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Hauptwache | eLexikon | Militärwesen - Innerer Dienst

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Hauptwaches. Wache. / 3

Seite 8.219

Hauptwache

3 Wörter, 22 Zeichen

Militärwesen — Innerer Dienst

Wach - Wachenheim

Bild 16.303: Wach - Wachenheim
* 2 Seite 16.303.

Wache

(Wacht), eine Abteilung von Soldaten, Polizeimannschaften, welche in Ortschaften (Garnisonwachtdienst) oder im Feld (s. Sicherheitsdienst) an einem bestimmten Platz in Bereitschaft gehalten wird, entweder der Sicherheit wegen, zum Schutz öffentlicher Gebäude, Magazine, Kassen etc., oder zu Ehren fürstlicher Personen und höherer Befehlshaber (Ehrenwachen). Die Wache enthält für jeden auszustellenden Posten meist je drei, für Posten, die bloß bei Nacht stehen, zwei Mann, welche gewöhnlich alle zwei Stunden abgelöst werden.

Größere Garnisonen haben in der Regel eine Hauptwache unter dem Befehl eines Offiziers, von welcher aus der Garnisonwachtdienst geregelt wird, und wo die Meldungen aller Wachen gesammelt werden. Ronden visitieren die Wachen vor und nach Mitternacht. In der Nähe des Feindes erfordert die Sicherung oder Absperrung eines Lagers oder Biwaks besondere Außenwachen, außerdem erhält jedes Biwak eine Innenwache (bei der Infanterie Fahnenwache, bei der Kavallerie Standartenwache, bei der Artillerie Parkwache), von welchen die Posten ausgestellt werden. Im Rücken von Hütten- oder Barackenlagern wurden in der Regel noch Brandwachen ausgestellt. Berittene Truppen haben in der Garnison wie im Feld besondere Stallwachen zur Beaufsichtigung der Pferde. [* 3] Auf Schiffen nennt man Wache die Mannschaft, welche auf dem Verdeck bleibt und den Dienst verrichtet, während die andre ausruht. Die Ablösung erfolgt alle vier Stunden.