Fürstbischof | eLexikon | Theologie - Kultus - Katholische Kirche
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Fürstbischof,
Titel eines solchen Bischofs, welcher Fürst des römisch-deutschen Reichs war und die Rechte eines solchen in seinem Sprengel und auf dem Reichstag ausübte.
Durch die Auflösung der Reichsverfassung hat diese Titulatur ihre Bedeutung verloren und wird jetzt nur noch von wenigen Bischöfen, z. B. denen von Breslau [* 2] und Olmütz, [* 3] geführt.