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Gebührenäquivalent - G

Bild 57.629: Gebührenäquivalent - Geburt (der Menschen)
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Geburtdie Austreibung der Frucht mit den ihr zugehörigen Teilen aus dem Mutterleib. Beim Menschen / 1765
Geburt _2# (lat. partus; frz. accouchement), derjenige Vorgang, durch den die Leibesfrucht des Menschen / 1483
Geburt _3# der Tiere nennt man in der Regel nur das Hervorbringen lebendiger Jungen, obwohl die Eiablage / 502

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Geburt

3 Seiten, 3'750 Wörter, 26'120 Zeichen

Anthropologie, Anatomie und Physiologie — Physiologie — Fortpflanzung

Geburt



Geburt (der Menschen)

Bild 57.630: Geburt (der Menschen)
* 4 Seite 57.630.

(lat. partus; frz. accouchement), derjenige Vorgang, durch den die Leibesfrucht des Menschen aus dem mütterlichen Körper an die Außenwelt gelangt. (S. auch Geburt der Tiere.) Die Geburt beginnt regelmäßigerweise, sobald die Frucht hinlänglich entwickelt ist, um außerhalb des Mutterleibes ihrer Bestimmung vollkommen entsprechend fortleben zu können. Die menschliche Frucht ist in der 40. Woche nach der Empfängnis reif. Zu dieser Zeit nun, und zwar in der Mehrzahl der Fälle nachts zwischen 12 und 3 Uhr, [* 2] fängt die Gebärmutter [* 3] an sich zusammenzuziehen, was sich dem Gefühle der Schwangern durch Schmerzen ankündigt, die sich von der Kreuzgegend nach dem untern Teile des Bauchs hin erstrecken und, wie die Zusammenziehungen selbst, anfangs nur mäßig, vereinzelt

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und von kürzerer Dauer sind, allmählich aber immer heftiger, häufiger und anhaltender werden. Wegen dieser mit ihnen verbundenen Schmerzen werden die Zusammenziehungen der Gebärmutter bei der Geburt Wehen genannt. Sie beginnen von dem obern geschlossenen Teile der Gebärmutter und drängen dadurch die Frucht, die noch von den Eihäuten und den darin enthaltenen Flüssigkeiten s. Embryo) ^[öffnende Klammer fehlt] umgeben und gewöhnlich mit ihrer Längsachse in der Längsachse der Gebärmutter gelegen ist, nach dem untern offenen Teile derselben, dem Mutterhalse und Muttermunde, der dadurch erweitert und zum Durchgange der Frucht vorbereitet wird.

Die Eihäute, durch die Flüssigkeit und den nachfolgenden Kindeskörper herabgedrängt, bilden im Muttermunde eine angespannte elastische Blase, die zur allmählichen Erweiterung des Muttermundes viel beiträgt. Diese Blase, die nur in manchen Fällen künstlich geöffnet werden muß, zerreißt endlich (Blasen- oder Wassersprung); die Flüssigkeit wird entleert, und der vor der Öffnung liegende Teil des Kindes (in den meisten Fällen der Kopf desselben) tritt nun in den Muttermund ein.

Hiermit ist die erste Periode der Geburt, die sog. Eröffnungsperiode, während welcher die weichen Geburtsteile eröffnet und für den Durchtritt des Kindes vorbereitet werden, beendet und es beginnt der zweite Geburtsabschnitt, die sog. Austreibungsperiode, während welcher die Frucht durch die Geburtswege hindurchgetrieben und endlich ausgestoßen wird. Durch die nachdrängenden Wehen wird das Kind immer weiter vorgeschoben, und daß dies nur sehr allmählich geschieht, hat seine Ursache zum Teil in der eigentümlichen Gestalt des gekrümmten Kanals, den der untere Teil des weiblichen Beckens (s. d.) darstellt.

Der Durchschnitt desselben ist zwar überall oval, aber der größte Durchmesser dieses Ovals hat an verschiedenen Stellen des Kanals eine verschiedene Richtung. Nun hat zwar auch der Körper des Kindes am Kopfe und in der Gegend der Schultern und Hüften eine ovale Gestalt, der größte Durchmesser liegt aber wiederum verschieden: am Kopfe von vorn nach hinten, an Schultern und Hüften von rechts nach links, überdies ist der Beckenkanal nur gerade so weit, daß das Kind bloß dann in ihn hineinpaßt, wenn die Teile seines Körpers so gestellt sind, daß ihr größter Durchmesser genau in die Richtung des größten Durchmessers der verschiedenen Stellen des Kanals fällt.

Korinth (Stadt)

Bild 60.635: Korinth (Stadt)
* 5 Kanal.

Mit andern Worten: das Kind muß bei seinem Durchgang durch jenen Kanal, [* 5] während es in gekrümmter Lage vorwärts geschoben wird, zugleich auch immer etwas um seine Längsachse gedreht werden, sodaß es auf diesem Wege gewissermaßen eine Spirallinie beschreibt. Auch die äußern Geburtsteile setzen dem Austritt des Kindes noch ein und zwar oft nicht geringes Hindernis entgegen, indem sie dabei um ein Beträchtliches über ihre gewöhnliche Weite ausgedehnt werden müssen, sodaß sie mitunter selbst Einrisse und andere Verletzungen erleiden. Während der Austreibungsperiode wirken außer den Zusammenziehungen der Gebärmutter auch das Zwerchfell und die Bauchmuskeln mit, indem die Gebärende unter Anhalten des Atems mit angezogenen Schenkeln und fest angestemmten Füßen nach unten drängt (sog. Verarbeiten der Wehen).

Es ist somit eine in dem Baue des menschlichen Weibes begründete Notwendigkeit, daß das Gebären bei ihm nur langsam und immer mit einer gewissen Schwierigkeit erfolgt, während es bei den Tieren im allgemeinen infolge ihres geräumigen Beckens leichter und schneller vor sich geht. Nachdem die Gebärmutter das Kind selbst auf die angegebene Weise ausgetrieben hat, entleert sie noch die Organe, die vorher zur Ernährung und zum Schutze des Fötus dienten, aber schon während der Geburt des Kindes gewisse Veränderungen erlitten haben, nämlich den sog. Mutterkuchen und dessen Anhängsel, die durchrissenen Eihäute und einen Teil des Nabelstrangs (dritter Zeitraum der Geburt, sog. Nachgeburtsperiode).

Dieser Reste seines frühern Inhalts, die zusammengenommen Nachgeburt genannt werden, entledigt sich die Gebärmutter durch neue, ebenfalls mit Schmerzen (Nachwehen) verbundene Zusammenziehungen, die zunächst den Mutterkuchen von der Innenfläche der Gebärmutterschleimhaut vollends lostrennen, wobei aus den zerreißenden Gefäßen etwas Blut ergossen wird, und ihn sodann nebst seinen Anhängseln ausstoßen, worauf die Gebärmutter sich selbst allmählich noch weiter zusammenzieht. Dieser Abgang der Nachgeburt erfolgt meistens innerhalb einer halben bis ganzen Stunde nach der Geburt des Kindes; damit ist der Geburtsvorgang beendet und es beginnt nun das Wochenbett (s. d.).

Das Gebären selbst ist demnach an und für sich ein physiol. Prozeß, d. h. eine Verrichtung des weiblichen Körpers, die in seiner Natur und Bestimmung begründet ist. Zu dem regelmäßigen Verlaufe der Geburt gehört aber, daß das Becken und die äußern Geburtsteile der Mutter regelmäßig gebaut seien, daß die Größe der Frucht der Weite des Beckens entspreche, und daß die Lage der Frucht den Austritt durch dasselbe verstatte. Sind diese Bedingungen erfüllt und tritt sonst kein störendes Moment ein, so verläuft die Geburt verhältnismäßig leicht, wenn auch nicht ohne Schmerzen, in einer Zeit von 6 bis 12 Stunden.

Sie kann jedoch eines viel längern Zeitraums und viel bedeutenderer Anstrengung zu ihrer Vollendung bedürfen, ohne regelwidrig zu werden, z. B. wenn das vorgerückte Lebensalter der Mutter eine größere Straffheit der Fasern derselben bedingt, sodaß die Erweiterung des Muttermundes nicht so schnell erfolgt, wobei freilich auch die Schmerzen gesteigert werden, selbst wenn eine oder mehrere jener Bedingungen nicht erfüllt sind, wird der Widerstand, den die Geburt dadurch findet, noch oft durch geduldiges Abwarten der Naturhilfe überwunden, z. B. bei unregelmäßig gebautem Becken der Mutter oder bei ungünstiger Lage des Kindes.



Geburt (der Tiere) - G

Bild 57.631: Geburt (der Tiere) - Geburtshelferkröte
* 6 Seite 57.631.

Ist dies jedoch der Natur nicht möglich, oder erfordern anderweite Umstände die Beschleunigung der Geburt, so muß die Geburtshilfe (s. d.) einschreiten und eine künstliche Geburt vermitteln. Andere bei der Geburt vorkommende Unregelmäßigkeiten beziehen sich auf die Länge der Zeit, welche die Frucht im Körper der Mutter eingeschlossen gewesen ist. Von diesem Gesichtspunkte aus nennt man eine Geburt, durch welche eine Frucht von noch nicht 17 Wochen, die also noch nicht lebensfähig ist, zur Welt gebracht wird, eine Fehlgeburt (s. d.). Erfolgt die Geburt zwischen der 17. und 28. Woche, so nennt man sie eine unzeitige Geburt (partus immaturus), bei welcher ebenfalls das Kind noch nicht lebensfähig ist. Eine Frühgeburt (s. d.) findet statt, wenn das Kind zwischen der 28. und 36. Woche der Schwangerschaft zur Welt gebracht wird, zu

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welcher Zeit es zwar noch nicht reif, aber doch lebensfähig ist und oft durch sorgfältige Pflege noch erhalten wird. Ob es eine Spätgeburt (partus serotinus oder retardus) in dem Sinne gebe, daß die Geburt nach einer länger als 40 Wochen dauernden Schwangerschaft eintrete, ist sehr zweifelhaft, zumal da die Mutter, auf deren Angabe die Berechnung der Schwangerschaftsdauer sich hauptsächlich gründen muß, über die Zeit der Empfängnis sich leicht täuschen kann. Der Schein einer zu späten Geburt wird aber bisweilen dadurch hervorgebracht, daß die Dauer des Geburtsvorgangs selbst sich bis zu zwei Wochen und vielleicht noch länger ausdehnen kann.

Die Ausdrücke Kopf-, Steiß-, Knie- und Fußgeburt werden gebraucht, um anzugeben, welcher Teil des Kindes bei der Geburt desselben vorausgeht und zuerst an die Außenwelt gelangt, wohingegen die Ausdrücke Mißgeburt (s. d.), Zwillings-, Drillingsgeburt u. s. w. sich nicht auf den Geburtsvorgang, sondern auf das Geborene beziehen. Daß sich bei den vielen verschiedenartigen Vorgängen, welche die Geburt mit sich führt, für den Arzt, schon mit Ausschluß der ganzen Geburtshilfe in engerm Sinne, in diätetischer und therapeutischer Hinsicht ein weiter Wirkungskreis darbietet, liegt am Tage. Allein auch dem gerichtlichen Zweige der Medizin werden oft Untersuchungen über Geburt, z. B. über dagewesene Schwangerschaft, über Alter eines Kindes, über die Zeit, wann die Geburt stattgefunden hat u. dgl. vorgelegt, die in vielen Fällen mit den größten Schwierigkeiten verknüpft sind. -

Vgl.   Wigand, Die Geburt des Menschen (2. Aufl., 2 Bde., Berl. 1839);

C. Schröder, Lehrbuch der Geburtshilfe (11. Aufl., Bonn [* 7] 1891);

ferner die Lehrbücher von Zweifel, Winckel u. a.; Ploß, über die Lage und Stellung der Frau während der Geburt bei verschiedenen Völkern (Lpz. 1872);

Engelmann, Die Geburt bei den Urvölkern (deutsch von Hennig, Wien [* 8] 1884);

Ploß, Das Weib in der Natur- und Völkerkunde (3. Aufl., 2 Bde., hg. von Bartels, Lpz. 1891).

Mit der vollendeten Geburt fängt nach bürgerlichem Recht der lebende Mensch an und tritt als Kind in die Familie. Nur in gewissen Beziehungen datieren seine Rechte schon aus der Zeit, als er noch Embryo (s. d.) war. Strafrechtlich als Gegenstand des Verbrechens der Tötung beginnt nach der bei den Juristen herrschenden Praxis der Mensch mit dem Anfang der Geburt. Solange noch kein Teil des Kindeskörpers aus dem Mutterleib herausgetreten ist, würde ein Attentat gegen das Kind Abtreibung der Leibesfrucht sein. Daß nicht vollendete Geburt erforderlich ist, ergiebt sich aus §. 217 des Deutschen Strafgesetzbuchs: «Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, wird mit Zuchthaus nicht unter 3 Jahren bestraft.»

Geburt

Schlangen II

Bild 14.500b: Schlangen II
* 9 Schlangen.

der Tiere nennt man in der Regel nur das Hervorbringen lebendiger Jungen, obwohl die Eiablage auch ein Geburtsakt ist und es sogar Tiere (Schlangen) [* 9] giebt, die meistens Eier [* 10] legen, wenn sie für dieselben indessen keine geeignete Ablegestelle finden, sie bis zum Ausschlüpfen der Jungen bei sich behalten und diese dann erst gebären. Viele niedere Tiere (Schwämme, [* 11] Seeanemonen, manche Stachelhäuter, [* 12] Fliegen, [* 13] einige Laub- und Blattkäfer u. s. w.) gebären Larven (s. auch Pädogenesis).

Bei den Lausfliegen (s. d.) sind diese Larven vollkommen zur Verpuppung reif. Eine Anzahl Schnecken, [* 14] z. B. unsere Sumpfschnecken (s. d.), die Blattläuse, manche Fische, [* 15] z. B. die Aalmutter (s. d.), einige Haie und andere, der schwarze oder Alpensalamander (s. Landsalamander), verschiedene Eidechsen, [* 16] z. B. unsere Bergeidechse (s. Eidechsen) und die meisten Giftschlangen gebären Junge, die, abgesehen von der Größe, der Geschlechtsreise und einigen unwesentlichen Charakteren, den Alten gleichen. Hingegen legen die niedrigsten Säugetiere (s. Kloakentiere) in gewissem Sinne Eier, d. h. sie bringen höchst unvollkommen entwickelte, noch von den Eihäuten umgebene, lebendige Junge zur Welt.

Bei Haustieren kündigt die Geburt sich vorher an durch Einlaufen des Euters (es läßt sich Milch ausdrücken), durch Einsinken des Kreuzes, Anschwellung und Rötung der Scham. Sie wird eingeleitet durch die vorbereitenden Wehen und bewerkstelligt durch die treibenden Wehen. Die Wehen sind Zusammenziehungen der Gebärmutter, durch sie wird die Frucht in der Richtung des geringsten Widerstandes, d. i. nach dem bereits geöffneten Muttermunde, hingetrieben. Während der Ausstoßung der Frucht platzen die Eihäute, wodurch die Fruchtwässer zum Abflusse kommen und gleichzeitig die äußern Geburtswege (Scheide und Scham) schlüpfrig machen.

Pferde I

Bild 12.947a: Pferde I
* 17 Pferd.

Eine normale Geburt ist in kurzer Zeit beendet, und zwar beim Pferd [* 17] in 5-30, bei der Kuh in 15-60 und beim Schaf [* 18] und Schwein [* 19] in 15-30 Minuten, von der Eröffnung des Gebärmuttermundes an gerechnet. Letztere tritt erst mehrere Stunden nach Beginn der ersten Wehen ein; beim Rind [* 20] und Pferd können noch 3-6, beim Schaf 2-6 und beim Hund gar 4-10 Stunden vergehen. Die Nachgeburt wird durch die Nachwehen nach 15-30 Minuten ausgestoßen. Tritt dieses nicht ein, so ist es möglich daß sie noch innerhalb der nächsten 3 Tage von selbst abgeht.

Während dieser Zeit kann man den natürlichen Abgangsprozeß dadurch beschleunigen, daß man in die Gebärmutter vermittelst eines Klystierschlauches (nicht Klystierspritze) lauwarmes Wasser einfüllt, welchem man übermangansaures Kalium oder Kreolin (je 1 Proz.) zugesetzt hat. Außerdem ist es nicht unangebracht, die aus den Geschlechtsteilen heraushängenden Partien der Nachgeburt von rechts nach links oder umgekehrt aufzudrehen und an dem aufgedrehten Strang allenfalls durch ein angebrachtes Gewicht einen gelinden Zug auszuüben.

Hanc veniam etc. - Han

Bild 8.65: Hanc veniam etc. - Hand
* 21 Hand.

Löst sich die Nachgeburt am dritten Tage nach der Geburt noch nicht, dann säume man nicht, die kunstgerechte Ablösung derselben durch einen Tierarzt herbeiführen zu lassen. Der Muttermund ist nämlich zu dieser Zeit noch bequem für die Hand [* 21] des Operateurs zugänglich, was später nicht mehr der Fall ist. Die Nachgeburt geht ungemein rasch in Fäulnis über. Deshalb ist die Gefahr nicht zu unterschätzen, welche dadurch entsteht, daß die Nachgeburt länger als 3 Tage in dem Muttertiere verbleibt. Gewöhnlich entstehen infolge nicht abgegangener Nachgeburt langwierige Eiterungen aus den Geschlechtsteilen, wenn nicht bedrohlichere Erscheinungen (Bauchfellentzündung, Blutvergiftung) hinzutreten.