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Hirtenbriefe | eLexikon | Rechtswissenschaft - 2) Kirchenrecht - Kirchenpapiere

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Hirtenbriefe(Literae pastorales), Rundschreiben der katholischen Bischöfe an die Geistlichkeit ihres Sprengels / 68

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Hirtenbriefe

68 Wörter, 562 Zeichen

Rechtswissenschaft — 2) Kirchenrecht — Kirchenpapiere

Hirtenbriefe

(Literae pastorales), Rundschreiben der katholischen Bischöfe an die Geistlichkeit ihres Sprengels über kirchliche oder weltliche Gegenstände.

Sie pflegen sich vornehmlich zu verbreiten über die Gottesdienstordnung, über die vorgeschriebenen Andachten, Gebete, Gesänge, Lehr- und Erbauungsbücher, auch wohl über die Stellung der Kirche zum Staat, über kirchenpolitische Tagesfragen u. dgl. Auch protestantische Generalsuperintendenten pflegen bei Antritt ihres Amtes Hirtenbriefe zu erlassen, die Bischöfe der anglikanischen Kirche alle drei Jahre.