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Grève(franz., spr. grähw'), s. v. w. Arbeitseinstellung. / 6

Seite 7.668

Grève

6 Wörter, 60 Zeichen

Arbeitsbücher - Arbeit

Bild 1.757: Arbeitsbücher - Arbeitshäuser
* 2 Seite 1.757.

Arbeitseinstellung,

die Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses seitens der Lohnarbeiter, weil diesen die Bedingungen des Arbeitsvertrags, die der Arbeitgeber stellt, resp. zugesteht, nicht zusagen. Eine Arbeitseinstellung kann ein einzelner Arbeiter vornehmen, sie kann aber auch eine gemeinschaftliche sein, d. h. auf gemeinsamer Abrede einer Mehrzahl von Arbeitern (eines Unternehmers oder verschiedener Unternehmer) beruhen. Die gemeinschaftliche Arbeitseinstellung ist der sogen. Streik (engl. strike).

Ablauf - Ableitung

Bild 1.46: Ablauf - Ableitung
* 3 Ablauf.

Der Zweck der Arbeitseinstellung, namentlich der Streiks, ist, günstigere Arbeitsbedingungen zu erlangen. Nicht jede Arbeitseinstellung ist eine widerrechtliche. Widerrechtlich (Kontraktbruch) ist nur diejenige, bei welcher die Arbeiter die gesetzliche oder vertragsmäßige Kündigungsfrist nicht innehalten, sondern vor Ablauf [* 3] derselben die Arbeit einstellen. Ob und wie weit es gerechtfertigt ist, Arbeitseinstellung durch obrigkeitliche Maßregeln (Koalitionsverbote, Bestrafung des Kontraktbruchs) zu verhindern, resp. zu erschweren, darüber s. Koalition und Kontraktbruch.