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Halsbandorden - Halsge

Bild 8.32: Halsbandorden - Halsgerichtsordnung
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Halsgerichtveralteter Ausdruck für ein Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes- oder Lebensstrafen / 117

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Halsgericht

117 Wörter, 941 Zeichen

Rechtswissenschaft — Rechtsgeschichte — Gerichte

Halsgericht,

veralteter Ausdruck für ein Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes- oder Lebensstrafen bedrohte Verbrechen abzuurteilen hatte; auch s. v. w. hochnotpeinliches Halsgericht; dann Ort der Vollziehung der Todesstrafe. Hochnotpeinliches Halsgericht hieß die öffentliche Kriminalgerichtssitzung, welche früherhin der Vollstreckung eines Todesurteils am Richtplatz selbst vorherzugehen pflegte, und worin der zum Tod verurteilte Inquisit in Gegenwart des Kriminalrichters und der Schöppen nochmals über seine Schuld und zwar in der Anklageform vernommen, dann das Todesurteil vorgelesen, hierauf der Stab [* 2] über ihn gebrochen und, nach geschehener Umfrage bei den Schöppen und Umwerfung der Stühle und Bänke, der dabei gegenwärtige Scharfrichter zur sofortigen Vollstreckung des Todesurteils angewiesen wurde. Dieser Gebrauch war ein Überbleibsel der alten öffentlichen Rechtstage (Malefizrechtstage) und ist überall abgeschafft.