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Gehöft | eLexikon

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Gehöfts. Hof. / 3
Gehöft _2die zur Bewirtschaftung eines Hofs gehörigen beieinander liegenden Gebäude. / 10

Seite 7.14

Gehöft

13 Wörter, 104 Zeichen

Hoeksche Waard - Hof (

Bild 8.604: Hoeksche Waard - Hof (Lichterscheinung)
* 3 Seite 8.604.

Hof,



Hof (Hoflager, Hofhalt

Bild 8.605: Hof (Hoflager, Hofhaltung)
* 9 Seite 8.605.

[* 2] ein weißlicher oder farbiger Kreis [* 4] um die Sonne [* 5] oder den Mond. [* 6] Man unterscheidet kleinere und größere Höfe, von denen die letztern oft in Verbindung mit Nebensonnen oder Nebenmonden und andern Lichterscheinungen auftreten. Die kleinern Höfe (Lichtkränze) werden am Mond häufiger beobachtet als an der Sonne, weil das Licht [* 7] der letztern das des Hofs überstrahlt. Sie entstehen, wenn die Luft entweder mit Dünsten so schwach erfüllt ist, daß die Lichtstrahlen nicht zu sehr zurückgehalten werden, oder wenn dünne Wolken am Himmel [* 8]

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vorüberziehen, und zeigen sich ganz nahe um den leuchtenden Körper. Dieser ist zunächst von einem gräulichblauen Kreis umgeben, welcher nach innen in ein helleres Weiß übergeht und nach außen von einem gelben und roten Kreis begrenzt ist. Auf diese folgen zuweilen noch anders gefärbte Kreise, [* 10] welche nach außen hin abwechselnd grün und rot sind. In dieser Vollständigkeit erscheinen die Höfe nur selten, meistens sind die Farben nur schwach oder verschwinden ganz, so daß dann nur ein Hof ohne Farben sichtbar ist.

Flammen - Flammenblume

Bild 56.870: Flammen - Flammenblume [unkorrigiert]
* 12 Flamme.

Die Durchmesser der farbigen Ringe sind nach der Größe der Nebelbläschen veränderlich; je größer die letztern sind, desto kleiner werden die erstern, und es kann die Größe der Nebelbläschen aus dem Durchmesser der Ringe berechnet werden. Die kleinern Höfe werden durch die sogen. Beugung [* 11] der Lichtstrahlen (s. d.) hervorgerufen, welche diese erfahren, wenn sie durch die kleinen Öffnungen zwischen den Nebelbläschen hindurchgehen, und lassen sich nachahmen, wenn man eine Flamme [* 12] durch ein schwach angehauchtes oder mit feinem Staub (Semen Lycopodii) bestreutes Glas [* 13] betrachtet.

Die größern Höfe (Sonnen- oder Mondringe, griechisch-lat. Halo) zeigen sich in ihrer einfachsten Form als helle, zuweilen als farbige Kreise, in deren Mittelpunkt der leuchtende Körper steht. Ihr Radius hat entweder eine Große von 22-23° oder von 46-47°, der innere Rand ist schärfer, der äußere mehr verwaschen, und wenn Farben sichtbar sind, befindet sich das Rot auf der innern Seite. Zu diesem einfachen Kreis treten öfters noch andre Erscheinungen hinzu.

Zunächst ist dabei ein horizontaler heller Streifen zu nennen, welcher sich in gleicher Höhe mit der Sonne hinzieht und Horizontalkreis oder Nebensonnenkreis genannt wird. Da, wo dieser Streifen den Ring schneidet, ist er am hellsten; diese hellen Stellen heißen Nebensonnen, resp. Nebenmonde. Bisweilen erscheinen Nebensonnen auch senkrecht über oder unter der Sonne am höchsten und tiefsten Punkte des Sonnenrings, oder es erscheint an diesen Stellen ein Berührungsbogen von entgegengesetzter Krümmung als der Sonnenring.

Oft sind von der ganzen Erscheinung nur die Nebensonnen ohne irgend welche Kreise sichtbar, und endlich zeigt sich zuweilen auch ein der Sonne genau gegenüberstehender und mit derselben in gleicher Höhe befindlicher weißer Fleck, Gegensonne genannt, der im horizontalen Streifen steht, wenn dieser sichtbar ist. Man sieht diese Erscheinungen der größern Höfe am häufigsten in nördlichen Gegenden und während der kältern Jahreszeit. Sie haben ihren Ursprung in kleinen in der Atmosphäre schwebenden Eisnadeln oder Eiskristallen.

Brechmittel - Brechung

Bild 3.374: Brechmittel - Brechung des Lichts
* 14 Brechung.

Die Ringe, deren Halbmesser 22° beträgt, entstehen aus einer Brechung der [* 14] Lichtstrahlen in sechs- oder dreiseitigen Prismen, deren brechender Winkel [* 15] 60° beträgt; die größern Kreise oder Ringe entstehen durch eine Brechung der Lichtstrahlen in sechsseitigen Prismen, bei welchen der rechte Winkel, den die Seitenflächen des Prismas mit seiner Basis bilden, der brechende Winkel ist. Den horizontalen Nebensonnenkreis erklärt man durch die Reflexion [* 16] der Sonnenstrahlen an den vertikalen Flächen der Eiskristalle sowie die Entstehung der Nebensonnen dadurch, daß die Schnittpunkte der Sonnenkreise und des horizontalen Streifens am hellsten sein müssen, weil hier zwei Ursachen für die Erleuchtung zusammenwirken. Die bei tief stehender Sonne zuweilen sichtbaren senkrechten Streifen finden ihre Erklärung durch die Reflexion der Sonnenstrahlen an den horizontalen Flächen der in der Luft schwebenden Eiskristalle.

Hof

[* 2] (lat. Curia, Aula, franz. Cour, engl. Court), ursprünglich der von den Gebäuden eines Gutes umschlossene freie Platz, auf welchem sich die Gefolgschaft des Gutsherrn versammelte, dann diese Gefolgschaft selbst; ferner Bezeichnung für die Residenz eines Fürsten (Hoflager) sowie für den Fürsten selbst mit seiner Familie und seiner Umgebung. Die hervorragende Stellung, welche das Staatsoberhaupt in monarchischen Staaten einnimmt, rechtfertigt und erheischt einen gewissen äußern Glanz, mit welchem sich die Majestät umgibt.

Freilich liegt dabei die Gefahr der Übertreibung nahe, und so ist es erklärlich, daß zuweilen an den Fürstenhöfen ein leeres Formenwesen und sinnliche Verflachung Platz gegriffen haben (man denke z. B. an das üppige Hofleben in Frankreich vor der Revolution); die Beispiele von Höfen, an welchen die geistigen Interessen der Nation gefördert und Wissenschaft und Kunst gepflegt wurden, wie an dem Hof der Mediceer und an dem weimarischen Musenhof, standen in früherer Zeit nur vereinzelt da. Im übrigen sind die Hofhaltungen in ihrem Wesen und in ihrer Einrichtung je nach der Kulturstufe der einzelnen Völkerschaften sehr verschieden; doch ist es unverkennbar, daß das Hofwesen des Orients, welches zum Teil theokratischen Anschauungen seine Entstehung verdankte, vielfach in den abendländischen Staaten nachgeahmt worden ist, und daß sich gewisse Spuren davon bis in die Gegenwart hinein erhalten haben. Im Altertum fielen die Funktionen der Hofbeamten regelmäßig mit denen der Staatsdiener zusammen, wie dies heutzutage noch bei solchen Völkerschaften der Fall ist, die sich noch nicht aus den Banden des Absolutismus befreit haben. So war es z. B. unter den römischen Cäsaren, bei welchen die hohen Militärbeamten zugleich die unmittelbare Umgebung und den Hofstaat des Kaisers bildeten.

Spanien und Portugal

Bild 15.63a: Spanien und Portugal
* 17 Spanien.

Besonders kompliziert war die Hofhaltung in Byzanz, welche vielfache Nachahmung fand. Im Deutschen Reich waren die Kurfürsten als Inhaber der sogen. Erzämter (s. d.) zugleich die ersten Hofbeamten des Kaisers; doch lief dies im wesentlichen auf eine bloße Titulatur hinaus, wie dies später auch in Ansehung der sogen. Erbämter (s. d.) des Reichs der Fall war. Ein besonders steifes Hofzeremoniell bildete sich in Spanien [* 17] aus, von wo es durch Karl V. nach Deutschland [* 18] und namentlich an den österreichischen Hof gelangte.

Als dann in Versailles [* 19] durch Ludwig XIV. ein glänzendes und üppiges Hofleben geschaffen und an die Stelle der spanischen Grandezza ein leichtlebiger Ton getreten war, fand das französische Mode- und Etikettewesen an den deutschen Höfen vielfach Nachahmung. Wie schon bemerkt, trat die Revolution den Ausschreitungen des französischen Hofwesens entgegen; doch suchte Napoleon I. durch eine glänzende Hofhaltung den ihm fehlenden Glanz der Legitimität zu ersetzen.



Hof (Stadt)

Bild 8.606: Hof (Stadt)
* 20 Seite 8.606.

Die Höfe der Gegenwart sind zwar im großen und ganzen in konformer Weise organisiert, im einzelnen aber ist die vielfache Gliederung der Hofbediensteten und ihrer Funktionen, namentlich auch mit Rücksicht auf den Umfang der Hofhaltung, sehr verschieden. Diese Hofbediensteten bilden zusammen den Hofstaat des Fürsten; sie zerfallen in Hofbeamte und Hofdiener (Hofoffizianten), je nachdem es sich um den Ehrendienst bei dem Monarchen und seiner Familie oder um die höhere Hofverwaltung oder nur um niedere Dienstverrichtungen handelt. Die höhern Hofbeamten sind die Inhaber der eigentlichen Hofämter (Hofchargen, Hofstäbe), während die übrigen bloße Ehrendienste zu verrichten haben

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(Kammerherren, Kammerjunker). Die Hofämter können bestehendem Gebrauch zufolge regelmäßig nur von Adligen bekleidet werden, wie denn früher überhaupt der Adel die notwendige Voraussetzung der Hoffähigkeit (Kourfähigkeit), d. h. der Befugnis, bei Hofe zu erscheinen, war, bis man in neuerer Zeit zu gunsten der höhern Staatsbeamten und Offiziere Ausnahmen statuierte und auch an hervorragende Gelehrte und Künstler, Mitglieder der Ständeversammlungen etc. Einladungen zu Hoffestlichkeiten ergehen ließ. Eine Hofrangordnung bestimmt in dieser Hinsicht die Reihen- und Rangfolge der bei Hofe erscheinenden Personen. Ein besonderes Hofzeremoniell (Hofetikette) wird an den Höfen aufrecht erhalten, zu dessen Wahrung besondere Beamte (Zeremonienmeister) bestellt sind (s. Zeremoniell). Auch ist zum Erscheinen bei Hofe eine besondere Hofkleidung erforderlich, die bei besondern Gelegenheiten, namentlich bei Hoftrauer, im einzelnen vorgeschrieben wird.

Preußen

Bild 13.338a: Preußen
* 21 Preußen.

Die sämtlichen Hofbeamten sind regelmäßig dem Minister des fürstlichen Hauses unterstellt, so namentlich in Preußen, [* 21] woselbst demselben zunächst das Heroldsamt für Standes- und Adelssachen, das königliche Hausarchiv und die Hofkammer der königlichen Familiengüter untergeordnet sind. Ebenso steht das Geheime Kabinett des Königs für Zivilangelegenheiten, aber auch das Geheime Kabinett für die Militärangelegenheiten unter dem Hausministerium, während die Generaladjutanten und die Flügeladjutanten des Kaisers und Königs und das kaiserliche Militärkabinett nicht als königliche Beamte, sondern als solche des Deutschen Reichs und des deutschen Kaisers fungieren.

Dagegen stehen unter dem königlichen Hausminister die verschiedenen Hofchargen, welche in Preußen in oberste, Ober- und einfache Hofchargen eingeteilt werden. Oberste Hofchargen sind: der Oberstkämmerer, der Oberstmarschall, der Oberstschenk, der Obersttruchseß und der Oberstjägermeister. Als Oberhofchargen werden aufgeführt: der Oberküchenmeister, der Oberschloßhauptmann, der Oberhof- und Hausmarschall, Oberstallmeister und Intendant der königlichen Gärten, der Oberzeremonienmeister, der Obergewandkämmerer (Grand-maître de la garderobe), der Oberjägermeister, der Generalintendant der königlichen Schauspiele, der Hofmarschall und die Vizeoberhofbeamten, der Vizeoberjägermeister etc. Als Hofchargen werden bezeichnet: die Schloßhauptleute, welche über die zahlreichen königlichen Schlösser gesetzt sind, die Zeremonienmeister und die Hofjägermeister.

Oesterreich ob der Enn

Bild 12.481a: Oesterreich ob der Enns
* 22 Österreich.

Zum Hofstaat gehören ferner der Generalintendant der königlichen Hofmusik, die königlichen Leibärzte, die Privatkanzlei und der Vorleser des Königs. In Österreich [* 22] werden oberste Hofämter, nämlich der Obersthofmeister, der Oberstkämmerer, der Obersthofmarschall und der Oberststallmeister, ferner die Garden, nämlich der Oberst, der Hauptmann der Arcierenleibgarde, der Kapitän der ungarischen Leibgarde, der Hauptmann der Trabantenleibgarde und der Hofburgwache und der Kapitän der Leibgarde-Reitereskadron, endlich die sogen. Hofdienste, als der Oberstküchenmeister, der Oberstsilberkämmerer, der Oberststabelmeister, der Oberjägermeister und der Oberzeremonienmeister, unterschieden.

Dazu kommt dann noch der militärische Hofstaat des Kaisers, bestehend aus den General- und den Flügeladjutanten, sowie die Militärkanzlei und die Kabinettskanzlei des Kaisers. Auch die Gemahlinnen der gekrönten Häupter haben ihren Hofstaat, welcher sich z. B. in Preußen bei der Kaiserin-Königin aus der Oberhofmeisterin, den Palastdamen, dem Oberhofmeister, dem Leibarzt und dem Kabinettssekretär zusammensetzt, abgesehen von den niedern Chargen; ebenso die Prinzen und Prinzessinnen der fürstlichen Häuser.

Sejm - Sekt [unkorrigi

Bild 64.834: Sejm - Sekt [unkorrigiert]
* 23 Sekretär.

Eigentümlich ist die Unterscheidung zwischen geistlichen und weltlichen Hofchargen bei dem päpstlichen Stuhl. Die obersten geistlichen Hofchargen (Kardinäle des Palastes) sind hier der Protodatarius (s. Dataria), der Sekretär [* 23] der Breven, der Sekretär der Bittschriften und der Staatssekretär und Präfekt der apostolischen Paläste; die weltlichen Hofchargen sind: der Großmeister des heiligen Hospizes, der Obersthofmarschall, der Oberststallmeister und der Generalpostmeister.

Außer den geistlichen Oberhof- und Hofchargen kommen dann noch die obersten Erbämter und die Führer der päpstlichen Leibgarden hinzu. Zu bemerken ist endlich, daß schon im Mittelalter den Fürsten die päpstliche Erlaubnis erteilt wurde, sich eigne Hofgeistliche, sogen. Hofbeichtväter, halten zu dürfen, wie sie sich auch schon früher besondere Hofkirchen gegründet hatten. Die Stellen dieser Beichtväter wurden zumeist mit Jesuiten besetzt, welche nicht selten den bedeutendsten Einfluß zu erlangen wußten. Die protestantischen Fürsten stellten dann an ihren Hofkirchen Hofprediger oder Hofkapläne an.

Vgl.   Malortie, Der Hofmarschall (3. Aufl., Hannov. 1866);

»Zeremonialbuch für den königlich preußischen Hof« (von Graf Stillfried, Berl. 1871-77, 12 Tle.).

Hof,

1) (Stadt zum Hof) unmittelbare Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken, in anmutiger Gegend an der Saale, nördlich vom Fichtelgebirge, 505 m ü. M., Knotenpunkt der Linien München-Hof der Bayrischen und Leipzig-Hof der Sächsischen Staatsbahn, nach dem großen Brand von 1823 fast ganz neu aufgebaut, hat 3 evangelische (darunter die Michaeliskirche im gotischen Stil, mit schönen Glasmalereien nach Entwürfen von Pfannschmidt und Müller) und eine kath. Kirche, ein Rathaus im gotischen Stil, ansehnliche Schulgebäude, schöne öffentliche Anlagen und (1885) 21,890 meist evang. Einwohner.

Mühlen

Bild 11.848a: Mühlen
* 24 Mühlen.

Die Industrie ist bedeutend. Hof hat ansehnliche Woll-, Flachs- und Baumwollspinnerei, Fabrikation von Baumwoll- und Halbwollwaren mit überseeischem Export, große Färbereien und Appreturanstalten, Teppichdruckerei, Fabriken für Maschinen, Chemikalien, Eisen- und Zuckerwaren, bedeutende Exportbierbrauereien, Gerbereien, Mühlen, [* 24] ein großes Eisenhüttenwerk, Cellulosen- und Porzellanfabrikation, Kalksteinbrüche, Getreidehandel und besuchte Märkte. Hof ist Sitz eines Bezirksamts, eines Landgerichts (für die 8 Amtsgerichte zu Hof, Kirchenlamitz, Münchberg, Naila, Rehau, Selb, Thiersheim und Wunsiedel), einer Handelskammer, eines Hauptzollamts, einer Filiale der königlichen Bank in Nürnberg [* 25] und hat eine Studienanstalt (Gymnasium und Lateinschule), eine Realschule, ein Waisenhaus, eine Rettungsanstalt für verwahrloste Kinder, ein reiches Hospital (seit 1262) und zahlreiche milde Stiftungen. - Die Stadt Hof, früher Regnitzhof genannt, entstand 1080 und war der Hauptort der Reichsvogtei an der Regnitz, welche unter der Obervogtei der Herzöge von Meran [* 26] von den Vögten von Weida verwaltet ward. Nach dem Aussterben der Herzöge von Meran (1248) wurden die Burggrafen von Nürnberg damit belehnt, denen die Vögte von Weida 1273 ihr Recht an Hof verkauften. Doch bald darauf kam Hof durch Heirat wieder an die Vögte von Weida, die 1373 die Stadt nochmals an die Burggrafen verkaufen mußten. 1430 ward Hof von den Hussiten niedergebrannt. Die Reformation ward 1529 bleibend

Fortsetzung Hof: → Seite 8.607 || durchgeführt. 1792 kam es an Preußen, 1806 an Frankreich, und 1810 ward es Bayern einverleibt.