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Heermeister | eLexikon | Rechtswissenschaft - Rechtsgeschichte - Reichskriegswesen

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Heerenveen - Heerwurm

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Seite 8.275.
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2 ArtikelTextanfang / Anzahl Wörter
Heermeisterder Heerführer im Krieg; im Mittelalter der Vorgesetzte einer einem Ritterorden gehörigen / 31
Heermeister _2ursprünglich soviel als Kriegsheerführer, hieß im Mittelalter überhaupt der Vorgesetzte / 151

Seite 8.275

Heermeister

3 Seiten, 182 Wörter, 1'362 Zeichen

Rechtswissenschaft — Rechtsgeschichte — Reichskriegswesen

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Heermeister,

ursprünglich soviel als Kriegsheerführer, hieß im Mittelalter überhaupt der Vorgesetzte einer einem Ritterorden gehörigen Provinz, der die Ritter seiner Provinz im Kriege anführte. Im Johanniterorden führte insbesondere das Haupt der Ballei Brandenburg [* 3] diesen Titel. Der erste Heermeister des Ordens der Schwertbrüder wurde um 1521 gewählt; ihm verlieh Kaiser Karl V. 1525 den Reichsfürstenstand mit Sitz und Stimme auf dem Reichstage, worauf der auch den Titel Fürstenmeister annahm. Der Landmeister des Deutschen Ordens hatte einen höhern Rang als der und die Landkomture. (S. Kommende.) Er war, bevor der Hochmeister in Marienburg [* 4] seinen Sitz aufschlug,