Gnaden | eLexikon
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Gnaden,
Titel der Fürsten, denen die »Durchlaucht« nicht zusteht: »Fürstliche Gnaden«.
Ebenso werden die Erzbischöfe und Bischöfe, welche keinen höhern Titel führen, »Bischöfliche Gnaden« angeredet. Gnaden entspricht also ungefähr dem französischen Monseigneur.