peter-hug.ch

Gültigkeit | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Bewährtes Wissen in aktueller Form

Main
Überblick der Artikel
1 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Gültigkeitder Erkenntnis, objektive und subjektive G., s. Objekt und Subjekt. / 11

Seite 58.554

Gültigkeit

11 Wörter, 80 Zeichen

Gültigkeit

der Erkenntnis, objektive und subjektive Gültigkeit, s. Objekt und Subjekt.

Obertyn - Objekt

Bild 12.303: Obertyn - Objekt
* 2 Seite 12.303.

Objékt



Objektion - Obligation

Bild 12.304: Objektion - Obligation
* 4 Seite 12.304.

(lat. objectum), Gegenstand; in der Logik das Ding, welches einer Vorstellung zu Grunde liegt, der Gegenstand einer Vorstellung; daher objektiv, das, was sich auf ein Objékt bezieht, was demselben angehört oder gemäß ist, im Gegensatz zum Subjekt, als dem Vorstellenden, und subjektiv, was dem Subjekt angehört. Einen Gegenstand objektiv betrachten heißt daher: ihn an sich, nach seiner Natur und Beschaffenheit betrachten, ihn subjektiv betrachten dagegen: sein Verhältnis zu uns, oder wie er sich in unsrer Auffassung gestaltet, erkennen und darstellen. Eine objektive Erkenntnis oder Darstellung ist der wahren Beschaffenheit des Gegenstandes

mehr

gemäß, eine subjektive nur der Vorstellung, die sich der Auffassende davon gemacht hat. In der Grammatik ist Objékt das Wort, auf welches sich die Thätigkeit des Subjekts im Satz bezieht. Man unterscheidet das nähere Objékt, für das der Akkusativ, und das entferntere Objékt, für welches der Dativ oder eine Präposition mit dem ihr zugehörigen Kasus gebraucht wird.