Heimfall des Lehens | eLexikon | Rechtswissenschaft - Dingliches Recht - Belehnung
- ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Heimfall
des Lehens (Lehnseröffnung, Apertur, Apertura feudi), das Erlöschen der durch die Investitur begründeten vasallitischen Rechte am Lehen, so daß das sogen. nutzbare Eigentum (dominium utile) des Vasallen mit dem Obereigentum (dominium directum) des Lehnsherrn in der Hand [* 2] des letztern sich vereinigt. Vgl. Lehnswesen.