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Freihandel | eLexikon | Volkswirtschaft - Handel

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
  • ️Wed May 17 1826

Freihandel

(Handelsfreiheit, engl. Free trade), im engern Sinn und im Gegensatz zum Zollschutz der durch Schutzzölle nicht beengte internationale Handel. Das Schutzzollsystem will die heimische Gewerbthätigkeit gegen fremde Konkurrenz dadurch stützen, daß es Abgaben von die Landesgrenze passierenden Waren erhebt. Das Freihandelssystem dagegen setzt sich eine rein negative Aufgabe, welche mit der endgültigen Beseitigung vorhandener Schutzzölle gelöst ist.

Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbote, welche rein polizeilicher Natur sind, insbesondere die Einschleppung von Krankheiten verhüten sollen, militärischen Zwecken dienen etc., stehen mit demselben nicht gerade im Widerspruch. In diesem Sinn wandte sich England dem Freihandel zu, als es 1860 die wenigen Schutzzölle, welche damals noch bestanden, aufhob und nur Finanzzölle nebst einigen rein polizeilichen Einfuhrbeschränkungen beibehielt. Aber auch die Vereinfachung seines Finanzzollsystems entsprach freihändlerischen, auf ungehinderte Bewegung des Verkehrs gerichteten Anforderungen.

Bevölkerungsstatistisc

Bild 2.851a: Bevölkerungsstatistische Karten
* 2 Bevölkerung.

Die Anhänger dieser Freihandelstheorie (Freihändler, engl. Free-traders) erblicken in dem Schutzzoll eine nur unwirtschaftliche Aufwendungen veranlassende, den Zwang zu billiger und guter Produktion beseitigende einseitige Begünstigung eines Teils der Bevölkerung [* 2] auf Kosten eines andern, während der Freihandel die Konkurrenz verallgemeinere, die vorteilhafteste Arbeitsteilung ermögliche und damit nicht allein zur vollständigsten Auswertung und zur Mehrung der vorhandenen Kräfte, sondern auch zur sichern und regelmäßigen Versorgung des Marktes führe. Alle Beschränkungen des Handels, auch solche, welche zur Vergeltung gegen eine uns nachteilige Handelspolitik fremder Länder, insbesondere in der Form der Retorsionszölle (Vergeltungszölle), verhängt werden, werden als nachteilig bezeichnet. Sperrt der Fremde seine Thür, so schädigen wir uns selbst, wenn wir das Gleiche thun und den Landesbewohnern verwehren, ihren Bedarf so billig wie seither zu decken (vgl. Zölle).



Freihandel (Bestrebung

Bild 6.647: Freihandel (Bestrebungen in den einzelnen Staaten)
* 3 Seite 6.647.

Der Freihandel im weitern Sinn des Wortes ist gleichbedeutend mit der Freiheit des Erwerbs wie überhaupt des wirtschaftlichen Lebens, allerdings unter der Voraussetzung, daß die zum Schutz wohlerworbener Rechte gebotenen Schranken nicht überschritten werden; der Freihändler in diesem Sinn verwirft alle durch Gesetz und Verwaltung geschaffenen künstlichen Beschränkungen von Erwerb und Verkehr, wie Erschwerung der Niederlassung,

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Beschränkungen in der freien Wahl des Berufs und der beliebigen Verwertung von Arbeits- und Kapitalkräften durch Zunftverfassung, Privilegien, Monopole, Konzessionswesen, Auflegung von Maximalsätzen (Taxen) für Warenpreise und Arbeitslöhne, Wuchergesetze, Luxusverbote u. dgl. In ihrer extremen, aber in der Wirklichkeit in solchem Umfang noch nie und nirgends praktisch gewordenen Ausgestaltung beruht diese Freihandelslehre auf einer rein individualistischen Auffassung aller volkswirtschaftlichen Verhältnisse.

Nach dieser am konsequentesten von John Prince-Smith vertretenen Auffassung soll alles wirtschaftliche Getriebe [* 4] aus freier individueller Thätigkeit und aus der von freien Vereinigungen entspringen. Organ der Volkswirtschaft ist der Markt, auf welchem sich die Interessen berühren und die Kräfte messen. Bei freier Konkurrenz werden die Kapitalien und Kräfte richtig verteilt und am vollständigsten ausgewertet, die Preise immer eine angemessene, den Verhältnissen entsprechende Höhe, die Gewinne ein gleiches Maß behaupten.

Lehrbegriff - Lehrerin

Bild 61.37: Lehrbegriff - Lehrerinnen [unkorrigiert]
* 5 Lehre.

Die Verteilung des Einkommens erfolgt nach Maßgabe der Leistung, ist demnach auch gerecht. Der Staat soll keine produktiven Unternehmungen treiben, den Markt nicht beeinflussen, mithin »die Naturgesetze des Verkehrs« frei walten lassen. Ihm komme keine andre Aufgabe zu als die Produktion von Sicherheit. Forderungen dieser Lehre [* 5] sind also: persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Freiheit in der Wahl und im Betrieb von Gewerben, im Erwerb und Besitz von Vermögen, in Bestimmung von Preis, Zins, Lohn, in der Festsetzung des Arbeitsvertrags überhaupt im ganzen Gebiet von Produktion, Verkehr und Haushalt.

Die heutigen Freihandelsideen führen ihren Ursprung zurück auf das physiokratische System, dessen Forderungen als eine Reaktion gegen die damaligen feudalistischen und polizeilichen Einschnürungen und Beschränkungen zu betrachten sind, und das im Gegensatz zu den seitherigen künstlichen Gestaltungen der Volkswirtschaft die »natürliche Ordnung« von Wirtschaft und Verkehr wiederhergestellt wissen wollte. Die Forderungen der Physiokraten wurden großenteils durch die französische Revolution verwirklicht.

Lehrbataillon - Lehren

Bild 10.636: Lehrbataillon - Lehren
* 7 Lehren.

Andre Staaten folgten später unter dem Druck der Not, der sich mehr und mehr verbreitenden Idee des allgemein gleichen Staatsbürgertums sowie der modernen Gestaltung von Verkehr und Technik wenigstens bis zu gewissen Grenzen [* 6] auf der von Frankreich vorgezeichneten Bahn. Die Freihandelsideen des physiokratischen Systems fanden einen hervorragenden Vertreter in Adam Smith (s. d.), dessen Lehren [* 7] in englischen, vorzüglich aber in deutschen Gelehrten- und Beamtenkreisen auf einen fruchtbaren Boden fielen. An der Königsberger Universität von Ch. J. ^[Christian Jakob] Kraus, dann von J. G. ^[Johann Gottfried] Hoffmann und K. H. Hagen [* 8] vorgetragen, ferner von Rau, Roscher u. a. in ihren Hauptgrundzügen weiter verbreitet, schlugen diese Ideen im deutschen Beamtentum kräftige Wurzeln. Dann fanden sie im Bürgertum, insbesondere in dem des deutschen Nordens, eine starke Stütze.

In der Praxis machten sich die freihändlerischen Ideen immer dann geltend, wenn herrschende Gegenströmungen zu bekämpfen, vorhandene Schranken zu beseitigen waren. Infolgedessen nahmen die freihändlerischen Bestrebungen, auch wo sie nicht in extremer Ausbildung aufgetreten sind, einen vorzüglich negativen Charakter an. Die Notwendigkeit des Kampfes führte naturgemäß zur Parteibildung mit Programmaufstellung. Eine solche Freihandelspartei bildete sich in den 20er Jahren in England, nachdem bereits 1820 Londoner Kaufleute eine entsprechende Petition bei dem Parlament eingereicht hatten.

Das Programm dieser Partei wurde von Huskisson 17. Mai 1826 im Parlament verkündet. Eine echte Freihandelspartei, wenn auch anfangs mit beschränktem Gebiet ihrer Wirksamkeit, war auch die Anti-cornlaw-league (s. d.), deren hervorragendere Mitglieder, wie Cobden, Bright u. a., übrigens auch auf andern Gebieten und nach Auflösung jener Verbindung in freihändlerischem Sinn wirkten. Nachdem unter dem Ansturm der Vertreter der hoch entwickelten Industrie und des Handels die Korngesetze gefallen und 1849 der letzte Rest der Navigationsakte beseitigt worden war, führte 1860 der englisch-französische Handelsvertrag zu einer vollständigen Aufhebung der noch bis dahin bestehen gebliebenen Schutzzölle. In Frankreich dagegen haben sich von je nur vereinzelte Stimmen aus den Kreisen der Praktiker für Abschaffung aller Schutzzölle erhoben.

Vereinigte Staaten von

Bild 66.246: Vereinigte Staaten von Amerika (Finanzwesen. Geldwesen. Öffentliches Leben)
* 9 Vereinigten.

Der Übergang zu einer gemäßigtern Handelspolitik, welcher seit 1860 erfolgte, war das eigenste Werk von Napoleon III., dessen Maßregeln auf großen Widerstand stießen. Die von ihm abgeschlossenen Handelsverträge, zumal da die Klausel der Meistbegünstigung in dieselben aufgenommen wurde, führten mehr und mehr zu Handelserleichterungen. Nach 1870 schlug die französische Handelspolitik unter dem Druck der Finanzlage des Staats wieder eine von Thiers besonders begünstigte protektionistische Richtung ein, die sich auch im Tarif vom 7. Mai 1881 sowie in den seither aufgestellten Konventionaltarifen behauptet hat.

In den Vereinigten Staaten [* 9] von Nordamerika [* 10] ist die Handelspolitik stets ein Gegenstand heftigen Streits zwischen den Nord- und den Südstaaten. Der industrielle Norden [* 11] war mehr dem Zollschutz, der Süden dagegen dem Freihandel geneigt. Nach mehrfachen Tarifänderungen führte der Sieg der nördlichen Staaten nach dem Bürgerkrieg auch zu einem Sieg der Protektionismen, welche nun zu gunsten ihrer Forderungen auf die Notwendigkeit hinweisen konnten, der Union größere Einnahmen zuzuführen. Auch Rußlands Zollpolitik ist eine hoch schutzzöllnerische. Andre europäische Staaten, wie insbesondere Österreich-Ungarn, [* 12] dem von Frankreich und 1879 von Deutschland [* 13] gegebenen Beispiel folgend, haben in der letzten Zeit eine mehr protektionistische Richtung eingeschlagen.

Im Norden Deutschlands [* 14] fand der Freihandel schon frühzeitig eine entschiedene Vertretung in den Hansestädten, dann in dem preußischen Beamtentum. Eine weitere Stütze fanden die freihändlerischen Ideen in den Bestrebungen zur Bildung und Entwickelung des Zollvereins, in welchem Preußen, [* 15] das bereits 26. Mai 1818 einen liberalen Zolltarif aufgestellt hatte, an den Grundsätzen desselben festzuhalten suchte. Als nun in den Jahren 1842-46 der Zolltarif mehr in protektionistischem Sinn umgebildet wurde, entstand auch sofort auf Anregung von John Prince-Smith ein eigner Freihandelsverein, der eine lebhafte Thätigkeit entfaltete.



Freihandelspartei - Fr

Bild 6.648: Freihandelspartei - Freiheit
* 16 Seite 6.648.

Die Forderungen desselben wurden in einem Teil der Tagespresse, wie in der »Ostseezeitung« (frühere »Börsennachrichten der Ostsee«) unter der Redaktion von J. ^[Julius] Faucher, in der »Kölnischen Zeitung« unter Brüggemann u. a., wirksam vertreten. Als wissenschaftliches Organ dieser Richtung diente das »Bremer Handelsblatt«, später auch die »Vierteljahrsschrift für Volkswirtschaft und Kulturgeschichte« (früher von Faucher, jetzt von E. Wiß redigiert). Einen wichtigen Mittelpunkt fand dieselbe in dem 1858 ins Leben gerufenen

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volkswirtschaftlichen Kongreß, in welchem E. Wiß, Ascher, O. Michaelis, M. Wirth, O. Hübner, A. Soetbeer, dann K. Braun, V. Böhmert, A. Emminghaus, A. Lammers, Al. Meyer, W. Eras, O. Wolff u. a. für den Freihandel nach außen wie auch für wirtschaftliche Freiheit im Innern (Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) lebhaft Propaganda machten, indem sie sich ganz vorzüglich der Besprechung praktischer Fragen zuwandten und damit den Boden für einen Teil der künftigen Gesetzgebung des Reichs ebneten. In gleicher Richtung war auch der deutsche Handelstag thätig, dessen norddeutsche Mitglieder zum Teil als »Delegiertenkonferenz der vereinigten norddeutschen Seestädte« ihre Angriffe gegen die Schutzzölle richteten. Unterstützung fanden sie in dieser Beziehung im Kongreß deutscher Landwirte (s. Landwirtschaftlicher Kongreß).

Trägerrecht - Tragisch

Bild 15.792: Trägerrecht - Tragisch
* 17 Träger.

Als nun nach den politischen Ereignissen von 1866 und 1870 das Bedürfnis nach legislatorischen Änderungen und Neuschöpfungen erwuchs, wußten sich die freihändlerischen Ideen, deren Träger [* 17] auch gleichzeitig warme Vertreter der deutschnationalen Idee waren, größere Geltung zu verschaffen (so im Zollwesen, in der Gewerbeordnung etc.). Wirksame Unterstützung fanden sie hierbei in der Regierung selbst, welche gern förderte, was zum einheitlichen Ausbau des Reichs notwendig und ihm dienlich war (Freizügigkeit, Münze, Maß, Gewicht etc.). Nun sind allerdings viele und selbst gemäßigtere Anhänger der Freihandelslehre in ihrer Begeisterung früher vielfach mit ihren Forderungen über die Grenzen einer gesunden Volkswirtschaft hinausgegangen (Bekämpfung der Patenterteilung, der Expropriationsgesetze etc.). Die Gesetzgebung, welche übrigens in kurzer Frist für neue Verhältnisse geschaffen werden mußte, erwies sich in vielen Beziehungen als reformbedürftig.

Inzwischen hatte der Sozialismus seinen heftigen Kampf gegen die Bourgeoisökonomie eröffnet, hatte der Verein für Sozialpolitik das Bedürfnis betont, mehr die wirklichen Gestaltungen des praktischen Lebens zu berücksichtigen, was die abstrakte Freihandelstheorie versäumt habe. Dazu kam Ende der 70er Jahre die wirtschaftliche Notlage, welche den Wunsch nach gesetzlicher Hilfe mehr und mehr laut werden ließ. Viele waren nur zu geneigt, die seitherige Freihandelspolitik als Ursache der beklagten wirtschaftlichen Übelstände zu betrachten.

Folge hiervon war, daß nun andre Strömungen (Schutzzollpartei, konservative Sozialpolitiker) die Oberhand gewannen, zumal nachdem auch der Reichskanzler mit der seitherigen Wirtschaftspolitik gebrochen und mit Vorlegung des Zolltarifs von 1879 eine neue inauguriert hatte. Die Anhänger des Freihandels wurden nun mehr darauf hingedrängt, Errungenes zu behaupten. Dahin sind auch im wesentlichen die Bestrebungen des Vereins zur Förderung der Handelsfreiheit gerichtet, welcher unperiodisch kleine »Mitteilungen« in Broschürenform herausgibt.

Berlin

Bild 2.752a: Berlin
* 18 Berlin.

Ebenfalls auf freihändlerischem Boden stehen die »Volkswirtschaftlichen Zeitfragen«, Vorträge und Abhandlungen, herausgegeben von der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin [* 18] und der ständigen Deputation des Kongresses deutscher Volkswirte. Übrigens ist zu betonen, daß die Zahl der Anhänger eines extremen Freihandels verschwindend klein ist. Auch die Mitglieder des volkswirtschaftlichen Kongresses weisen dem Staat positive Aufgaben zu, wollen der individuellen Freiheit Schranken gezogen wissen.

Demnach unterscheidet sich der heutige Freihandel von andern volkswirtschaftlichen Richtungen dadurch, daß er dem Individualismus, der individuellen Selbständigkeit und Verantwortlichkeit, der unbeengten Privatwirtschaft u. der freien Konkurrenz einen größern Spielraum eingeräumt, dagegen die Fürsorge, Hilfe und beschränkende Maßregeln sowie Unternehmungen und gewerbliche Betriebe des Staats auf ein engeres Gebiet beschränkt wissen will. Aus der umfangreichen Litteratur vgl. Lehr, Schutzzoll und Freihandel (Berl. 1877); Fawcett, Free trade, protection and reciprocity (6. Aufl., Lond. 1885; deutsch, Leipz. 1878).