobiliarvermögen von 2,700,000 Fr.

Glied (künstliches)

Bild 58.75: Glied (künstliches)
* 17 Glied.

Zufolge der Verfassung vom 7. Mai 1857 bildet der Kanton Freiburg einen repräsentativ-demokratischen Freistaat und als solcher ein Glied der [* 17] schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Verfassung gewährleistet die in den Schweizer Republiken üblichen Grundrechte, erklärt den Primärunterricht für obligatorisch und unentgeltlich, sichert der Geistlichkeit einen mitwirkenden Einfluß auf das Erziehungswesen zu und betrachtet beide Sprachen als Landessprachen, doch so, daß der französische Text der Gesetze etc. als Urtext gilt.

Aktivbürger, d. h. stimmfähig in politischen und Wahlversammlungen, sind alle im Kanton wohnenden Kantons- und Schweizer Bürger weltlichen Standes, sofern sie das 20. Altersjahr zurückgelegt haben und im Vollgenuß ihrer bürgerlichen und politischen Rechte stehen. Die politischen Versammlungen stimmen ab über Annahme und Revision der Kantonal- und Bundesverfassung; die Wahlversammlungen wählen die zuständigen Mitglieder des Großen Rats und des Nationalrats etc. Wahlfähig wird der stimmfähige Kantonsbürger nach vollendetem 25. Lebensjahr.

Die Legislative übt der Grand Conseil (Große Rat), dessen Mitglieder, je 1 auf 1200 Seelen, auf 5 Jahre gewählt werden. Der Große Rat versammelt sich ordentlicherweise zweimal jährlich. Er beschließt die Gesetze, überwacht und bestimmt den Haushalt, wählt die Abgeordneten in den eidgenössischen Ständerat, übt das Begnadigungsrecht etc. Die Exekutive besitzt ein Conseil d'État (Staatsrat) von 7 Mitgliedern, die vom Großen Rat auf 5 Jahre gewählt werden. Im Bezirk wird der Staatsrat durch den Préfet (Oberamtmann) repräsentiert.

Die Rechtspflege übt in oberster Instanz ein Tribunal cantonal (Kantonsgericht) von 9 Mitgliedern, vom Großen Rat auf je 8 Jahre ernannt, in den Bezirken ein Tribunal d'arrondissement (Bezirksgericht), dessen Mitglieder gemeinschaftlich vom Kantonsgericht und Staatsrat gewählt werden, und in unterster Instanz eine Justice de paix (Friedensgericht). Für peinliche Sachen etc. bestehen Schwurgerichte. Die Gemeinden sind innerhalb gewisser Schranken autonom.

Ihre Verwaltung ist einem Conseil communal (Gemeinderat) übergeben, an dessen Spitze der Syndic (Ammann) steht. Das Finanzwesen des Staats ist durch seine Beteiligung an dem schwindelhaften Ostwestbahnunternehmen sehr zerrüttet worden, doch ist die Krisis gegenwärtig überwunden. Dem konservativen Regiment gebührt das Verdienst, durch sorgfältigen Haushalt die Ökonomie des Staats neu geordnet zu haben. Zu Ende 1884 betrug das Staatsvermögen: an Aktivis 28,376,160, an Passivis 23,286,000 Fr., mithin ein Überschuß von 5,090,160 Fr. Die Jahresrechnung von 1884 ergibt an Einnahmen 3,104,795 Fr., an Ausgaben 2,965,580 Fr., mithin einen Überschuß von 139,215 Fr. Die Hauptposten der Einnahmen sind: Staatsgut mit etwa 500,000, Steuern mit 2,232,000;

Hauptpost der Ausgaben: Finanzen mit ca. 1½ Mill. Fr. (das Schulwesen ist zunächst Gemeindesache, und die staatliche Ausgabe beträgt nur 176,927 Fr.).



[Die Stadt Freiburg.]  

Die gleichnamige Hauptstadt des Kantons, Freiburg im Üchtland, liegt romantisch im Felsenkessel der Saane und an der Linie Lausanne-Bern (mit Abzweigung nach Yverdon) der Westbahn. Ein Teil der Stadt, jetzt noch wie zur Zeit der Zähringer das Quartier der ärmern (deutschen) Klasse, steht in der tiefen Thalfurche; über dieser thronen, auf den Vorsprüngen des linken

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Steilufers, die mittlere und obere französische Stadt, in welche meist steile und enge Straßen und Treppenwege sich hinaufwinden. Zur Erleichterung des Überganges ist eine Drahtbrücke erbaut, der am Ausgang der Gotteronschlucht hoch oben eine zweite gegenüberhängt. Die erstere, 246 m lang und 51 m über dem Flußspiegel, wurde 1832-34 unter der Leitung des französischen Ingenieurs Chaley erbaut und wird von vier Drahtseilen getragen. Das hervorragendste öffentliche Gebäude ist die Hauptkirche St. Nikolaus mit einem 86 m hohen Turm, [* 19] schönem Portal und einer berühmten Orgel von Maser (1834 vollendet).

Andre Sehenswürdigkeiten sind: die 1480 gepflanzte Murtener Linde, das Denkmal des edlen Paters Girard (gest. 1850), in der Umgebung der Stadt der Bahnviadukt von Grandfey und die Einsiedelei Ste.-Madeleine. Dieselbe liegt am Saaneufer und zeigt verschiedene Räumlichkeiten: Zellen, Saal, Kirche etc., alles von einem Einsiedler in den schroffen Uferfels gehauen. In dem ehemaligen Jesuitenpensionat St.-Michel (erbaut 1585 ff.) wohnte einst der 1864 heilig gesprochene Pater Canisius; heute ist das Collège dort installiert. Die Stadt zählt (1880) 11,546 Einw., meist französischer Zunge und katholischer Konfession, und ist Sitz der Kantonsbehörden und des Bischofs von Lausanne. [* 20]

Geschichte der Stadt und des Kantons Freiburg.

Gleich den übrigen Gebieten der Westschweiz gehörte auch dasjenige des jetzigen Kantons Freiburg nacheinander zum römischen (seit 58 v. Chr.), burgundischen (450-532), fränkischen (532-888), neuburgundischen (888-1032) und endlich zum Deutschen Reich. 1177 legte Herzog Berchtold IV. von Zähringen, Rektor von Burgund, in dem Üchtland (Land Ogo) an der Saane auf der deutsch-romanischen Sprachgrenze den Grund zu der Stadt Freiburg, der er die Rechte des von Berchtold III. gegründeten Freiburg im Breisgau und einen Bann von drei Stunden im Umkreis, die »alte Landschaft«, gewährte.

Banco - Banda

Bild 2.309: Banco - Banda
* 21 Band.

Dieselbe blühte rasch auf; allein da sie nicht, wie die Schwesterstadt Bern, auf Reichs-, sondern auf zähringischem Allodialgrund lag, fiel sie nach dem Aussterben der Zähringer (1218) als Erbe an die Grafen von Kyburg. Die beiden Städte verbanden sich schon 1243 durch ein ewiges Bündnis; als jedoch Freiburg 1277 durch Kauf an Rudolf von Habsburg überging, trat zwischen ihnen eine Entfremdung ein. Wiederholt verband sich Freiburg mit dem burgundischen Adel gegen Bern und wurde von letzterm am Dornbühl 1298 und bei Laupen 1339 geschlagen. Zusehends lockerte sich aber das Band, [* 21] welches die von bernischem und savoyischem Gebiet umgebene Stadt an Österreich [* 22] knüpfte, und nachdem sie im alten Zürichkrieg von diesem den Angriffen Berns und Savoyens preisgegeben worden war (1448), übergab sie sich 1452 an die Herzöge von Savoyen.

Als Verbündete Berns nahm an den Burgunderkriegen Anteil und schüttelte 1477 die savoyische Herrschaft ab, worauf es 22. Dez. 1481 in die Eidgenossenschaft aufgenommen wurde. In F. ward 1516 der ewige Friede zwischen Franz I. von Frankreich und den Eidgenossen geschlossen. Der Reformation zeigte es sich feindselig, was es indes nicht verhinderte, 1536 im Bund mit Bern Teile der Waadt an sich zu reißen. 1555 gewann es durch den Bankrott des Grafen den größten Teil der Grafschaft Greyerz.

Außerdem besaß es mit Bern gemeinschaftlich die Herrschaften Schwarzenburg, Murten, Orbe, Granson und Echallens. Der Bischof von Lausanne nahm infolge der Reformation der Waadt seinen Sitz in Freiburg 1580 fanden die Jesuiten Aufnahme in der Stadt, die durch Pater Canisius ein Mittelpunkt der europäischen Gegenreformation wurde. Freiburg nahm auch teil am Borromeischen und spanischen Bündnis (1586-87). Am frühsten von allen Schweizer Städten bildete sich in ein geschlossenes Patriziat. Im 16. Jahrh. entrissen die Räte der Gemeinde das Wahlrecht, 1627 ließen sich die hundert im Besitz der Ämter und Ratsstellen befindlichen Familien in ein Buch eintragen und erklärten sich für allein »regimentsfähig«.

Obschon viele derselben ausstarben, wurde die Zahl der »heimlichen« Geschlechter (bourgeois secrets),

wie sich die Freiburger Patrizier nannten, 1684 für immer geschlossen erklärt. Die »heimliche Kammer«, eine Art Staatsinquisition, bestehend aus den 4 Bennern und 24 Heimlichern, welche sich selbst, den Rat der Sechzig und denjenigen der Zweihundert ergänzte, gewann dadurch unbedingte Gewalt. Die Freiburger Aristokratie hatte alle die Härten und Schwächen derjenigen Berns ohne deren Größe. Ein Aufstand der durch Unterdrückung ihrer alten Freiheiten, Entfremdung kommunalen Eigentums und Abschaffung von Feiertagen erbitterten Bauern unter dem Major Chenaux wurde mit Hilfe bernischer Truppen unterdrückt (Mai 1781) und eine friedliche Demonstration der Stadtbürgerschaft zu gunsten der Rechtsgleichheit mit Verbannung ihrer Urheber bestraft (Juli 1782).

Beim Einbruch der Franzosen in die Schweiz 1798 ergab sich Freiburg ohne Widerstand, ohne dadurch seine Zeughäuser und Staatskassen vor Plünderung bewahren zu können. Die Mediationsakte von 1803 erhob es zu einem der sechs Direktorialkantone und gab ihm eine repräsentativ-demokratische Verfassung. Nach dem Einrücken der Verbündeten stellte jedoch im Januar 1814 der zur Mehrheit aus Patriziern bestehende Große Rat die alte Aristokratie wieder her mit der Modifikation, daß der Große Rat neben 108 Patriziern auch 36 Vertreter der nichtpatrizischen Bürgerschaft und der Landschaft zählen sollte.

Anfänglich zeigte sich indes die neue Regierung dem geistigen Fortschritt geneigt und unterstützte den trefflichen Pater Girard in seinen Bestrebungen, das Schulwesen des Kantons zu heben. Allein 1818 berief der Große Rat mit 62 gegen 49 Stimmen die Jesuiten, welche 1823 die Schließung der Schulen Girards durchsetzten und durch Gründung eines großen Kollegiums, das zuzeiten 700 Zöglinge aus allen Ländern Europas zählte, Freiburg zu einer Metropole des Ultramontanismus machten. 1830 ging von dem protestantischen Murten das Verlangen nach einer Revision der Verfassung aus, und durch eine drohende Volksdemonstration eingeschüchtert, willigte das Patriziat in die Berufung eines Verfassungsrats, dessen Werk eine auf allgemeine Rechtsgleichheit gegründete Vertretung herstellte und 24. Jan. 1831 ohne Volksabstimmung in Kraft [* 23] gesetzt wurde.

Durch die Bewegung hatte eine gemäßigt-liberale Partei die Oberhand erhalten. Die Ausschließung des Bischofs aus dem Verfassungsrat, in welchen er gewählt worden war, die Ausweisung eines Jesuiten wegen aufrührerischer Reden, die Errichtung einer dem bischöflichen Einfluß entzogenen Zentralmittelschule u. a. erbitterten die Jesuitenpartei aufs höchste, und dieselbe bewies ihre Macht in den Neuwahlen von 1836, welche ihr das Übergewicht im Großen Rat ver-

[* 2] ^[Abb.: Wappen [* 24] von Freiburg (Schweiz).]

Fortsetzung Freiburg: → Seite 6.640 || liehen, worauf 1837 auch die Regierung in ihrem Sinn bestellt wurde. Jetzt schloß sich F. den