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Hausmarke - Haussa

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Hausmarkeerbliche Markzeichen, farblos, aus reinen Linien bestehend (unbildlich), durch welche sich der / 314

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Hausmarke

314 Wörter, 2'164 Zeichen

Hausmarke,

[* 1] erbliche Markzeichen, farblos, aus reinen Linien bestehend (unbildlich), durch welche sich der Inhaber der als Vollzieher eines Willensaktes oder als Herr einer Habe oder als Verfertiger eines Werkes zu erkennen gibt. Die Hausmarke kommt bei allen germanischen Kulturvölkern seit den frühsten Zeiten vor und führt wahrscheinlich auf die signa der Volksrechte vom 5. bis 9. Jahrh. zurück. Die Hausmarken sind teils Familienzeichen, teils mit einer Handelsfirma und vorzugsweise auf dem Land mit dem Besitz eines Grundstücks verknüpft.

Beiwerk - Bekassine

Bild 2.631: Beiwerk - Bekassine
* 2 Beizeichen.

Sie vererben nach dem Rechte der Erstgeburt oder auch der Jüngstgeburt, falls mit dieser nach Landesrecht die Succession in den Grundbesitz verbunden ist. Die übrigen Brüder fügen der ein Beizeichen [* 2] zu. Die nebenstehende Abbildung gibt ein der Wirklichkeit (der Stammtafel der Familie Gau auf Hiddensöe) entnommenes Beispiel der Hausmarkevererbung. Nr. 1 ist die Hausmarke des Stammvaters, Nr. 2 ist die Hausmarke, die dessen jüngerer Sohn annahm, und in dessen Nachkommenschaft sie nach dem Erstgeburtsrecht vererbte.

Der älteste Sohn von Nr. 1 hatte einen jüngern Sohn, welcher Nr. 5 führte. Neue Abzweigungen der beiden Hauptstämme fügten immer zu der ererbten Hausmarke einen neuen Strich hinzu. Charakteristisch ist die Anwendung der Hausmarke in Schuldverhältnissen. In Wallis dienen Kerbhölzer, die mit des Schuldners Hausmarke versehen sind, noch heute statt der Schuldverschreibungen; von diesem Gebrauch rührt wahrscheinlich die Redensart »jemand auf dem Kerbholz haben« her. Will in Graubünden ein Gläubiger eine Schuld einziehen und trifft niemand bei des Schuldners Haus, so kann er bei hellem Tag seine Hausmarke auf des Schuldners Hausthür zeichnen, was als eine gehörig insinuierte Mahnung gilt. Wenn auf Hiddensöe eine Reise in Gemeindesachen gemacht werden soll, so entscheidet das Los. Die Lose (plattdeutsch Kaweln), sind kleine Hölzer, in welche die Hausmarken jedes Hausbesitzers eingeschnitten sind.

Vgl.   Homeyer, Über die Heimat nach altdeutschem Recht (»Abhandlungen der Berliner [* 3] Akademie« 1852);

Michelsen, Die Hausmarke (Jena [* 4] 1853);

Homeyer, Die Haus- und Hofmarken (Berl. 1870).

[* 1] ^[Abb.: Hausmarke von Hiddensöe.]